Anfrage: Keine Autos im Auwald

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 24. April 2024

Vorbemerkung:

Mit Beschluss des Stadtrates (VII-A-02061) vom 24.03.2021 wurde beschlossen, dass eine Lösung zur Unterbindung des Befahrens der Neuen Linie mit KfZ durch Unberechtigte, unter Einbezug u.a. der AG Rad und des Nutzers des Sportplatzes geprüft und dem Stadtrat bis Ende des 2. Quartals 2021 das Ergebnis vorgelegt wird.

Hintergrund sind die Einfahrten durch Autos im Bereich der Neuen Linie Richtung LVB-Sportplatz.

Am 09.02.2022 erfolgt ein Bericht zum Stand der Umsetzung, in dem ausgeführt wurde, dass unterschiedliche Interessen vorliegen und zeitnah eine Informationsvorlage an den Stadtrat folgen sollte.

Bislang ist dies noch nicht geschehen. Seit kurzem gibt es auch einen Antrag im Rahmen des Stadtbezirksbudget Süd, in diesem Bereich Poller aufzustellen (Vorgansnummer: 328122). Auch ist weiterhin zu konstatieren, dass insbesondere am Wochenende vermehrt Autos in diesen Bereich einfahren, um zum Sportplatz zu gelangen. Auch im Bereich des Nonnenwegs ist immer wieder das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen zu konstatieren, die zum Teil auch jenseits der asphaltierten Straßen halbseitig auf dem Waldboden geparkt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, um die Autos (private KfZ) aus dem Leipziger Auwald zu verbannen und wie schätzt die Stadtverwaltung das Problem an der Neuen Linie und dem Nonnenweg mit verkehrswidrig fahrenden und parkenden Fahrzeugen ein?
  2. Wann ist mit der Informationsvorlage zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses VII-A-02061 zu rechnen?
  3. Wie schätzt die Stadt den Ansatz ein, den Teilbereich der Neuen Linie als öffentliche Straße zu entwidmen und nur noch Anliegern (Versorgung Sportplatz und Gastro) die Nutzung mit Fahrzeugen zu erlauben?
  4. Wie hoch ist die Kontrolldichte durch das Ordnungsamt im Bereich Nonnenweg und Neue Linie und teilt die Stadt die Einschätzung, dass das Befahren der Neuen Linie und des Nonnenwegs mit Fahrzeugen aufgrund des hohen Nutzungsdrucks durch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen erhebliches Gefahrenpotential birgt?

Antwort der Stadtverwaltung in der Ratsversammlung am 24. April 2024

Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.

Die vorhandene Beschilderung (im Nonnenweg Verkehrszeichen 240 – Gemeinsamer Geh- und Radweg mit Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“, in der Neuen Linie Verkehrszeichen 260 – Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge) lassen den privaten Kraftfahrzeugverkehr auf beiden Wegen nicht zu. Für die Neue Linie wurden lediglich vier Ausnahmegenehmigungen für die Betreiber der Sportanlage des SG LVB e. V. ausgegeben. Trotz des beschilderten Verbots einfahrende private Nutzer handeln somit in Kenntnis und bewusst ordnungswidrig.

Im Nonnenweg / Anton-Bruckner-Allee wurden im Jahr 2023 bei 91 Kontrollen 622 Ordnungswidrigkeiten angezeigt, in der Neuen Linie wurden im selben Zeitraum bei zwölf Kontrollen 46 Ordnungswidrigkeiten angezeigt. Die Gesamtzahl der Verkehrskontrollen ohne Feststellungen wird statistisch nicht erfasst. Außerdem werden die genannten Bereiche von den Bediensteten des Stadtordnungsdienstes regelmäßig bestreift, da auch andere Themen, wie z. B. offenes Feuer, die illegale Entnahme von Bärlauch oder weitere unerwünschte Verhaltensweisen, seitens des Ordnungsamtes in den Blick genommen werden.

