Anfrage: Leipziger Aktuelle und perspektivische Haushaltskonsolidierung - was plant der Oberbürgermeister?
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 27. August 2025
1. Allgemein
- Hält die Stadtverwaltung nach dem Scheitern der bisherigen Vorlage weiterhin an Plänen zur Beauftragung externer Beratungsleistungen im Rahmen der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung fest? Falls ja: Wie soll sichergestellt werden, dass das dabei gewonnene Wissen dauerhaft in der Verwaltung verankert wird? Welche vertraglichen oder organisatorischen Regelungen sind dafür vorgesehen?
- Wann wird die in VIII-DS-00487 referenzierte Liste der 15 Kernprozesse öffentlich vorgelegt, damit der Stadtrat über die Auswahl informiert entscheiden kann?
2. Wissenstransfer und interne Umsetzung
- Wie soll das in der Vorlage benannte Inhouse-Team arbeiten? Bitte Angaben zu Zusammensetzung, Ressourcen, Aufgaben, Zielen und geplanter Wirkungskontrolle.
- Was ist in der angekündigten Überblicksuntersuchung aller Organisationseinheiten konkret enthalten? Wie wird sichergestellt, dass diese vollständig ist?
- Die Verwaltung wird um eine Begründung gebeten, warum im aktuellen Vorschlag die Deckungsanteile aus Organisationsentwicklung und Personal reduziert wurden. Wie soll trotzdem sichergestellt werden, dass ausreichende Mittel für die interne Begleitung und Qualifizierung im ASK-Prozess bereitstehen? Da Qualifizierung unerlässlich für Personalveränderungen ist, erscheint eine Reduzierung hier kaum mit dem Ziel einer erfolgreichen Umsetzung vereinbar.
3. Ressourcen und Belastung im ASK-Prozess
- Wie schätzt die Verwaltung den zusätzlichen Ressourcenbedarf in den Ämtern im Zuge der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung ein? Bitte um Differenzierung nach Personal- und Sachbudget sowie innerhalb des Sachbudgets z. B. nach Fortbildungskosten, Beratungsleistungen und IT/Technik.
- Wie sollen diese Ressourcen in den betroffenen Bereichen und Dezernaten bereitgestellt werden?
- Wie viele Überlastungsanzeigen liegen derzeit in der Stadtverwaltung vor?
- Rechnet die Verwaltung im Zuge des ASK-Prozesses mit zusätzlichen Überlastungsanzeigen?
- Wie werden die Kosten durch den hohen Krankenstand aktuell im Haushalt berücksichtigt und welche Effekte werden bei einer Stellensperre ohne Prozessveränderung erwartet? (aktuell rund 8 % Arbeitsunfähigkeitsquote laut VIII-F-00902-AW-01)
- Wie berücksichtigt die Verwaltung im Rahmen des ASK-Prozesses die Belastung durch den hohen Anteil an Langzeitkranken (über 6 bzw. 12 Wochen)? Welche Maßnahmen sind geplant, um weitere langfristige Krankheitsfälle zu vermeiden?
4. Maßnahmen zur Einnahmesteigerung
- Welche konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der städtischen Einnahmen verfolgt die Stadtverwaltung derzeit im Rahmen der Haushaltskonsolidierung?
- Plant die Verwaltung in diesem Zusammenhang eine rechtliche Überprüfung der Ablehnung einer Erhöhung der Elternbeiträge in Kitas und Horten, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Klage gegen die Rechtsaufsicht?
- Welche weiteren Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmenbasis werden verwaltungsintern aktuell geprüft oder vorbereitet?
Antwort der Verwaltung vom 26. August 2025
1. Allgemein
zu a)
Antwort: Die Untersuchungen werden primär durch interne Ressourcen übernommen, was zu einer verminderten Anzahl paralleler Untersuchungen führt. Sofern möglich und fachlich zwingend erforderlich, wird für einzelne ergänzende Themenschwerpunkte auf externe Unterstützung zurückgegriffen. Die Federführung liegt regelhaft bei der Organisationsentwicklung, wodurch sichergestellt ist, dass ein konsequenter Wissenstransfer erfolgt.
zu b)
Antwort: Es wird hier auf eine Vorlage Bezug genommen, die sich aktuell in der internen Bearbeitung befindet und noch nicht durch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt ist. Insofern kann eine Information hierzu nicht erfolgen.
