Anfrage: Kampf den Schottergärten – wie steht es um die Vorgartensatzung?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 19. Januar 2022

Der Stadtrat hat mit dem Haushalt 21/22 am 31. März 2021 beschlossen, die Vorgartensatzung zu novellieren und eine Personalstelle zur Kontrolle und Durchsetzung der Vorgartensatzung einzurichten und so Kies und Schotter in Leipziger Vorgärten den Garaus zu machen. Wir fragen uns, wie es unabhängig der Diskussion um eine neue Grünsatzung steht.

Wir fragen daher an:

  1. Wurde die Stelle bereits besetzt und welche Arbeitsinhalte kommen dieser zu?
  2. Wann ist mit der Novellierung der Vorgartensatzung zu rechnen?
  3. Ab wann werden flächendeckende proaktive Kontrollen zur Durchsetzung der Vorgartensatzung durchgeführt und entsprechende Bußgelder verhängt, um betreffende Grundstückseigentümer zum Rückbau der Schottergärten und regelhaften Begrünung/Bepflanzung zu bewegen?

Antwort der Verwaltung vom 19. Januar 2022


Zu 1.)

Die Stelle befindet sich derzeit im Stellenbesetzungsverfahren. Wann mit einer Besetzung zu rechnen ist kann aufgrund der derzeit schwierigen Bewerberlage nicht beurteilt werden.

Die Stelleninhalte entsprechen dabei den Aufgaben der Baukontrolle (u.a. Überprüfung und Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, Prüfung der Zulässigkeiten der eingesetzten Bauprodukte, Übermittlung von Rechtsverstößen an die zuständige Stelle, eigenverantwortliche Erteilung von Anordnungen, Aufnahme und Bearbeitung von Anzeigen zu Missständen).

Zu 2.)

Die Regelungen der Vorgartensatzung sollen aufgrund ihrer thematischen Nähe in eine Freiflächen- und Begrünungssatzung integriert und ergänzt werden. Mit dieser Satzung soll über die Vorgartenflächen hinaus die Begrünung der sonstigen unbebauten Flächen bebauter Grundstücke und von Gebäuden geregelt werden. Der Entwurf sieht einen differenzierten Bußgeldkatalog für den Fall von Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben der Satzung vor. Derzeit wird der Entwurf noch mit den Ämtern abgestimmt, deren Aufgabengebiete von den beabsichtigten Regelungen berührt werden. Der Abstimmungsprozess ist noch im Gange. Der Fortgang des Verfahrens ist abhängig von den Inhalten der Stellungnahmen und Rückmeldungen der betroffenen Ämter. Der Terminplan sieht vor, dass mit dem Gremiendurchlauf Ende des ersten Quartals 2022 begonnen wird.

Zu 3.)

Die Einhaltung der Regelungen der künftigen Satzung werden nach Bekanntmachung der Satzung kontrolliert und Zuwiderhandlungen entsprechend des Bußgeldkatalogs geahndet.

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