Anfrage: Masterplan Grün, Biotopverbund, Waldmehrung, Netto-Null-Versiegelung, … - wie ist der Stand?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 19. März 2025

Mit dem Klimawandelanpassungsgesetz des Bundes werden die Kommunen zu einem planmäßigen Vorgehen insbesondere gegen extreme Hitze und Dürre sowie Starkregenereignisse verpflichtet. Dabei soll unter anderem auf eine Entsiegelung und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion hingewirkt werden. Unabhängig von dieser Rahmengesetzgebung und der noch anstehenden länderrechtlichen Umsetzung hat der Stadtrat Leipzig bereits eine umfassende Beschlusslage zum Thema Begrünung, Entsiegelung, Netto-Null-Versiegelung, Biotopverbund, doppelter Innenentwicklung und Waldmehrung. Die Themen hängen teilweise zusammen und wir sehen bislang keine großen Fortschritte bei den erforderlichen Konzepten und Planungen. Angesichts der voranschreitenden Biodiversitätskrise, der zunehmenden Erwärmung infolge des Klimawandels und einem wachsenden Flächenbedarf in der Großstadt müssen wir als Stadt aber Antworten geben.

Zum Doppelhaushalt 2023/24 hat der Stadtrat ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung in Höhe von 300.000 Euro beschlossen. Die Förderrichtlinie, die diese Aufgabe mit der Gründach- und Fassadenbegrünungsförderung zusammenführt, wurde nun mit erheblicher Verzögerung vorgelegt.

Mit dem Masterplan Grün arbeitet die Stadt schon lange an einem Entwicklungskonzept für die grün-blaue Infrastruktur Leipzigs. Dazu gab es ab 2019 einen umfassenden Beteiligungsprozess mit Online-Beteiligungen, Bürgerforen, Werkstätten und Spaziergängen. Die letzten Veranstaltungen waren im Jahr 2022. Der Masterplan Grün soll zur politisch und gesellschaftlich akzeptierten und anwendungsorientierten Handlungsgrundlage für anstehende Entscheidungen zur räumlichen Entwicklung der Stadt werden.

Der Stadtrat hat im Juli 2022 beschlossen, dass im Jahr 2023 über das mittelfristige Ziel der Erhöhung des Anteils der Waldfläche informiert wird, wobei die Empfehlung des Rates für nachhaltige Entwicklung von 10 % Waldfläche beachtet werden sollte (VII-A-06955-NF-03 „Lasst Bäume wachsen - Wald mehren und Biotopverbund stärken“).

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts zur Klimawandelanpassung und wann ist mit einer Vorlage im Stadtrat zu rechnen?
  2. Die Biotopverbundplanung samt Ausweisung von Tabuflächen sollte dem Stadtrat in der 2. Jahreshälfte 2024 vorgelegt werden. Wann ist mit der Biotopverbundplanung zu rechnen und wie wird die Verzögerung begründet?
  3. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung des Masterplan Grün und wann ist mit einer Vorlage im Stadtrat zu rechnen?
  4. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Netto-Null-Versiegelung mit Maßnahmen zum Aufbau eines Monitorings und für Zielvorgaben für Flächenverbrauch, Neuversiegelung und Entsiegelung?
  5. Wie ist der aktuelle Stand zur Vorlage des Konzepts Doppelte Innenentwicklung und wann ist mit einer Vorlage im Stadtrat zu rechnen?
  6. Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Identifikation von Flächen, die für eine Waldmehrung, eine Stärkung des Grünzugs und die Verbindung von Grünflächen jenseits des Auwalds besonders geeignet sind? Wann ist mit einer Vorlage im Stadtrat zu rechnen?

Antwort vom 19. März 2025

Frage 1:

Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts zur Klimawandelanpassung und wann ist mit einer Vorlage im Stadtrat zu rechnen?

Mit dem 01.06.2024 sowie dem 01.01.2025 wurden die beiden geförderten Projektstellen zur Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes im Amt für Umweltschutz (1,0 VZÄ) und im Amt für Stadtgrün und Gewässer (0,5 VZÄ) besetzt.