Durch den gestiegenen Nutzungsdruck in allen Grün- und Erholungsanlagen der Stadt erhöht sich naturgemäß auch das Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Nutzergruppen. Beide Bereiche werden in sehr großem Umfang durch Fahrradfahrer und Fußgänger (auch Kinder) genutzt. Durch Kraftfahrzeuge, die diese Wege unberechtigt zum Befahren oder Parken nutzen, kann hier stets ein Konflikt- oder Gefahrenpotenzial für berechtigte Nutzer wie Radfahrer oder Fußgänger entstehen, ohne dass durch die Verwaltung das Ausmaß konkreter Gefährdungen, insbesondere durch fahrende Kfz, benannt werden kann.

Das verbotswidrige Befahren durch private Kraftfahrzeuge im Bereich Neue Linie als auch im Nonnenweg läßt sich, wie die Fallzahlen auch zeigen, nicht vollständig durch die Verkehrskontrollen der Außendienstmitarbeiter der Verkehrsüberwachung unterbinden. Diese können lediglich im jeweiligen Areal abgestellte Fahrzeuge ordnungsrechtlich anzeigen.

Mit weiteren Möglichkeiten hat sich die Verwaltung im Zuge der Bearbeitung des Ratsbeschlusses VII-A-02061 zur Neuen Linie befasst. Die Ergebnisse der beauftragten Prüfung werden hier wiedergegeben.

Die Neue Linie ist als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet. Er dient u.a. der Erschließung des Sportgeländes der LVB sowie der dort ansässigen gastronomischen Einrichtung „Caracan“. Als Teil des HauptnetzRad (IR II-Verbindung) und Teilabschnitt des Elsterradwegs im SachsenNetz Rad besitzt er zudem eine große Bedeutung für den Radverkehr.

Variante Entwidmung:

Durch eine Entwidmung der Neuen Linie würde die Andienung und Versorgung des LVB-Sportgeländes und der Gastronomie unterbunden und somit erheblich erschwert. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen wäre nach § 46 Abs. 1 StVO unmöglich, da Ausnahmegenehmigungen vom Gesetzgeber nicht für den Regelbetrieb, sondern nur für besondere Einzelfälle vorgesehen sind. Demnach ist eine Entwidmung weder möglich noch zielführend.

Variante Poller:

Poller können die Durchfahrung des Weges mit Kfz verhindern. Für den Radverkehr stellen sie jedoch in der Dämmerung/Nacht für die Sicherheit des Radverkehrs einen erheblichen Eingriff dar. Zusätzliche Beleuchtungsanlagen wären notwendigen, werden jedoch im Umfeld des Auwalds mit Verweis auf den Lichtmasterplan der Stadt sowie die naturschutzrechtlichen Belange des Auwalds äußerst kritisch gesehen.

Erfahrungsgemäß sind Poller zudem einem hohen Vandalismus- und Verlustrisiko ausgesetzt und werden nach der Entnahme durch Berechtigte oft auch nicht (zeitnah) wieder eingesetzt. Im Ergebnis bestünde kein Unterschied zum Status Quo und die Maßnahme würde keine Wirkung entfalten. Auch versenkbare Poller wurden diskutiert, diese stellen jedoch in Hinblick auf den technischen Aufwand sowie die hohen (Unterhaltungs-)Kosten keine adäquate Lösungsmöglichkeit dar.

Fazit

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass dem Problem unberechtigten Befahrens mit diesen Mitteln nur mit unverhältnismäßigem Aufwand oder unpraktikablen Mitteln begegnet werden könnte. Eine Entwidmung bzw. Pollerlösung würde eine Verschlechterung der derzeitigen Situation, v.a. in Hinblick auf die Erschließung der Sportgelände sowie des Unfallrisikos für den Radverkehr auf den hochfrequentierten Routen, darstellen.

Für die Neue Linie wird daher nun geprüft, ob durch die Sicherung der unbefestigten Randstreifen und Flächen vor dem Sportplatz der SG LVB, z.B. mittels Baumstämmen, die nicht legalen Parkmöglichkeiten der Befahrbarkeit entzogen werden. So könnte ein unberechtigtes Einfahren in die Neue Linie zurückgedrängt werden, wenn deutlich wird, dass auch keine illegalen Abstellmöglichkeiten mehr verfügbar sind.

 

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