Anfrage: Macht die Tore zum Matthäikirchhof auf!

Anfrage vom 29. Juli 2026

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Der Matthäikirchhof soll sich als „Ort der gelebten Demokratie“ entwickeln – mit dem zukünftigen Stasi-Unterlagen-Archiv Sachsen (Bundesarchiv) als zentralem Baustein. Um dieses Zentrum soll ein nutzungsgemischtes, urbanes Quartier entstehen, das öffentlich zugänglich ist und Räume für Wohnen, Bildung, Kultur und Teilhabe bietet.

Aus dem Beteiligungsprozess und mit Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Zwischennutzung wurde in der Urbact local Gruppe ein Kultur- und Bildungszentrum (KuBZ) skizziert. Mit dem KuBZ soll der Matthäikirchhof-Code geknackt werden – ein Möglichkeitsraum soll niedrigschwellig, kulturübergreifend und alltagsnah gesellschaftspolitische Themen wie Demokratie, Freiheit und Teilhabe sichtbar machen. Und so lautet auch der Beschluss des Rates Konzeptverfahren (Verkauf) Solitärgrundstück Matthäikirchhof und „Entwicklungskonzept zur Umsetzung des städtebaulichen Wettbewerbsergebnisses“. (Zitate aus Vorlage ff kursiv)

Aktuell allerdings wurde der Ort zum Schutz nach mehreren Bränden abgeriegelt. Zusätzlich zur notwendigen Videobeobachtung wurde das Areal mit Bauzäunen umstellt und die Tore verschlossen. Aus Anlass der Langen Tafel der Baukultur wurden am 19. Juni 2026 auf Einladung des Bunds Deutscher Architektinnen und Architekten Ideen entwickelt und Machbarkeiten diskutiert, die auf Öffnung, Möglichkeit und Ausprobieren setzen. In Leipzig gibt es von Wächterhäusern über Feinkost bis Tapetenwerk Vorbilder für die In-Nutzung leerer Gebäude.

Wir fragen:

  1. Was änderte sich durch die Brände am baulichen Zustand und stellt dieser eine Zwischennutzung grundsätzlich in Frage?
  2. In welchem Tempo geht es folglich mit den vorgesehenen Umsetzungsschritten für das KuBZ am Matthäikirchhof weiter?
    1. Wie ist der Konzepterarbeitungsstand?
    2. Wann erfolgt die Ausschreibung für eine Leitung des KuBZ?
    3. Welche finanziellen Mittel sind für Maßnahmen am Matthäikirchhof vorgesehen?
  3. Wie gestaltet sich parallel die Planung für einen „Dritten Ort“ in der Großen Fleischergasse 12?
    1. Wann erfolgt der Übergang der Liegenschaftsverantwortung von Dezernat I zu Dezernat VIII?
    2. Im Entwicklungskonzept ist ausdrücklich formuliert, das Gebäude flexibel an die bauliche Entwicklung anzupassen. Was tut die Stadt, um die Räume für diverse Nutzungen von Atelier über Werkstatt bis hin zu open spaces zu öffnen?
  4. Wie aufgeschlossen ist die Stadt für dritte Wege an diesem innerstädtischen Platz, wie bspw. Teilvermietung/Überlassung und Nutzbarmachung in Eigenregie, wie sie in Leipzig an mehreren Orten stadtbildprägend entstanden sind (Spinnerei, Feinkost, Tapetenwerk, Wächterhäuser)?

Antwort vom 1. September 2026

Der Matthäikirchhof soll sich als „Ort der gelebten Demokratie“ entwickeln – mit dem zukünftigen Stasi-Unterlagen-Archiv Sachsen (Bundesarchiv) als zentralem Baustein. Um dieses Zentrum soll ein nutzungsgemischtes, urbanes Quartier entstehen, das öffentlich zugänglich ist und Räume für Wohnen, Bildung, Kultur und Teilhabe bietet.

1. Was änderte sich durch die Brände am baulichen Zustand und stellt dieser eine Zwischennutzung grundsätzlich in Frage?

Nach aktuellem Stand ist in den Brandbereichen die bauliche Gebäudestruktur nicht beeinträchtigt. Details müssen im Zuge eines Gutachtens zum Sanierungskonzept geprüft werden. Um die Aufwendungen für die Brandbeseitigung und die bauordnungsrechtliche Absicherung von (Zwischen-)Nutzungen zu rechtfertigen, ist ein klares Nutzungskonzept notwendig.

