Anfrage: Jugendherberge am Auensee – dem Verfall preisgegeben?

Anfrage vom 11. August zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 23. August 2017

Seit einigen Jahren steht die ehemalige Auenschänke und Jugendherberge am Auensee verlassen und leer.

Bereits im vergangenen Jahr wurde uns in einer Stadtratsanfrage mitgeteilt, dass das Objekt im Dezember 2014 im Amtsblatt zur Vergabe in Erbbaurecht ausgeschrieben wurde, daraus 14 Gebote eingingen und konkrete Verhandlungen mit dem Höchstbietenden, der eine Zusammenarbeit mit dem Parkeisenbahn Auensee e. V. plante, aufgenommen wurden. Im Rahmen einer Bauvoranfrage sollten die Eckpunkte für den Erbbaurechtsvertrag geklärt werden, um sicherzugehen, dass sich sein geplantes Vorhaben dem Auenseegebiet anpasst und noch eine Nutzungserlaubnis erteilt werden kann.

Trotz dessen kam es bisher augenscheinlich nicht zur Verpachtung des Objektes, die Situation vor Ort ist bis heute unverändert, das Haus dem weiteren Verfall preisgegeben.

Wie in der Antwort besagter Anfrage aus 2016 ausgeführt, gestaltet sich durch die Lage des Objektes die Nutzung als schwierig. Der Zugang zum Grundstück ist für jeglichen motorisierten Verkehr gesperrt. Be- und Entladungen könne der zukünftige Erbbaurechtsnehmer, wenn überhaupt, nur mit Sondergenehmigung durchführen.

Wir fragen daher an:

  1. Warum kam der im Stadtrat im Juli 2016 angekündigte Erbbaurechtsvertrag mit dem Höchstbieter nicht zustande und wurden daraus folgend Gespräche mit den nachfolgenden Bietern gesucht?
  2. In welchem Sinne wurde die damalige Bauvoranfrage beschieden und welche Folgen hatte dies für das geplante Vorhaben?
  3. Gibt es darüber hinaus technische oder andere Probleme, die der dort geplanten oder anderweitigen Nutzung im Wege stehen - wenn ja, welche?
  4. Inwieweit wurden und werden mit den ortsansässigen Vereinen und Anliegern sowie weiteren in Frage kommenden Akteuren Lösungsansätze für eine (Zwischen-)Nutzung zur Rettung des Objektes gesucht?
  5. Welche Anstrengungen wird die Stadt Leipzig unternehmen, um dieses einmalige Kulturdenkmal vor dem weiteren Verfall zu retten und den Auensee als touristisches Ausflugsziel aufzuwerten?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung:

Bürgermeister Albrecht:
Zur Frage 1.
Das Liegenschaftsamt hat mit dem Höchstbieter einen Erbbaurechtsvertrag - Teilfläche etwa 3.000 Quadratmeter des Gesamtflurstücks - mit einer Laufzeit von 30 Jahren verhandelt. Es besteht im Wesentlichen Einigkeit. Die  Beurkundung zum Vertragsentwurf soll Anfang September erfolgen.

Zur Frage 2.
Am 27.10.2016 ging beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ein Antrag auf Bauvorbescheid ein. Die Antragsunterlagen waren, was sich nicht sofort feststellen ließ, unvollständig und konnten somit durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nicht abschließend beschieden werden. Der zukünftige Erbbauberechtigte wird aus Kostengründen für die noch fehlenden Unterlagen zur Beurkundung ein Architekturbüro beauftragen und erneut einen Antrag auf Bauvorbescheid stellen. Für das geplante Vorhaben „Bike & Breakfast-Beherbergungsstätte mit Gastronomie“ hat dies aber aus jetziger Sicht keine Folgen. Vertraglich ist dieses Vorhaben im  Erbbaurechtsvertrag verankert.
 
