Anfrage: Macht die Bundesregierung den Strom teurer?

Anfrage vom 19. März 2026

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Der Bund plant derzeit mit dem sogenannten „Netzpaket“ weitreichende Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss und die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Nach Einschätzung zahlreicher Unternehmen, Energieverbände sowie kommunaler Akteure besteht die Gefahr, dass zentrale Prinzipien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), insbesondere der Anschlussvorrang (§ 8 EEG) und der Einspeisevorrang (§ 11 EEG), geschwächt werden. 

Diese beiden Prinzipien sind das Fundament für eine stabile und planbare Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Sie sorgen dafür, dass neue Wind- und Solaranlagen verlässlich ans Netz angeschlossen werden und ihr Strom vorrangig genutzt wird. 

Die aktuell diskutierten Änderungen drohen jedoch, genau diese Sicherheit zu untergraben. Ein möglicher Redispatch-Vorbehalt beim Netzanschluss, erweiterte Entscheidungsspielräume der Netzbetreiber bei der Reihenfolge von Netzanschlüssen sowie zusätzliche Baukostenzuschüsse für fossile Einspeiser könnten dazu führen, dass Investitionen verzögert oder ganz unterlassen werden. 

Damit entsteht die paradoxe Situation, dass nicht der dringend notwendige Netzausbau beschleunigt wird, sondern ausgerechnet der Ausbau der günstigsten und regional verfügbaren Stromquellen – Wind- und Solarenergie – gebremst wird. Für Leipzig kann dies unmittelbare Folgen für die Energieversorgung, für die Stabilität der Strompreise und für die regionale Wertschöpfung haben. 

Gerade kommunale Energieversorger und Bürgerenergieprojekte tragen dazu bei, die Energieversorgung unabhängiger von fossilen Importen zu machen und dauerhaft stabile Strompreise zu ermöglichen. Werden ihre Investitionen ausgebremst, droht dies die Energiewende vor Ort zu verlangsamen und gleichzeitig die Kosten für Verbraucher*innen zu erhöhen. 

Gleichzeitig gerät die Energiewirtschaft infolge internationaler Krisen wie derzeit des Iran-Kriegs durch steigende Kosten fossiler Brennstoffe unter Druck, welche sich auch auf die Stadtwerke Leipzig und ihre Kund*innen auswirken können. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir: 

  1. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Stadt Leipzig bzw. die Leipziger Stadtwerke durch die im „Netzpaket“ vorgesehenen Änderungen beim Netzanschluss und bei der Einspeisung erneuerbarer Energien auf lokale Energieprojekte und auf den Strommix der Stadtwerke (Anteil erneuerbarer Energie)? Welche Auswirkungen gibt es insbesondere in Bezug auf die Strompreisentwicklung der Stadtwerke?
  2. Wie viele Anschlussanfragen für erneuerbare Energieanlagen liegen derzeit bei der Netz Leipzig vor, und in welchem Umfang bestehen derzeit Netzengpässe oder Verzögerungen bei Netzanschlüssen?
  3. In welchen Bereichen und in welchem Umfang kam es im Leipziger Netzgebiet in den vergangenen Jahren zu Redispatch-Maßnahmen oder Abregelungen von Strom aus erneuerbaren Energien?
  4. Welche Auswirkungen hätte ein möglicher Verzicht auf Entschädigungsansprüche bei Redispatch-Maßnahmen auf Investitionen in erneuerbare Energieanlagen in Leipzig?
  5. Wie bewertet die Stadt die geplanten erweiterten Entscheidungsspielräume für Verteilnetzbetreiber bei der Reihenfolge von Netzanschlüssen sowie die mögliche Einführung zusätzlicher Baukostenzuschüsse für Einspeiser?
  6. Welche Risiken sieht die Stadt Leipzig Risiken für die Investitionsbereitschaft regionaler Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien und damit für den Ausbau einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung vor Ort?
  7. Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Stadt bzw. der Leipziger Stadtwerke erforderlich, um Netzausbau und Ausbau erneuerbarer Energien besser zu synchronisieren, damit Investitionen in Wind- und Solarenergie nicht gebremst werden?
  8. Welche Initiativen oder Positionierungen der Stadt Leipzig gegenüber Bund oder Land Sachsen sind geplant oder denkbar, um eine sichere, regionale und bezahlbare Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien zu stärken?
  9. Welche Folgen haben die steigenden Öl- und Gaspreise infolge des Iran-Kriegs für die Stadtwerke Leipzig? Wie sind die Stadtwerke Leipzig auf eventuell drohende Engpässe vorbereitet?

