Anfrage: Lärmpausen am Flughafen Leipzig-Halle
Anfrage vom 1. Juni zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. Juni 2017:
In der letzten Sitzung der Fluglärmkommission am 26.04.2017 wurden alle Anträge der vom Fluglärm betroffenen Städte Leipzig und Schkeuditz in Bezug auf die Einführung von Lärmpausen und gleichmäßiger Bahnverteilung abgelehnt. Damit wurde am Flughafen Leipzig-Halle nicht einmal der Anfang gemacht, um in einem ergebnisoffenen und transparenten Prozess die Einführung von Lärmpausen zu prüfen.
Hierzu fragen wir an:
- Wie ist die Position der Stadtverwaltung zur Möglichkeit der Einführung von Lärmpausen am Flughafen Leipzig-Halle? Wie wird der Prozess der Einführung der Lärmpausen am Flughafen Frankfurt/Main bewertet?
- Da der Weg über die Fluglärmkommission (FLK) keinen Erfolg gebracht hat, wird die Stadt sich an anderer Stelle, z. B. gegenüber dem Freistaat Sachsen und dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit für die Einführung der verschiedenen Varianten von Lärmpausen einsetzen?
- Da es bisher wenig Erfolg gebracht hat die Interessen der Fluglärmbetroffenen in Leipzig in der Fluglärmkommission zu vertreten und vorzubringen, welche anderen Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung außer der Fluglärmkommission?
schriftliche Antwort der Verwaltung:
Sachverhalt:
zu Frage 1:
Der gestellte Antrag der Stadt Leipzig in der Fluglärmkommission am 26. April 2017 ist die Position der Stadtverwaltung. Der Prozess der Einführung der Lärmpausen am Flughafen Frankfurt am Main wurde durch die Stadt Leipzig verfolgt, zur Kenntnis genommen und ist unstreitig ein Erfolg für die Region. Eine Beurteilung kann durch die Stadt Leipzig nicht erfolgen, da die Einführung der Maßnahme durch einen gesteuerten Prozess des Landes Hessen ermöglicht wurde. Wie bekannt hat die Stadt Leipzig keine Zuständigkeiten im Luftverkehrsrecht.
Mit dem Einbringen des Antrages zur zeitversetzten Bahnnutzung in die Fluglärmkommission hat die Stadtverwaltung insoweit ihre Möglichkeiten ausgeschöpft.
zu Frage 2 und 3:
Die Frage 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport ist bereits im Vorfeld der Fluglärmkommissionssitzung am 26. April 2017 auf den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zugegangen und hat um Unterstützung zur Einführung einer zeitversetzten Bahnnutzung am Flughafen Leipzig/Halle gebeten. Eine Antwort gibt es dazu bisher nicht.
Die Möglichkeiten der Stadtverwaltung Leipzig in Bezug auf den Fluglärm sind begrenzt, da sie, wie bereits erwähnt, auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechtes keine rechtlichen Zuständigkeiten besitzt. Mit der regelmäßigen Durchführung des Dialogforums Flughafen Leipzig/Halle und der aktiven Teilnahme in der Fluglärmkommission wird sich die Stadt Leipzig weiterhin für eine Reduzierung der Fluglärmbelastung einsetzen, denn das dieses Agieren noch keine Erfolge gebracht hat, kann ich aus meiner Sicht nicht bestätigen.
Ich möchte hier an
- die Einführung des CDA-Anflugverfahrens (kontinuierliches Sinkflugverfahren) im Jahr 2014,
- die Anpflanzung eines Lärmschutzwald westlich des Grenzgrabens von Lützschena-Stahmeln im Jahr 2015
- den Probebetrieb des Anflugverfahrens Point-Merge seit 2015, der dazu geführt hat, dass der Leipziger Süden seitdem von nächtlichem Fluglärm entlastet wird
- und die Umsetzung der Selbstverpflichtung von DHL seit dem Jahr 2016, dass keine Flugzeuge vom Typ AN-26 planmäßig mehr am Flughafen Leipzig/Halle eingesetzt werden, erinnern.