Besonders wirksam sind Prozesse mit hohen Fallzahlen, wie etwa im Bereich Eltern- oder Wohngeld, da sie den Verwaltungsalltag maßgeblich prägen und großes Potenzial für Effizienzsteigerungen bieten. Durch gezielte Initiativen wie beispielsweise dedizierte Digitalisierungsprojekte wird daran bereits intensiv gearbeitet. Die Erhebung der 15 relevantesten Kernprozesse ist derzeit noch in Arbeit. Erste Ergebnisse liegen voraussichtlich Ende des Jahres vor.
2. Wissenstransfer und interne Umsetzung
zu a.)
Antwort: Je nach fachlichem Untersuchungsschwerpunkt setzen sich die Teams aus einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Organisationsberatung resp. Stadtkämmerei sowie Fachexperten der jeweiligen Fachbereiche zusammen. Als Untersuchungsgrundlage dient der durch den Steuerungskreis ASK bestätigte Steckbrief mit definierten Aufgaben, Zielen und Vorgehensbeschreibung. Die jeweilige Untersuchung beinhaltet eine Erhebungs- und Analysephase, bei der sich unterschiedlicher Instrumente der Organisationsberatung bedient wird (Prozessanalysen, Interviews, Standardprüfung etc.). Hieraus resultieren wiederum bspw. Umsetzungsvarianten oder Konzeptvorschläge zur Vorlage an den Steuerungskreis.
zu b.)
Antwort: Die avisierte Überblicksuntersuchung muss zurückgestellt werden, da hierfür intern keine Ressourcen zur Verfügung stehen.
zu c.)
Antwort: Die Kürzung des Budgets für die Organisationsentwicklung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die vorgesehenen Mittel ohnehin im Rahmen von Organisationsuntersuchungen eingesetzt werden. Da alle Organisationsberaterinnen und -berater ressourcenbedingt im ASK gebunden sind, können derzeit keine zusätzlichen Untersuchungen beauftragt werden. Zur haushaltsneutralen Umsetzung wurde daher diese Finanzierungsvariante gewählt.
Die Qualifizierungsbedarfe, die unterjährig im Rahmen des ASK-Prozesses entstanden sind, werden aus dem zentralen Personalentwicklungsbudget gedeckt. Das zentrale Personalentwicklungsbudget ist aus vielen Themenpaketen zusammengesetzt. Die Reduzierung wurde verantwortungsvoll überlegt und findet nicht bei den Inhalten bzw. Bedarfen statt, die unerlässlich sind, um zukünftigen Herausforderungen zu begegnen. Eine Reduzierung bei Schulungsangeboten, die die Beschäftigten im Rahmen des ASK unterstützen sollen, sind nicht vorgesehen oder geplant.
3. Ressourcen und Belastung im ASK-Prozess
zu a.)
Antwort: Aufgrund der fehlenden Steuerungskomponente innerhalb der Stadtverwaltung Leipzig ist dies schwer einzuschätzen. Der zusätzliche Ressourcenbedarf variiert je Untersuchungsschwerpunkt und Steckbriefumfang. Nach jetziger Planung werden je Dezernat ca. 2 Steckbriefe jeweils 3 Monate lang bearbeitet. In dieser Zeit wird auf die Fachexpertise der jeweils zuständigen Fachbereiche zurückgegriffen. Zum Ressourcenbedarf im Zuge der Umsetzungsphase kann aktuell keine valide Aussage getroffen werden.
zu b.)
Antwort: Die personelle Ressourcenbereitstellung erfolgt in Verantwortung der jeweiligen Dezernate unter Berücksichtigung der jeweils erforderlichen Fachexpertise.
zu c.)
Antwort: Auf die Vorlagen VIII-F-00522-AW-01, VIII-F-00999-AW-01 und VIII-F-01207-AW-01 sowie den Verwaltungsstandpunkt VIII-A-01219-NF-01-VSP-01 wird verwiesen.
zu d.)
Antwort: Hierzu sind keine verlässlichen Aussagen möglich.
zu e.)
Antwort: Durch den Krankenstand der Beschäftigten entstehen primär keine höheren Kosten. Sofern die Beschäftigten aus der Entgeltfortzahlung und dem anschließenden Krankengeldzuschuss fallen, entfallen damit auch die Personalkosten für diese Beschäftigten. In der Planung der Personalaufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung wird dieser Umstand aber mit einer Ausfallquote berücksichtigt.
Durch die dreimonatige verzögerte Besetzung von Stellen wird das Sperrziel für das Jahr 2026 in Höhe von 100 VZÄ und damit die geplante Einsparung in Höhe von 7 Mio. Euro erreicht.
zu f.)