Antwort vom 29. April 2026

Allgemeine Einordnung

Investitionsentscheidungen von Unternehmen zum Einsatz erneuerbarer Energien sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Hierzu zählen selbstverständlich auch die Themen Netzanschluss, Baukostenzuschuss und Entschädigungszahlungen bei Redispatch. Sollten die Regelungen aus dem Entwurf des Netzpakets in dieser Form umgesetzt werden, sind nachteilige Effekte für erneuerbare Energien bei Unternehmen zu erwarten. Erhöhte Baukostenzuschüsse, der Wegfall von Redispatch-Entschädigungen sowie Unsicherheiten beim Netzanschluss dürften in vielen Fällen Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen unwirtschaftlicher und unsicherer werden lassen.

Dies dürfte auch in Leipzig zu einem langsameren Ausbau erneuerbare Energien führen. Vor dem Hintergrund des Klimanotstands und dem Ziel einer unabhängigeren und lokaleren Energieversorgung ist dies auch aus kommunaler Sicht und Sichtweise deren Energieversorger vor Ort keinesfalls wünschenswert und dem Grunde nach in der bisherigen bekannt gewordenen Form inakzeptabel. Insbesondere die aktuelle weltpolitische Lage zeigt deutlich die Notwendigkeit einer resilienten und preisstabilen Energieversorgung.

Zur Thematik selbst wurde über die meisten Punkte der Anfrage seitens Verwaltung, LVV und/oder Stadtwerke in den jeweiligen Unternehmens- und städtischen Fachgremien (Aufsichtsräte, Verwaltungsausschuss) informiert bzw. in der Vergangenheit bereits auch schriftlich Stellung bezogen. Insbesondere erfolgt seitens der Geschäftsführung von LVV und/oder Stadtwerke eine monatliche Berichterstattung zur grundsätzlichen Einordnung und Folgeabschätzung von Gesetzesvorhaben auf Bundes- und/oder Landesebene mit energiewirtschaftlichen Bezügen.

Weiterhin agieren Stadtverwaltung (Oberbürgermeister und Fachbeigeordnete) und Unternehmen (Geschäftsführungen) in den jeweiligen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag, SSG, BdEW, VKU) im vorliegenden Zusammenhang vielfach auch gemeinsam und konzertiert gegenüber Bund und Freistaat, sofern sie rechtzeitig und sachadäquat von einschlägigen Entwicklungen Kenntnis erlangen bzw. Gelegenheit mit hinreichend Zeit zur Stellungnahme erhalten. So auch im vorliegenden Gesamtkontext der Anfrage, was den als Anlagen beigefügten einschlägigen Stellungnahmen der Verbände und Vereinigungen entnommen werden kann (s. Anlagen).

Da derzeit eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben im Gesamtkontext in unterschiedlichen Ausprägungen, Fassungen und Abstimmungsständen in unterschiedlichen parlamentarischen Verfahren auf Bundesebene erörtert bzw. ausverhandelt werden und sich parallel dazu die geopolitischen Rahmenbedingungen nahezu täglich verändern, kann die Antwort auf die Anfrage nur den bekannten offiziellen Stand zum 24.04.2026 in einigen wesentlichen Punkten wiedergeben. Zusammengefasst lässt sich anfragebezogen Folgendes im Einzelnen konstatieren:

  1. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Stadt Leipzig bzw. die Leipziger Stadtwerke durch die im „Netzpaket“ vorgesehenen Änderungen beim Netzanschluss und bei der Einspeisung erneuerbarer Energien auf lokale Energieprojekte und auf den Strommix der Stadtwerke (Anteil erneuerbarer Energie)? Welche Auswirkungen gibt es insbesondere in Bezug auf die Strompreisentwicklung der Stadtwerke?