Bislang wurden die folgenden Tätigkeiten ausgeführt:

• Erfassung grundlegender Daten und Dokumente (z. B. kommunale Konzepte/Pläne mit Bezug zum Thema Klimaanpassung)

• Etablierung und Umsetzung wöchentlicher Projektteamtreffen

• Organisation und Durchführung einer Veranstaltung zum Thema Klimaanpassung mit Bürgerinnen und Bürgern (Klimaanpassungscafé im Rahmen der bundesweiten Woche der Klimaanpassung 2024)

• Vorstellung des Vorhabens in verschiedenen Beratungen/Gremien (u. a. im Kernteam Klimaschutz, AG INSEK, Forum Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement)

• Planung der Einbindung relevanter Akteure

• Durchführung einer Auftaktveranstaltung für die Leitungsebene klimaanpassungsrelevanter Ämter der Stadtverwaltung

• Vorstellung der Personalstelle(n) sowie deren Tätigkeiten im städtischen Intranet und anderen externen Kommunikationsmedien

• amtsinterne Vorstellung der Vorgehensweise im AfU und ASG zur Einbindung von Behörden und Fachabteilungen beider Ämter

• Zusammenarbeit mit externen Projekten zur Klimaanpassung (z. B. PRO-CLIMATE) zur Bündelung von Kapazitäten und Bildung von Synergien zum Thema.

Aktuell werden die durch den Klimawandel verursachten Veränderungen in Leipzig und deren Auswirkungen auf verschiedene Handlungsfelder dokumentiert. Die Handlungsfelder lauten wie folgt:

• Umwelt (Boden, Biodiversität, Auenentwicklung)

• Wirtschaft (Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Energiewirtschaft, Industrie & Gewerbe)

• Gebäude

• Gesundheit

• Bevölkerungsschutz

• Infrastruktur, Stadtentwicklung und Mobilität.

Die Handlungsfelder wurden weitestgehend in Anlehnung an die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) bzw. an die Vorgaben des Zuwendungsgebers definiert.

Das Amt für Umweltschutz erarbeitet mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer gemäß DA 10/2020 aktuell eine Auftaktvorlage. Damit findet eine erste Einbindung der politischen Vertreterinnen und Vertreter statt. Die Einbringung der Auftaktvorlage ist für das II. Quartal 2025 geplant. Zeitgleich werden sechs Fachworkshops zu Klimarisiken in verschiedenen Handlungsfeldern organisatorisch und inhaltlich vorbereitet. Zu diesen Fachworkshops werden im wesentlichen Vertreterinnen und Vertreter aus der Stadtverwaltung, aus kommunalen Eigenbetrieben und Unternehmen, aus wissenschaftlichen Einrichtungen sowie aus Umwelt- und Wirtschaftsverbänden sowie Hilfsorganisationen eingeladen. Darauf aufbauend sollen Ziele und Maßnahmen abgeleitet werden. Im III. Quartal 2025 wird eine Veranstaltung zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bzgl. der Entwicklung von Klimaanpassungsmaßnahmen stattfinden. Im Rahmen dieser Veranstaltung steht es den politischen Vertreterinnen und Vertretern frei, sich einzubringen. Abgerundet werden soll das Konzept durch Empfehlungen zur Verstetigung und zum Controlling des Klimaanpassungsmanagements sowie durch eine Kommunikationsstrategie.

Das Klimaanpassungskonzept soll zum Ende des Jahres 2025 als Entwurf vorliegen. Im        Bis zum II. Quartal 2026 soll das Klimaanpassungskonzept als Beschlussvorlage in die Ratsversammlung eingebracht werden. Dabei wird die Ratsversammlung durch den Klimaschutzbeirat unterstützt.

Frage 2:

Die Biotopverbundplanung samt Ausweisung von Tabuflächen sollte dem Stadtrat in der 2. Jahreshälfte 2024 vorgelegt werden. Wann ist mit der Biotopverbundplanung zu rechnen und wie wird die Verzögerung begründet?

Die Biotopverbundplanung als ökologische Grundlagenplanung befindet sich kurz vor dem Abschluss. Eine Rückkopplung mit den beteiligten Naturschutzverbänden hat in der 11. KW 2025 stattgefunden. Anschließend an die ökologische Planung erfolgt die verwaltungsinterne Abstimmung zur Beschlussvorlage. Es wird davon ausgegangen, dass die Vorlage bis zum IV. Quartal 2025 dem Stadtrat vorliegt.

Die Datenerhebung im Rahmen der Biotopverbundplanung war aufwändig. Die Biotopverbundplanung nutzt die landesweit verfügbare Biotop- und Nutzungstypenkartierung des Freistaates Sachsen (BTNLK, 2005) als Planungsgrundlage. Da die Daten bereits          20 Jahre alt sind, wurde mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und aktuellen Daten (z. B. Versieglungskartierung (2022), Luftbild (2024), Datensatz Straßen und Wege (2024) und eigenen Erfassungen 2022/2023) die Planungsgrundlage aktualisiert. Diese Erfassungen waren sehr zeitaufwendig und an Jahreszeiten gebunden. Die beteiligten Naturschutzverbände haben sich mit großem Engagement an der Planung beteiligt und umfangreiche Rückmeldungen zu Flächen gegeben.