Zur Frage 3.
Ja, das ist tatsächlich ein Standort mit Besonderheiten. Im Einzelnen: Das Vorhaben „Nutzungsänderung der ehemaligen Jugendherberge am Auensee zu einer Bike & Breakfast-Beherbergungsstätte“ stellt einen Sonderbau gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 8 Sächsische Bauordnung dar. Das heißt: Es sind beispielsweise hinsichtlich des Brandschutzes besondere Vorschriften zu beachten. Die Lage des Gebäudes im Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auenwald sowie im Überschwemmungsgebiet stellen hohe Anforderungen an die Planung. Bei Außenbereichsvorhaben sind mehrere öffentliche Belange zu prüfen, die dem Vorhaben eventuell entgegenstehen könnten, zum Beispiel die Darstellung des Landschaftsplans bzw. der Plan des Wasserschutzrechts an der konkreten Stelle. Ein weiteres schwieriges Thema ist bezüglich Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung und Zuwegungen die Erschließung, die natürlich nachzuweisen ist. Der Antragsteller hat das Verfahren zur Bauvoranfrage also noch nicht zu Ende geführt. Die aufgeführten Belange werden noch geklärt, um Anfang September den Vertragsabschluss hoffentlich vollziehen zu können.

Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank, Herr Albrecht, für die Beantwortung der Anfrage. - Eine kurze gedankliche Einordnung: Die Bauvoranfrage kann auch so zeitig beschieden werden, dass das avisierte Datum im September auch von Ihnen gehalten werden kann? Mir persönlich erscheint das ein bisschen knapp, aber ich mag mich täuschen.

Bürgermeister Albrecht: Wir haben ja schon gearbeitet.  Auch die Kollegen im Dezernat VI haben ja schon gearbeitet. Das ist für also kein neuer Vorgang. Eine finale Bescheidung war aus formalen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, weil die Unterlagen nicht vollständig waren. Ich gehe aber davon aus, dass der Erwerber des Erbbaurechts in der Lage sein wird, die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen, zumal er sich jetzt professioneller Unterstützung bedient.

Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe noch eine zweite Nachfrage. Insgesamt sind bei der damaligen Ausschreibung 14 Angebote eingegangen. Mit dem Höchstbietenden wurde bis heute verhandelt. Wird den anderen Bietern in bestimmten zeitlichen Abständen eine Nachricht über den Stand der Verhandlungen zugesandt, oder wird bei ihnen nachgefragt, ob sie noch Interesse haben, ihr Angebot aufrechtzuerhalten? Wie wird in einem solchen Verfahren mit den anderen Bietern umgegangen?

Bürgermeister Albrecht: Wir gehen auch in diesem Fall nicht anders mit den Bietern um als in anderen Fällen. Das heißt: Natürlich hat der Höchstbietende erste Priorität. Nur wenn er an einer Stelle im Verfahren stolpert oder aber sein Angebot zurückzieht, verhandeln wir mit dem Zweiten oder Dritten. Angesichts der sehr unterschiedlichen Qualität des bekundeten Interesses der Bieter haben wir einige Bieter sofort aus dem Rennen nehmen müssen, weil die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Ausschreibung nicht nachvollziehbar waren. Das heißt: Von diesen Bietern haben wir uns schon getrennt. Es ist im Moment erst einmal abzuwarten. Wenn der Vertragsabschluss im September wider Erwarten - davon gehe ich jetzt nicht aus; das sage ich hier auch öffentlich - doch scheitert, würden wir selbstverständlich dem Zweiten die Information zukommen lassen und ihm auch Zeit geben, sich ins Rennen einzubringen.

Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Noch eine dritte Frage, die nicht mit unserer Anfrage im Zusammenhang steht. Es geht um die vermeintlich gestohlene Wasseruhr. Können Sie bestätigen, dass dort tatsächlich durch auslaufendes Wasser ein Schaden entstanden ist und, wenn ja, ist dieser Schaden bereits beziffert worden? Waren Sie oder Ihre Mitarbeiter vom Liegenschaftsamt dort vor Ort?

Bürgermeister Albrecht: Dieses Gerücht - anders kann ich es nicht bezeichnen - kam auf, nachdem wir zwei Tage vorher Stark- bzw. Dauerregen hatten. Es kann durchaus sein, dass durch ein anderes, relativ einfach zu beschreibendes Problem die Abflüsse nicht mehr ausgereicht haben und es deshalb zur Vernässung von Teilen des Gebäudes gekommen ist

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