Anfrage: Konsequenzen aus drohendem Verbot von Kunstrasenplätzen aus Mikroplastik

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 26. Juni 2019

Forscher des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik haben in einer Studie festgestellt, dass Sportplätze mit Kunstrasen die drittgrößte Quelle von Mikroplastik in Deutschland darstellen und pro Jahr für geschätzt 11.000 Tonnen Mikroplastik in der Umwelt verantwortlich sind, was etwa dem siebenfachen der Kosmetikindustrie entspricht. Pro Quadratmeter Kunstrasenplatz liegen etwa 5kg Gummigranulat, was 35t pro Großfeld entsprechen. Dieses muss regelmäßig nachgefüllt werden, da Wind, Regen und Reinigungsmaschinen die Substanz, die zur Dämpfung der Plätze dient und Sportler*innen vor Verletzungen schützen soll, zwischen den Kunststoffhalmen heraus lösen und in Gewässer und auf Felder tragen.

Mittlerweile hat die EU-Kommission die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, um den Einsatz von Mikroplastik zu verhindern. Die ECHA empfiehlt ein Verbot der winzigen Plastikpartikel ab spätestens 2022. Auch der DOSB geht davon aus, dass es zu einem solchen Verbot des umweltschädlichen Kunstrasen-Gummigranulats kommen wird. Es kann dabei nicht von einem Bestandsschutz neu errichteter Plätze, sondern vielmehr von einer daraus folgenden Umrüstungspflicht ausgegangen werden, was mit Kosten zwischen 100.000 € und 500.000 € pro Platz verbunden wäre.

Alternativen zum Gummigranulat ist beispielsweise ein verzicht auf Kunstrasenplätze oder eine Füllung aus Sand oder mit natürlichen Fasern aus nachwachsenden Rohstoffen. Eine dieser Alternativen wäre ein natürlich abbaubares Korkgranulat, welches beispielsweise von Fußball-Zweitligist Greuther Fürth bereits benutzt wird.

Die Stadt Wiesbaden ist schon dazu übergegangen, keine Plätze mit Kunststoffgranulat mehr zu bauen.

In Leipzig sind hingegen Kunstrasenplätze auf dem Vormarsch, mehrere Fördergenehmigungen auch in diesem Jahr im Hinblick auf die EURO erteilt worden. Trotz des Stadtratsbeschlusses vom September 2018, Förder-Anreize für umweltfreundliche, nachwachsende und recyclebare Füllmaterialien zu schaffen, gelten nach wie vor die herkömmlichen Förderkriterien.

Die Vereine begeben sich damit (mit Unterstützung der Stadt Leipzig) in eine Verantwortung, die absehbar zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen dürfte, da voraussichtlich eine gesetzliche Pflicht zur Umrüstung des umweltschädlichen Gummigranulates hin zu alternativen Füllmaterialien folgen wird.

Wir fragen daher an:

  1. Wie bereitet sich die Stadt Leipzig gemeinsam mit den betroffenen Vereinen auf ein mögliches Verbot oder eine daraus folgende Umrüstverflichtung vor?
  2. Welche Kunstrasenprojekte wurden in den vergangenen Jahren realisiert bzw. sind derzeit in Realisierung und wären aufgrund der genutzten oder beabsichtigten Füllmaterialien von einem möglichen Verbot betroffen? (bitte tabellarische Übersicht)
  3. Wie und mit welchem Erfolg hat die Verwaltung bislang versucht auf die Vereine einzuwirken, umweltfreundliche Füllmaterialien beim Bau von Kunstrasenplätzen zu verwenden.
  4. Hält die Stadt Leipzig den Bau von Kunstrasenplätzen mit Gummigranulat für nach wie vor förderwürdig und umweltpolitisch vertretbar?
  5. Wäre ein sofortiger Stopp bzw. eine Umplanung des Baus entsprechender öffentlich geförderter Kunstrasenplätze sowie ein genereller Verzicht auf Kunstrasenplätze mit Gummigranulatfüllung sowohl umweltpolitisch als auch wirtschaftlich vernünftig?