Das sogenannte „Netzpaket“ ist aktuell noch Gegenstand intensiver Erörterungen auf Bundesebene. Viele der in der Anfrage angesprochenen Problemkreise sind Gegenstand der Diskussionen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 05. März 2026, erstmals über das Netzpaket der Bundesregierung und die Wärmewende debattiert. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die Sonne ihren Job machen lassen – Für ein zukunftsfestes Netzpaket und Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (21/4457) wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-eeg-1151178

Aktuell lag ein neuer Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Netzanschlusspaket (Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens) vor, der gegenüber der bis dato bekannt gewordenen Fassung einige Veränderungen enthielt. Aus Sicht des VKU sind damit wichtige Fortschritte bei der Steuerung von Netzanschlüssen geplant, aber die Grundsatzproblematik der Anreize für Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien wird auch damit nicht gelöst. https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/vku-begruesst-entwurf-zum-netzanschlusspaket-kritisiert-aber-investitionsbremsen/

Aktuellen Meldungen zufolge, sollen sich Union und SPD nunmehr auf Grundzüge von EEG-Novelle, Netzpaket und Kraftwerksstrategie geeinigt haben. Diese gehen nun in die Ressortabstimmung. Gegenüber den Referentenentwürfen aus dem Bundeswirtschaftsministerium sind sie kaum verändert – trotz umfassender Kritik von Verbänden und Wissenschaftlern.

Nach Einschätzung von Stadtwerken und Verbänden der Energiewirtschaft sind daher konkrete Auswirkungen auf lokale Projekte, den jeweiligen Erzeugungsmix vor Ort und die Strompreisentwicklung vor Ort zum jetzigen Zeitpunkt nur eingeschränkt abschätzbar. Aus Sicht der Leipziger Stadtwerke besteht das Hauptrisiko auch weniger in einer abrupten Änderung des bestehenden, lokalen Strommixes, als in den Investitionssignalen für neue EE-Projekte: Erschwerte bzw. unsichere Netzzugänge, zusätzliche Kostenbestandteile (z. B. einspeiseseitige Entgelte) und eine stärkere Risikoverlagerung auf Projektierer würden die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solaranlagen verschlechtern und Neubauprojekte verzögern oder verhindern (s. a. Stellungnahme der Stadtwerke Leipzig in Anlage 1). Entscheidend sind aus kommunaler Sicht daher vor allem auch klare Anreizwirkungen und Planungssicherheit für zumindest mittelfristig rentierliche Investitionen. Nicht zuletzt unter zentralen Aspekten der Garantie von Versorgungssicherheit durch Stärkung der Krisenresilienz.

In diesem Zusammenhang muss auch die Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) in den Blick genommen werden. Diese ist infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als nationale Regulierungsbehörde seit 2024 unabhängig von politischen Weisungen. Alle Fragen des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetze liegen seitdem in der ausschließlichen Entscheidungshoheit der BNetzA.

Zentrale Verordnungen für den Netzbetrieb wie die Anreizregulierungsverordnung oder die Stromnetzentgeltverordnung treten bis 2029 außer Kraft und müssen durch die BNetzA neu gefasst werden. Die BNetzA kann den Regulierungsrahmen für den Netzbetrieb neu aufsetzen, oder aber schon bestehende Regelungen 1:1 in die Zukunft fortschreiben. Die BNetzA hat sich für einen neuen Regulierungsrahmen für Netzbetreiber entschieden, den sogenannten NEST-Prozess. Allein die Ankündigung der BNetzA, von ihrer Abweichungskompetenz Gebrauch machen zu wollen, setzte bestehende Stichtagslogiken faktisch außer Kraft und führt bereits zu Investitionszurückhaltung und im schlimmsten Fall zu sogenannten „Stranded“ Investments (s. VKU-Stellungnahme, Anlage 2).