Antwort: Die Stadtverwaltung unterstützt und fördert bereits durch ein ganzheitlich aufgestelltes Betriebliches Gesundheitsmanagement auf verschiedenen Ebenen die gesundheitliche Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etwa bei der Arbeitsplatzgestaltung, Angeboten zur Gesundheitsförderung (z. B. Grippeschutzimpfung), Beratungen (z. B. Fürstenberg Institut), Weiterbildungen (z. B. in Führungskultur), flexiblen Arbeitszeiten und -orten und gezielten Präventionsmaßnahmen (z. B. arbeitsmedizinische Vorsorgen, betriebspsychologische Sprechstunden, Beratungen sowie Gefährdungsbeurteilungen). Im Krankheitsfall ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, das individuelle Unterstützung bietet, um nach längerer Krankheit in den Beruf zurückzufinden.
Der ASK-Prozess der Verwaltung bietet die Chance, Strukturen nachhaltig zu stärken, Prozesse zu optimieren und damit die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zu fördern und sichern. Die Prävention von Krankheitsfällen ist dabei kein separater Prozess, sondern integrierter Bestandteil der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung.
4. Maßnahmen zur Einnahmesteigerung
zu a.)
Antwort: Die Stadtverwaltung verfolgt im Rahmen der Haushaushaltskonsolidierung weiterhin Möglichkeiten für einen besonnenen Ansatz zur Einnahmensteigerung. Alle Fachbereiche wurden bereits mit der Erstellung der Methodik zur Haushaltsplanung 2025/26 dazu aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu prüfen. Aktuell analysiert die Stadtverwaltung gegenwärtig eine rechtliche Einführung der Grundsteuer C sowie einer Verpackungssteuer, und wie sich diese auf die Stadtbevölkerung und Unternehmen auswirkt.
zu b.)
Antwort: Eine Klage gegen die Rechtsaufsicht ist nicht geplant; hierfür liegt gegenwärtig kein Klagegrund vor.
zu c.)
Antwort: Mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2025/2026 der Stadt Leipzig in der Ratsversammlung am 12. März 2025 wurde die Erstellung eines freiwilligen Haushaltsstrukturkonzeptes (HSK) beschlossen (VIII-DS-00877). Das Konsolidierungsvolumen beträgt mindestens 100 Mio. Euro über drei Jahre, von 2025 bis 2027, und soll sich wie folgt zusammensetzten:
25 % (25 Mio. Euro) durch Beteiligungsunternehmen,
25 % (25 Mio. Euro) aus zentral festgelegten Maßnahmen,
50 % (50 Mio. Euro) durch die Fachdezernate auf Basis eines definierten Schlüssels.
Die konkreten Maßnahmen der Fachdezernate für die Jahr 2025 und 2026 wurden in der Vorlage VIII-DS-00877-DS-03 unterbreitet und in der kommenden Ratsversammlung behandelt. Eine detaillierte Aufgliederung der Konsolidierung auf die Beteiligungsunternehmen und zentral festgelegten Maßnahmen steht noch aus (OBM Bereich). Diese wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet, und entsprechende Vorlagen sollen dann dem Stadtrat zur Kenntnis (ggf. Beschlussfassung) vorgelegt werden.
Die Stadtverwaltung plant, keine neuen freiwilligen Leistungen oder Standarderhöhungen in Betracht zu ziehen. Stattdessen sollte der Fokus auf Investitionen in die lokale Wirtschaft und zukunftsorientierte Projekte mit Augenmaß gelegt werden, um die finanzielle Basis nachhaltig zu stärken. Besonders wichtig ist die Gewährleistung der Stabilität der Gewerbesteuer, die eine der bedeutendsten Einnahmequellen für die Stadt darstellt. Eine Stagnation oder Rückgang der wirtschaftlichen Entwicklung hätte direkte Auswirkungen auf die Unternehmensgewinne und folglich auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Im Hinblick auf die ohnehin steigenden Lebenshaltungskosten für die Leipzigerinnen und Leipziger sowie die nachlassende Kraft der Wirtschaft sollten Maßnahmen zur Einnahmeerhöhung keine zusätzlichen Belastungen für die Stadtbevölkerung und die lokalen Unternehmen verursachen. Daher ist es auch geboten, zu prüfen, welche zusätzlichen Aufwendungen hinsichtlich Bürokratie und Personal weitere Einnahmequellen mit sich bringen würden. Ein letztendliches Nullsummenspiel, das obendrein Belastung der Steuerzahler mit sich bringt, hilft niemandem und ist in keiner Weise gerechtfertigt. Stattdessen sollte der Fokus darauf liegen, die Ausgaben effektiv zu senken.