Antwort der Verwaltung vom 21. Juni 2019

Zu Frage 1)

Der am 11.01.2019 von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte Beschränkungsvorschlag gemäß Anhang XV der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) war der kommunalen Sportverwaltung Anlass, über Netzwerke der Sportselbstverwaltung und über die Arbeitsgemeinschaft deutscher Sportämter (ads), in der die Stadt Leipzig Mitglied ist, erste Informationen und Positionierungen durch Dach- und Fachverbände einzuholen und zu diskutieren. In den zurückliegenden   10 Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland mehrere tausend Rasen- und Tennenplätze in Kunstrasenplätze umgewandelt. Dabei dominiert das Gummigranulat.
Da sowohl der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als auch der Deutsche Städtetag (DST)  als Spitzenverbände und Interessenvertreter ihrer Mitglieder Wert darauf legen, dass Bürgerinnen und Bürger eine ausreichende Anzahl von Sportstätten für den Zugang zu Sport und Bewegung zur Verfügung steht, wird in den einschlägigen Stellungnahmen eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren für die Umrüstung des Bestands mit dem Füllstoff Gummigranulat gefordert.
Diese Forderung unterstützt die Stadt Leipzig, um einerseits zu vermeiden, dass hohe Sanierungsinvestitionen im Bestand auf einmal anfallen, und andererseits der Betrieb auf betroffenen Anlagen in planbaren Umstellungszyklen weitergehen kann. Hervorzuheben ist, dass in der Stadt Leipzig das Verpachtungsprinzip an gemeinnützige Sportvereine vorherrscht und die Pächter als Betreiber der Anlage und oft auch geförderte Bauherren von Kunststoffrasen für den notwendig werdenden Umrüstungsaufwand verantwortlich sind.
Auch wenn das EU-Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, werden in investiven Fördermittelbescheiden (Neubeginne) die Auflagen zum Verbot des Inverkehrbringens von „bewusst zugesetztem“ Mikroplastik formuliert.
Auf diesem Wege ist es möglich, die Intention zum Ratsbeschluss Nr. VI-A-05755 auf Leipziger Ebene weiter zu verfolgen, indem die geförderten Bauherrenvereine darauf verpflichtet werden, statt Gummigranulat Quarzsand oder Kork zu verwenden bzw. darauf umzurüsten.
Obwohl noch keine Rechtslage besteht, sind die aktuell betroffenen Bauherrenvereine durch das Fachamt vorab über die Tendenz und ihre Konsequenzen informiert worden.

Zu Frage 2)

Anbei eine tabellarische Darstellung der betroffenen Förderprojekte im Bereich des Amtes für Sport der letzten 5 Jahre:

Kunstrasenplatz

SPA Südkampfbahn

Quarzsand / Gummigranulat-Verfüllung

2016

1. FC Lokomotive Leipzig e. V.

Renovierung der Trainingshalle und Verlegung des Kunstrasen

SPA Bruno-Plache-Stadion

Gummigranulat

2016

Roter Stern Leipzig ´99 e. V.

Neubau eines Fußball-Trainingsplatzes als Kunstrasenfeld

SPA Goethesteig

Gummigranulat

2017

1. FC Lokomotive Leipzig e. V.

Umbau Tennenplatz auf Kunststoffrasenplatz

SPA Bruno-Plache-Stadion

Sand

in Realisierung

Jahr

Verein

Maßnahme

Projektort

2018

SV Lindenau 1848 e. V.

Umbau Rasenfeld in ein Kunststoffrasenfeld

SPA Charlottenhof

Anpassung nach Rücksprache mit AfSp in 2019 auf Quarzsand oder Kork

2018

FC International Leipzig e. V.

Errichtung eines Kunstrasenplatzes

SPA Mariannenpark

Sand

Es gibt zudem weitere Kunstrasenplätze, die ohne kommunale Förderung errichtet wurden, aber dennoch vom künftigen Verbot betroffen sein könnten.

Zu Frage 3)

Die Stadtverwaltung empfiehlt vorliegend regelmäßig die Verwendung von umweltfreundlichen, insbes. Mikroplastik- und PAK-freien Füllmaterialien.
Die Stadtverwaltung hat bislang in den städtischen Zuwendungsbescheid als Nebenbestimmung folgender Passus aufgenommen: "Es ist sicherzustellen, dass keine gesundheitsschädlichen oder umweltschädlichen Materialien eingebaut werden". Zudem wurden die Vereine, die sich derzeit in Umsetzung eines Kunstrasenprojektes befinden, umgehend über das in Aussicht stehende generelle Verbot von Gummigranulat informiert, um eine Anpassung ihres avisierten Füllmaterials vorzunehmen (siehe Antwort 2).
Für neu zu bewilligende Kunstrasenprojekte wird in Zusammenarbeit mit den antragstellenden Sportvereinen seitens der Verwaltung darauf hingewirkt, dass ausschließlich Quarzsand bzw. Kork als Füllmaterial verwendet wird.