Nicht nur die Solarbranche übt daher auch scharfe Kritik am Referentenentwurf für das sogenannte „Netzpaket“ aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, Carsten Körnig, warnt für den Fall einer Umsetzung: „Große Teile Deutschlands drohen zu Sperrzonen der Energiewende zu werden. Das käme einem faktischen Ausbaustopp für Photovoltaik in großen Teilen Süd-, Nord- und Ostdeutschlands gleich – mit gravierenden Folgen für Klimaschutz und Versorgungssicherheit.“

Vor allem Kommunen und kommunale bzw. energiewirtschaftliche Verbände haben sich gemeinsam aus systemischen, klimaschutzbezogenen, wirtschaftlichen, sozialen und krisenresilienz-relevanten Gründen mehrfach ausdrücklich gegen die zumindest bis dato bekannt gewordenen Festlegungsentwürfe positioniert, da zu befürchten steht, dass sie die Energiewendeziele und darüber hinaus die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung verlangsamen bzw. bisherige Planungen gefährden. Einschlägige Verbände-Stellungahmen können der Anlage 2 entnommen werden. Dies gilt auch für die Zeitdauer der Umsetzung kommunaler Wärmepläne, welche zudem von essentiellen Finanzierungsbeiträgen von Bund und Ländern abhängen.

Strom-Endkundenpreise werden bekanntlich von zahlreichen Parametern bestimmt, welche in Wechselwirkung zueinanderstehen. Neben Versorgungssicherheit spielen dabei vor allem auch Aspekte globaler Entwicklungen, Förderung von Investitionen und die Regulierungsvorgaben eines am Ende erlassenen finalen Netzpakets auf diese eine Rolle. Insofern können einzelne Entwicklungen zwar signifikante Effekte in die eine oder andere Richtung haben, sie dürfen aber in diesem Zusammenhang nicht isoliert betrachtet werden und sind aktuell aus kommunaler Perspektive und Stadtwerkesicht nicht abschätzbar.

  1. Wie viele Anschlussanfragen für erneuerbare Energieanlagen liegen derzeit bei der Netz Leipzig vor, und in welchem Umfang bestehen derzeit Netzengpässe oder Verzögerungen bei Netzanschlüssen?

Mit Stand vom 23.03.2026 liegen nach Auskunft der Stadtwerke für das laufende Jahr 2026 bislang 200 Anschlussanfragen vor. Längere systematische Verzögerungen bei Netzanschlüssen erneuerbarer Erzeugungsanlagen traten bis dato nicht auf (s. Stellungnahme Stadtwerke in Anlage 1).

  1. In welchen Bereichen und in welchem Umfang kam es im Leipziger Netzgebiet in den vergangenen Jahren zu Redispatch-Maßnahmen oder Abregelungen von Strom aus erneuerbaren Energien?

Ein sicherer und stabiler Netzbetrieb konnte seitens der Stadtwerke bisher ohne umfangreiche Redispatch-Maßnahmen auf Verteilebene gewährleistet werden (s. Stellungnahme Stadtwerke in Anlage 1).

  1. Welche Auswirkungen hätte ein möglicher Verzicht auf Entschädigungsansprüche bei Redispatch-Maßnahmen auf Investitionen in erneuerbare Energieanlagen in Leipzig?

Ein Wegfall der Entschädigungsansprüche bei Redispatch-Maßnahmen würde nach Einschätzung von Kommunen und Energieversorgern grundsätzlich die Investitionsbereitschaft für erneuerbare Energien deutlich schwächen. Denn würden Erlöse nachträglich unsicher oder regulatorische Risiken (u.a. infolge Agieren Bundesnetzagentur) erhöht, würden zunächst die vorhabenbezogenen Finanzierungskosten steigen, infolgedessen mehr Projekte unwirtschaftlicher werden und energiewirtschaftlich notwendige und/oder klimaschutzrelevante Investitionen verschoben oder nicht (mehr) getätigt (s. Stellungnahme Stadtwerke Anlage 1).

