Anfrage: Lebende Bäume als auch Totholz sind wertvolle Lebensräume

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung im Juni 2020

Aktuell erfolgen Baumpflege- und Fällarbeiten im Friedenspark, am Balzacplatz und im Wilhelm-Külz-Park, die mit der Dürre und ihren Folgen begründet werden.

Die extreme Trockenheit in den tiefliegenden Bodenschichten (0,5 bis 1,80 Meter) hat die Bäume geschwächt und erleichtert deren Befall mit Krankheiten und Schaderregern.

Für Ende Mai sind Arbeiten im Park Miltitz und im Park Dösen geplant. Zudem ist das Fachpersonal des Amtes für Stadtgrün und Gewässer im öffentlichen Grün und den Parkanlagen unterwegs und führt Baumkontrollen durch, um die Verkehrssicherheit für die Parkbesucher zu gewährleisten. Vor jeder einzelnen Fällung wird durch Fachpersonal geprüft, ob Lebensstätten geschützter Arten beeinträchtigt werden könnten. In solchen Fällen wird nach Möglichkeiten zu deren Erhalt gesucht. Aktuell gefällte Einzelbäume und gestaltbildende Baumgruppen werden anhand der vorhandenen Pflanzpläne und Zielstellungen in den Pflanzprogrammen ab November 2020 fortlaufend nachgepflanzt und ergänzt."

(siehe LIZ, 23.4.2020, Baumpflegearbeiten)

Darüber hinaus sind uns auch andere Bereiche in Parks bekannt, wo die Stadt Leipzig in der Vergangenheit umfassende Maßnahmen am Baumbestand durchgeführt hat. Über die Begründung von Fällungen war die öffentliche Informationslage nicht genügend. Derzeit ist Brut- bzw. Fortpflanzungszeit unserer heimischen Wildtiere, insbesondere der europarechtlich geschützten heimischen Brutvogelarten.

Da sowohl lebende Bäume als auch Totholz essenziell als Lebensraum für wichtige Arten unserer Biozönosen auch in Parks wichtig sind, fragen wir an:

  1. Welche Bäume sollen konkret in welchen Parks gefällt werden? Wir bitten um kartografische Darstellung sowie Angaben zur jeweiligen Baumart, dem Stammdurchmesser und der jeweils konkreten Begründung der Fällung.
  2. Wie wird die Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gewährleistet? Wo sind diese Vorkehrungen und Ergebnisse der Untersuchungen dokumentiert und zugänglich?
  3. Inwiefern kann abseits der Wege auch Totholz in der Baumkrone verbleiben bzw. können auch tote Bäume toleriert werden? Ist das Belassen von Totholz vorgesehen?
  4. Wo werden die Nachpflanzungen durchgeführt? In welchem Umfang und auf welcher Grundlage? Wo und wie werden die Nachpflanzungen dokumentiert?
  5. Sind die Nachpflanzungen für die Fällungen der vergangenen Jahre bereits vollständig durchgeführt worden? Wenn Nein: Wieviel ist noch nachzupflanzen und wo soll dies wann geschehen?

 

 

Antwort vom 10. Juni 2020

Zu 1.)

In Folge der letzten beiden Dürresommer müssen zurzeit vor allem abgestorbene tote Bäume sowie Bäume, die von Schwächeparasiten wie der Rußrindenkrankheit des Ahorns befallen sind, gefällt werden. Über geplante Baumfällungen in Grünanlagen und an Straßen mit Angaben zu Art, Stammdurchmesser und Fällgrund können sich Interessierte seit 2014 auf den städtischen Internetseiten informieren. Unter dem Stichwort "Baumfällungen" kann eine entsprechende Liste aufgerufen werden, die auf den Stadtratsbeschluss 1696/13 aus dem Jahr 2013 zurückgeht. Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Die Erstellung kartografischer Darstellungen wird erst am Ende des Digitalisierungsprozesses des städtischen Baumkatasters möglich sein, der zurzeit noch nicht abgeschlossen ist.