Zu Frage 4)

Grundsätzliche fachliche Einschätzung
Da Kunstrasenplätze in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion mit zahlreichen Umweltproblemen, u. a. mit dem Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt in Verbindung gebracht werden, sollte nach dem Vorsorgeprinzip u. E. generell von dem Einsatz von Kunststoffrasen (Gummigranulat) abgesehen werden. Es sollte sorgfältig geprüft werden, ob es Alternativen zur Errichtung solcher Plätze gibt. Weiterhin sollte die Verwendung von alternativen Materialien für das Füllmaterial wie schon praktiziert und den „Rasen“ selbst geprüft werden.
Obwohl die Beeinträchtigungen der Naturhaushaltfunktionen eines Naturrasenfeldes zum Teil erheblich sein können, wird aus umweltvorsorgerischer Sicht dieser Bauweise gegenüber dem Kunstrasen der Vorzug gegeben. Auch stadtklimatisch und aus der Sicht des Klimaschutzes ist natürlicher Rasen dem künstlichen Rasen stets vorzuziehen. Allerdings konnte und kann in Leipzig mit Kunstrasen eine intensivere Nutzbarkeit von Sportflächen erreicht werden, die dem enorm wachsenden Vereinssport und seinen Bedarfen entspricht.
Ein völliger Verzicht auf Rasensysteme mit nachwachsenden oder umweltgünstigen Füllstoffen würde schon heute einen wesentlich höheren Flächenbedarf für den organisierten Sport in Leipzig generieren, weil Naturrasen natürliche Grenzen für eine Bespielung gesetzt sind. Hier gilt es künftig, stadtplanerisch stringenter zu steuern in der wachsenden Stadt.
Wo Kunstrasen verlegt wird, ist die Fläche de facto versiegelt, welche als Naturrasen zum einen CO2 binden würde - zum anderen eine zusätzlich kühlende Wirkung auf das Lokalklima hätte.
Den größten Unterschied zwischen Natur- und Kunstrasen hat das Öko-Institut für die CO2-Bilanz und den Treibhauseffekt ermittelt. Dessen Studie zufolge verursacht Naturrasen hinsichtlich Herstellung und Pflege nur ein Drittel der schädlichen Auswirkungen in Bezug auf den Treibhauseffekt im Vergleich zum Kunstrasen[1]. Dennoch ist im Einzelfall stets zwischen ausreichender Flächenverfügbarkeit und umweltsensibler Bauweise abzuwägen.

Boden- und Wasserschutz
Das im Kunstrasen zumeist als Einstreumaterial enthaltene Gummigranulat auf Altreifenbasis wird als bedenklich für den Menschen und die Umwelt eingestuft, da diese unter anderem Polzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten können und Mikroplastik freigesetzt wird. Mit der Kleidung und über Schuhsohlen können die Stoffe in der Umwelt verfrachtet werden und würden auch bei Waschgängen über die Kläranlage in die Flüsse und damit in den Wasserkreislauf gelangen.
Des Weiteren können Schadstoffrückstände mit dem Niederschlagswasser, das auf den Sportplätzen auftrifft, sowohl im Wasser gelöst als auch gebunden an Feinbestandteile, über den Unterbau des Kunstrasens in den Boden und ins Grundwasser gelangen.
Der Eintrag solcher kritischen Stoffe wie z. B. PAK in die Umwelt sollte unabhängig von den geltenden gesetzlichen Regelungen so weit wie möglich bereits an der Quelle vermieden werden. Das Niedersächsische Umweltministerium rät, auf den Einsatz von PAK-haltigen Granulaten, wie sie z. B. aus Altreifen hergestellt werden, zu verzichten.[2] PAKs sind krebserregend.[3]
Kunstrasenplätze erhalten oftmals ein Drainagesystem, mit dem das auf dem Kunstrasenplatz anfallende und durch den Oberbau versickernde Niederschlagswasser gefasst wird. Ergänzend wird teilweise das oberflächig gemäß Platzgefälle abfließende Niederschlagswasser umlaufend in Rinnen gesammelt.
Das so gefasste Wasser wird damit gezielt abgeleitet, in anderen Fällen ist eine Versickerung über Rigolenanlagen vorgesehen. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, welche Art von Füllmaterial (zur Konditionierung des Rasens) zum Einsatz kommen soll. Sofern lediglich Quarzsand verwendet wird, ist eine Versickerung des gesammelten Niederschlagswassers unbedenklich. Sofern Kunststoffgranulate vorgesehen sind, ist anhand des Produktdatenblatts eine Prüfung vorzunehmen. Insbesondere wenn elastische Füllstoffe aus Recyclingmaterial zum Einsatz kommen, wird ein Gütesiegel gefordert. Grundsätzlich wird in allen Fällen eine ausreichend dimensionierte Sedimentationsanlage erforderlich, damit sich herausgelöste und mitgeführte Partikel absetzen und nicht ins Grundwasser bzw. in den Boden gelangen.
Die Stadt Hamburg z. B. setzt beim Bau von Kunstrasenplätzen hauptsächlich eine reine Quarzsandverfüllung ein. Darüber hinaus wurde die Verwendung von Korkgranulat getestet [4]
Ggf. steht mit diesem Füllmaterial (Korkgranulat) eine gegenüber Kunststoffgranulat umweltverträglichere Alternative zur Verfügung, wobei jedoch die Nachhaltigkeit des Produkts insgesamt (Anbau/Gewinnung, Transport, Verarbeitung bis hin zum Recycling) betrachtet werden muss. Entsprechende Studien liegen noch nicht in ausreichend bewertbaren Umfang vor.