  1. Wie bewertet die Stadt die geplanten erweiterten Entscheidungsspielräume für Verteilnetzbetreiber bei der Reihenfolge von Netzanschlüssen sowie die mögliche Einführung zusätzlicher Baukostenzuschüsse für Einspeiser?

Erweiterte Entscheidungsspielräume für Verteilnetzbetreiber können sinnvoll sein, wenn sie transparent, diskriminierungs- und missbrauchsfrei ausgestaltet werden. Baukostenzuschüsse für Einspeiser halten die kommunalen Energieversorger grundsätzlich für vertretbar, sofern sie einmalig, rechtzeitig kalkulierbar, regional differenziert und netzbezogen sind. Aus Sicht der Kommunen und ihrer Energieversorgungsunternehmen würde jedoch ein unkoordiniertes Zusammenspiel von Netzpaket, EEG, EnWG und AgNeS und/oder eine differenzierte Sichtweise von Bundesministerien und Bundesnetzagentur, ganz erhebliche Investitionsunsicherheit erzeugen, da nicht nur Baukostenzuschüsse, sondern derzeit auch noch Einspeiseentgelte ohne Bestandsschutz diskutiert werden. Hier muss ein integriertes, in sich stimmiges System erstellt und implementiert werden, welches in den Inhalten klar und verlässlich ist und am Ende dringend erforderliche Investitionsentscheidungen vor Ort auch wirtschaftlich zulässt.

  1. Welche Risiken sieht die Stadt Leipzig Risiken für die Investitionsbereitschaft regionaler Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien und damit für den Ausbau einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung vor Ort?

Für lokale und regional agierende Unternehmen besteht das grundsätzliche Risiko, dass etwaige zusätzliche Entgelte, unklare Prioritäten beim Netzanschluss und unsichere Redispatch-Regeln hinsichtlich einer Entschädigung, letztlich Investitionen in Wind- und Solarprojekte unattraktiver machen. Inwieweit dies Auswirkungen auf eine sichere und bezahlbare Stromversorgung hat, hängt davon ab, inwieweit andere Technologien die Stromversorgung sicherstellen können. Am Ende gilt hier das Primat der Versorgungssicherheit in einem Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge (s. Stellungnahme Stadtwerke Anlage 1).

  1. Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Stadt bzw. der Leipziger Stadtwerke erforderlich, um Netzausbau und Ausbau erneuerbarer Energien besser zu synchronisieren, damit Investitionen in Wind- und Solarenergie nicht gebremst werden?

Investitionen in Wind- und Solarenergie werden derzeit weniger durch fehlende Netzkapazitäten als vielmehr durch langwierige Genehmigungsverfahren, sowie durch lokale Widerstände seitens der Bevölkerung vor Ort ausgebremst. Die Leipziger Stadtwerke selbst regen die in der beigefügten Stellungnahme ausgewiesenen Maßnahmen an (s. Stellungnahme Stadtwerke Anlage 1).

  1. Welche Initiativen oder Positionierungen der Stadt Leipzig gegenüber Bund oder Land Sachsen sind geplant oder denkbar, um eine sichere, regionale und bezahlbare Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien zu stärken?

Die Stadt Leipzig und die Stadtwerke Leipzig bringen ihre Positionen bereits laufend über Branchenverbände und Fachgremien in Konsultationsverfahren auf EU-, Bundes- und Landesebene ein, etwa in Form von Stellungnahmen, Anhörungen und Verbandsbeiträgen zu Gesetzentwürfen und Verordnungen.

In vielen Fällen erfolgt dies auch in Form gemeinsamer Positionspapiere und/oder Stellungnahmen. Beispiele dafür können den Anlagen entnommen werden. Gemeinsames Ziel ist es, rechtliche, inhaltliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen, die letztlich den Ausbau erneuerbarer Energien, investitionssichere Netzinfrastrukturen und eine bezahlbare, regionale Energieversorgung ermöglichen. Dies ist nicht zuletzt aus lokaler, regionaler und überregionaler Sicht essentiell zur Stärkung der Krisenresilienz im kritisrelevanten Energieversorgungsbereich.