Zu 2.)

Vor jeder Fällung wird durch artenschutzfachlich qualifiziertes Personal geprüft, ob Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten artenschutzrelevanter Tierarten beeinträchtigt werden könnten. Ist das nicht auszuschließen, wird in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde die weitergehende Vorgehensweise abgestimmt. Im Bedarfsfall wird externer artenspezifischer Sachverstand mit der Maßgabe hinzugezogen, dass Verkehrssicherheit und Artenschutz gleichrangige Schutzgüter sind. Die Ergebnisse werden sowohl in den Auftragsunterlagen dokumentiert als auch der Unteren Naturschutzbehörde übergeben. Werden während der Schnittarbeiten Baumhöhlen, Nester oder andere Fortpflanzungs- oder Ruhestätten gefunden, die vorher nicht festgestellt wurden, haben die Beauftragten die Arbeiten sofort einzustellen und das beschriebene artenschutzfachliche Prüfschema verläuft analog. Es ist integraler Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsprozesses.

Zu 3.)

Totholz wird generell nur in Bereichen von Grünanlagen entfernt, wo die Sicherheit der Parkbesuchenden es erfordert. Das ist besonders entlang von Wegen und auf Flächen, die zum Verweilen einladen, der Fall. In waldartigen Parkteilen oder unter Bäumen mit strauchartiger Unterpflanzung werden abgestorbene Äste aus artenschutzfachlichen Gründen überwiegend belassen. Die Entscheidung über Fällung oder Erhaltung abgestorbener Bäume oder sogenannter Hochstubben wird in jedem Einzelfall nach Abwägung der Schutzgüter Sicherheit, Artenschutz und Denkmalschutz getroffen.

Zu 4.)

Nachpflanzungen werden für gefällte Bäume in den öffentlichen Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Das aktuelle Pflanzprogramm für die Pflanzperiode 2020/2021 wird gegenwärtig auch unter Berücksichtigung der aktuellen Fällungen erstellt und im Oktober im Internet veröffentlicht. Grundlage für die Nachpflanzungen sind objektbezogene Pflanzpläne, gartendenkmalpflegerische Zielstellungen sowie Daten zum gefällten Baum, wie Standort und Baumart. Die Nachpflanzungen werden im Baumkataster mit Baumart, Pflanzjahr und den zugehörigen Standortparametern dokumentiert. Die Daten für Bäume sind im Internet unter www.leipzig.de/stadtbaum auf einer interaktiven Karte einzusehen.

Zu 5.)

Nicht jeder Baum kann am gleichen Ort nachgepflanzt werden. Die Zahl der Fällungen ist aufgrund der dürre- und sturmbedingten Schäden deutlich höher als die Zahl der Nachpflanzungen. Die Bilanz für 2019 weist ein deutliches Minus von 1809 Bäumen aus. An den Straßen, in öffentlichen Grünanlagen und kommunalen Friedhöfen wurden im letzten Jahr 2810 Bäume gefällt und 1001 Bäume gepflanzt.

Die Fällungen sind vorwiegend in den waldartigen Bereichen mit Dominanz des Bergahorns zu verzeichnen, beispielsweise im Volkshain Stünz. Vorrangig müssen die gestaltbildenden Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen nachgepflanzt werden. Die waldartigen Bereiche werden je nach Situation punktuell ergänzt oder neu aufgebaut. Die Nachpflanzungen werden in den Pflanzprogrammen über die nächsten Jahre realisiert. Das Haushaltsbudget für Nachpflanzungen beträgt gegenwärtig 900.000 EUR. Ab 2021 ist ein Investitionsprogramm für Straßenbäume (Erstpflanzungen) in Höhe von 1,5 Mio EUR pro Jahr beschlossen. Die Entwicklung des Straßenbaumbestandes ist darüber hinaus in Punkt 4 des "Sofortmaßnahmenprogrammes zum Klimanotstand 2020" aufgeführt.

 

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