Stadtklima und Klimaschutz
Über Kunstrasen kann die Lufttemperatur je nach Umgebungsluft und Füllgranulat bis auf 50°C steigen. Die gesundheitliche Beeinträchtigung von Spielern und Spielerinnen ist evident. Darüber hinaus sondern weitverbreitete Füllmaterialien z. B. aus Altreifen insbesondere in Hitzesituationen zusätzlich Schadstoffe ab, die ebenfalls die Nutzer/innen schädigen. Kinder sind durch ihre geringere Größe und oft auch häufigerem Training besonders gefährdet[5]. Durch geeignetes Füllmaterial können beide Risiken reduziert werden. Dabei ist auf einen hohen Anteil an natürlichen Bestandteilen zu achten.
Aktuelle Untersuchungen zeigen außerdem die bisher völlig unterschätzte Rolle von Mikroplastik bei der Treibhausgasproduktion.[6] Sind die Plastikteilchen in der Umwelt dem Sonnenlicht ausgesetzt, emittieren sie u. a. das Treibhausgas Methan. Mit zunehmendem Zerfall der Partikel erhöht sich dabei aufgrund der größeren bestrahlten Oberfläche auch die Methanproduktion.
Nach Untersuchungen der schwedischen Umweltbehörde gehören Kunstrasenplätze zu den größten Mikroplastikproduzenten.[7] Das eingestreute Granulat wird durch die hohe Belastung während der Nutzung in immer feinere Teilchen zermahlen, die ihrerseits direkt oder über das Waschwasser von Sportkleidung in die Umwelt transportiert werden. Daher ist auch aus diesem Grund ein besonders hoher Anteil natürlicher Bestandteile am Füllmaterial unbedingt nötig.
Der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt bleibt unabhängig von dem Verfüllmaterial durch den Abrieb der Kunststofffasern ein Thema.

Luftreinhaltung
Die Mengen des aus dem Kunstrasen durch Abrieb entstehenden Feinstaubes (PM10) in Hallen bewegen sich Studien zufolge zwischen 10 und 40 µg/m3. Durch stärkeren Luftaustausch über Freiluft-SPA ist anzunehmen, dass diese über geringere Konzentrationen verfügen, als Hallen. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für Feinstaub eingehalten werden. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass im Bereich von Kunstrasenplätzen während der Nutzung eine höhere Feinstaubkonzentration entsteht als über Rasenplätzen.
Weiterhin ist anzumerken, dass die in der Luft enthaltenen Kunststoffpartikel in der Umwelt weiter transportiert werden, später sinken und ggf. ausgewaschen werden und sich an anderer Stelle akkumulieren.
Generell sind die Auswirkungen etlicher gasförmiger Verbindungen (flüchtige organischer Verbindungen - VOC), die aus dem Kunstrasen entweichen können, unbekannt oder die Stoffe selbst nicht identifiziert worden.[8]  
Für konkrete Aussagen zur gesundheitlichen oder umweltbeeinträchtigenden Wirkung dieser Stoffe ist die Studienlage noch zu dünn.
Seit 2010 gibt es zwar einen EU-Grenzwert für PAK-haltige Weichmacheröle in Autoreifen, jedoch gibt es bisher für Verbraucherprodukte aus Gummi oder Weich-PVC keine verbindlichen Grenzwerte.[9] Damit kann nicht sichergestellt werden, dass die auf Kunstrasen eingesetzten Granulate überhaupt den EU-Grenzwerten entsprechen. Aussagen über die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch Luftschadstoffe aus Kunstrasen oder dessen Füllmaterial sind demnach nicht abschließend möglich.

Abfall/Entsorgung
Die Lebensdauer von Kunstrasenplätzen wird mit ca. 12 bis 15 Jahren angegeben. Recycling-Verfahren sind relativ aufwendig. Es ist davon auszugehen, dass eine thermische Verwertung erfolgt.

Fazit:
Angesichts dieser Faktoren hat die Stadt Leipzig in den städtischen Zuwendungsbescheiden als Nebenbestimmung folgenden Passus aufgenommen: „Es ist sicherzustellen, dass keine gesundheitsschädlichen oder umweltschädlichen Materialien eingebaut werden.“ Mit dem geplanten Gummigranulatverbot kann die Nebenbestimmung schärfer gefasst werden.

Zu Frage 5)
Siehe dazu Antwort auf Frage 2

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