Grundsätzlich muss im Lichte weltpolitischer Entwicklungen aus Sicht des BdEW sichergestellt werden, dass „…

  • der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft weiter vorangehen. Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ist nicht nur klimapolitisch geboten, sondern auch von erheblichem wirtschaftlichem Nutzen für Deutschland.
  • Diese Transformation muss system- und kosteneffizient umgesetzt werden.
  • Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netzausbau müssen besser aufeinander abgestimmt werden.
  • Wirtschaftliche Planbarkeit und Bankability müssen sowohl für Betreiber Erneuerbarer-Energien-Anlagen als auch für Netzbetreiber gewährleistet sein.
  • Komplexität und administrativer Aufwand müssen für alle Beteiligten so gering wie möglich gehalten werden.
  • Eine Lenkungswirkung muss gegeben sein. Das bedeutet: Die Regelungen müssen Anschluss- und Investitionsentscheidungen von Netzbetreibern und Betreibern erneuerbarer Energien-Anlagen so beeinflussen, dass neue Erzeugungskapazitäten bevorzugt in netzverträglicheren Regionen entstehen und strukturelle Netzengpässe sowie Redispatch-Mengen reduziert werden.
  • Gleichzeitig müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen Anreize dafür setzen, dass Netzbetreiber kapazitätslimitierte Netzabschnitte mit hoher Priorität ausbauen, um die größten Engpässe schnell zu beseitigen.
  • Es ist zu prüfen, ob die skizzierten Maßnahmen, die sich ausschließlich auf Neuanlagen beziehen, tatsächlich zu einer Verringerung der Redispatch-Mengen führen oder lediglich einen weiteren Anstieg verhindern.“

(Quelle: BdEW-PM zum sogenannten Netzanschlusspaket vom 23.03.2026, Anlage 5).

Der Deutsche Städtetag, dessen Präsident der Oberbürgermeister bekanntlich ist, fordert seit Jahren nachdrücklich, den Ausbau erneuerbarer Energien schneller voranzubringen und sieht in den Städten zentrale Akteure der Energiewende. Er unterstützt verpflichtende Flächenziele für Windenergie, verlangt aber zugleich, dass Länder ihre Planungspflichten nicht zulasten der Kommunen abladen. In seinem Positionspapier zum kommunalen Klimaschutz fordert der Städtetag, Zielkonflikte zwischen Bau-, Immissions- und Naturschutz zu lösen und Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. (https://www.staedtetag.de/positionen/positionspapiere/2022/zukunft-kommunaler-klimaschutz; https://www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2022/praesidium-umsetzung-ausbauziele-erneuerbare-energie-22-06-22).

Was droht und was die kommunalen Spitzenverbände und VKU gemeinsam fordern, kann dem beigefügten gemeinsamen Positionspapier von DST, DLKT, DStGB, ver.di und VKU entnommen werden (s. Anlage 2, Seite 3).

  1. Welche Folgen haben die steigenden Öl- und Gaspreise infolge des Iran-Kriegs für die Stadtwerke Leipzig? Wie sind die Stadtwerke Leipzig auf eventuell drohende Engpässe vorbereitet?

Die derzeitigen Entwicklungen von Strom- und Gaspreisen aktuell im Vergleich zu 2021/22 können der Anlage 3 entnommen werden. Sie sind bis dato bei weitem nicht mit den Entwicklungen infolge des Beginns des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine vergleichbar. Auffällig ist, dass (noch) keine gleichwertige Preisentwicklung bei Strom und Gas zu verzeichnen ist.

Zumindest kurzfristig kann davon ausgegangen werden, dass die infolge des Iran-Kriegs steigenden Öl- und Gaspreise noch keine wesentlichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage von Energieversorgern wie die Leipziger Stadtwerke haben, da im Zuge der regulären Beschaffungsstrategie ein Großteil des für das laufende und kommende Geschäftsjahr benötigten Energiebedarfs, insbesondere für die Erzeugung, bereits abgesichert wurde. Sollte das aktuell erhöhte Preisniveau jedoch anhalten, wird dies nach Einschätzung der Stadtwerke durchaus die Beschaffung für künftige Zeiträume beeinflussen. Mögliche Preissteigerungen würden dann grundsätzlich an die Endkunden weitergegeben werden müssen.