2. In welchem Tempo geht es folglich mit den vorgesehenen Umsetzungsschritten für das KuBZ am Matthäikirchhof weiter?

Die Entwicklung des Kultur- und Begegnungszentrums (KuBZ) am Matthäikirchhof wird weiterverfolgt. Der nächste konkrete Schritt ist die konzeptionelle und förderseitige Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie.

2.a. Wie ist der Konzepterarbeitungsstand?

Das KuBZ-Konzept wird derzeit überarbeitet und mit den Ergebnissen der URBACT Local Group synchronisiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Matthäikirchhof bereits während seiner Transformation schrittweise zu einem Kultur-, Demokratie- und Begegnungsort entwickelt werden kann.

Dabei werden insbesondere die inhaltliche und gesellschaftliche Funktion, mögliche Nutzungen, räumliche Voraussetzungen, Betriebs- und Organisationsstruktur sowie Finanzierung und Beteiligung betrachtet.

Die im Ratsbeschluss vorgesehenen Beteiligungsformate sollen dabei konkret in die weitere Konzeptentwicklung einbezogen und schrittweise umgesetzt werden.

Voraussetzung für die inhaltliche Weiterentwicklung ist zudem die Verfügbarkeit eines geeigneten Veranstaltungs- und Begegnungsortes am Matthäikirchhof. Nur wenn vor Ort Veranstaltungen, Erprobungsformate und Beteiligung tatsächlich stattfinden können, lassen sich Nutzungsbedarfe und programmatische Ansätze praktisch erproben und weiterentwickeln.

Neben der Konzeption für das Kultur- und Begegnungszentrum werden Konzepte sowohl für den Rückbau der Volkspolizei als auch für Nutzungen der Großen Fleischergasse 12 und die Wohnflächen erarbeitet.

2.b. Wann erfolgt die Ausschreibung für eine Leitung des KuBZ?

Eine Ausschreibung für eine Leitung des KuBZ erfolgt derzeit nicht. Zunächst müssen die künftige Struktur, Aufgaben und Finanzierung des KuBZ geklärt werden. Perspektivisch ist ein Programmbüro beziehungsweise eine Entwicklungskoordination vorgesehen.

2.c. Welche finanziellen Mittel sind für Maßnahmen am Matthäikirchhof vorgesehen?

Für das KuBZ sind derzeit keine gesonderten Mittel vorgesehen. Die weitere Entwicklung soll deshalb zunächst über Fördermittel ermöglicht werden.

Konkret ist für 2026/2027 eine Antragstellung im Programm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ der Kulturstiftung des Bundes vorgesehen. Im Mittelpunkt soll die Förderung einer Machbarkeitsstudie stehen. Diese soll die kulturelle, gesellschaftliche, räumliche, organisatorische und finanzielle Tragfähigkeit des geplanten Kultur- und Demokratieortes prüfen und damit die Grundlage für die weiteren Umsetzungsschritte schaffen.

Die Entwicklung des KuBZ erfolgt schrittweise und auf Grundlage belastbarer Erkenntnisse – nicht als Vorwegnahme einer späteren baulichen oder organisatorischen Lösung.

3. Wie gestaltet sich parallel die Planung für einen „Dritten Ort“ in der Großen Fleischergasse 12?

Das Kultur- und Begegnungszentrum gemeinsam mit den Ideen zu temporären Nutzungen auf den Freiflächen und einer gastronomischen Einrichtung mit Freisitz bilden den „Dritten Ort“.

3.a. Wann erfolgt der Übergang der Liegenschaftsverantwortung von Dezernat I zu Dezernat VIII?

Der Übergang der Liegenschaftsverantwortung von Dezernat I zu Dezernat VIII erfolgt zum 1. Oktober 2026.

3.b. Im Entwicklungskonzept ist ausdrücklich formuliert, das Gebäude flexibel an die bauliche Entwicklung anzupassen. Was tut die Stadt, um die Räume für diverse Nutzungen von Atelier über Werkstatt bis hin zu open spaces zu öffnen?

4. Wie aufgeschlossen ist die Stadt für dritte Wege an diesem innerstädtischen Platz, wie bspw. Teilvermietung/Überlassung und Nutzbarmachung in Eigenregie, wie sie in Leipzig an mehreren Orten stadtbildprägend entstanden sind (Spinnerei, Feinkost, Tapetenwerk, Wächterhäuser)?

Entsprechende Ideen sind im Dezernat Stadtentwicklung und Bau entwickelt worden und müssen nun dezernatsübergreifend abgestimmt werden.

Zurück