Die Stadtwerke weisen in diesem Zusammenhang auch noch darauf hin, dass die stark schwankenden Großhandelspreise die erforderlichen Sicherheitsleistungen (Additional und Variation Margins) an der European Energie Exchange (EEX) für bestehende Positionen wieder erhöhen. Der daraus resultierende negative Liquiditätseffekt liegt auskunftsgemäß aktuell im niedrigen Millionenbereich und wird noch als unproblematisch eingeschätzt und kontinuierlich überwacht.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) beobachtet aufmerksam die Entwicklungen im Nahen Osten. Gas vom Persischen Golf spielt für die deutsche Versorgung keine wesentliche Rolle, da Deutschland seine LNG-Lieferungen aktuell im Wesentlichen aus den USA bezieht. Es gibt Preiseffekte auf den Weltmärkten, die sich auch auf die europäischen Großhandelspreise auswirken. Ob und in welchem Ausmaß diese Preiseffekte bei den Kunden ankommen, ist von der Länge des Konfliktes, der Beschaffungsstrategie der Lieferanten sowie den vertraglichen Regelungen abhängig.

Aktuell sehen auch die meisten hiesigen kommunalen und regionalen Marktakteure und auch die Leipziger Stadtwerke im Besonderen keine drohenden Versorgungsengpässe. Die weltweite Versorgungslage mit Öl, welches in vielerlei Hinsicht „Treibstoff“ für die Wirtschaftsentwicklung im Allgemeinen und einzelner Branchen im Besonderen ist, hängt gleichwohl von den weiteren geopolitischen Entwicklungen ab. Die Sperrung der Straße von Hormus wird, je länger sie dauert, spürbare Auswirkungen auf Verfügbarkeit und damit auf die Preise von Öl und Erdgas haben. Die Bundesnetzagentur bewertet die Gasversorgung in Deutschland aktuell als stabil und das Risiko einer Mangellage als niedrig (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/start.html, zuletzt abgerufen am 27.04.2026).

Der BdEW (s. Stellungnahme Anlage 4) schätzt ein, dass direkte Auswirkungen auf die physische Gasversorgung in Deutschland nicht zu erwarten sind. Der größte und wichtigste Lieferant ist Norwegen. LNG-Importe aus einer Reihe weiterer Länder, sowie Gasspeicher und heimische Förderung, tragen zusätzlich zur Versorgungssicherheit bei. Deutschland bezieht zurzeit kein Flüssigerdgas (LNG) direkt aus Katar. Da jedoch die aus Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten exportierten Gas-Mengen auf dem Weltmarkt fehlen, sind jedoch durchaus Auswirkungen indirekt über die Gaspreise im Großhandel zu verzeichnen.

VNG hält es, um die industrielle Zukunft, Wettbewerbsfähigkeit sowie regionale Wertschöpfung Ostdeutschlands langfristig zu sichern für geboten, Biogas und Biomethan als zukünftig systemrelevante Komponenten anzusehen und zudem regionale Säulen der Versorgungssicherheit u. a. in Form sicherer Gasnetzzugänge und entbürokratisierte Zertifizierungsregeln, zu ermöglichen.

Aus Leipziger Perspektive kann festgehalten werden, dass neben der Inbetriebnahme der Solarthermieanlage Lausen im Juni 2026 das GuD-Kraftwerk Leipzig Nord zudem über Heizöltanks für Notlagen verfügt und die Leipziger Stadtwerke einen Vertrag mit dem Kraftwerk Lippendorf unterhalten. Auch in diesem Kontext gilt letztlich immer der Vorrang der Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Teil der gegenwärtigen und zukünftigen Krisenbewältigung muss es daher sein, die Menge der fossilen Importe weiter zu reduzieren um Abhängigkeiten zu minimieren. Die Transformation des Energiesystems in Deutschland ist hierfür zwar nur ein, aber ein wesentlicher Teil der Lösung.

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