Allerdings musste die Arbeit der Verbände an die Systematik angepasst und eingearbeitet werden. Dies führte zu einer Anreicherung der Datenlagen, aber dadurch auch zu einer zeitlichen Verzögerung.

Frage 3:

Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung des Masterplan Grün und wann ist mit einer Vorlage im Stadtrat zu rechnen?

Auf der Grundlage des nunmehr beschlossenen Doppelhaushalts 2025/2026 wird aktuell das Konzept an die bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen angepasst. Damit befindet sich der Masterplan Grün Leipzig grün-blau 2030 in der finalen Endbearbeitung und wird nach Abschluss des verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahrens und der Bestätigung in der DB OBM Anfang des III. Quartals 2025 dem Stadtrat vorgelegt.

Frage 4:

Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Netto-Null- Versiegelung mit Maßnahmen zum Aufbau eines Monitorings und für Zielvorgaben für Flächenverbrauch, Neuversiegelung und Entsiegelung?

Im Rahmen des Forschungsprojekts „UrbanGreenEye“ erarbeitet die Stadt Leipzig aktuell ein KI-gestütztes Monitoring-Modell, um zukünftig regelmäßig Daten zur Entwicklung von versiegelten Flächen bereitstellen und auswerten zu können. Da durch das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus regelmäßig Satellitenbilder vorliegen, kann künftig die Entwicklung der Flächenversieglung automatisch ausgewertet werden. Diese Daten zu dokumentieren und zu bilanzieren bzw. daraus auswertbare Indikatoren zu bilden, wird momentan im Forschungsprojekt bearbeitet. Es wird damit gerechnet, dass bis zum Projektende im Dezember 2025 entsprechende Verfahren und Indikatoren vorliegen und den Fachausschüssen vorgestellt werden können.

Neben Informationen zur Versiegelung werden auch gesamtstädtische Daten zur Hitzeentwicklung sowie Entwicklung des urbanen Grüns, wie beispielsweise zum Beschirmungsgrad in Sinne der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, bereitgestellt.

Frage 5:

Wie ist der aktuelle Stand zur Vorlage des Konzepts Doppelte Innenentwicklung und wann ist mit einer Vorlage im Stadtrat zu rechnen?

Das Prinzip der Doppelten Innentwicklung stellt bereits die tägliche Praxis in der städtebaulichen Planung der Stadtverwaltung dar. Dabei handelt es sich um ein Planungsprinzip, bei dem die Entwicklung der Städte in ihrem Bestand nicht nur im Sinne einer baulichen Verdichtung betrieben wird, sondern zugleich die Erhaltung, Weiterentwicklung und Qualifizierung des urbanen Grüns Teil der Planungsaufgabe ist.

In diesem Sinne hat sich die Stadt Leipzig im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) das strategische Ziel gesetzt, eine „Balance zwischen Verdichtung und Freiraum“ zu verfolgen. Das bedeutet, dass das städtische Wachstum flächensparend gestaltet und die Grün- und Freiraumqualitäten erhalten werden sollen, beispielsweise durch die Mehrfachnutzung von Gebäuden und Freiräumen.

Dabei sollen bauplanungsrechtliche Möglichkeiten für eine maßvolle Nachverdichtung sowie für die Reduktion des Flächenverbrauchs und eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Grünflächen untersucht und angewendet werden. In diesem Sinne wurden mit der Freiraumstrategie der Stadt Leipzig Leitbilder und Qualitätsziele mit Perspektive auf das Jahr 2030 entwickelt. Sie sollen Maßstab für Entscheidungen im Umgang mit Freiflächen, deren Planungen und für konkrete Aufgabenstellungen sein. Mit dem Masterplan Grün Leipzig grün-blau 2030 sollen die festgelegten Zielsetzungen und Handlungsprioritäten räumlich konkret untersetzt werden. Als Entwicklungskonzept für die grün-blaue Infrastruktur soll der Masterplan Grün zur politisch und gesellschaftlich akzeptierten und anwendungsorientierten Handlungsgrundlage für anstehende Entscheidungen zur räumlichen Entwicklung der Stadt werden. Der Masterplan Grün wird dazu dem Stadtrat Anfang des III. Quartals 2025 vorgelegt.

Des Weiteren wurden zur Umsetzung der Vorlage VII-A-06824-NF-02 die bestehenden bauplanerischen Instrumente vor dem Hintergrund geprüft, welchen Beitrag sie zur Verwirklichung der Doppelten Innenentwicklung leisten können. Im Rahmen dieses Analyseschrittes fand ein intensiver fachlicher Austausch der planenden Organisationseinheiten der Stadtverwaltung statt. Dabei wurde im Wesentlichen das Spannungsfeld von Flächenverfügbarkeiten, Flächenkonkurrenzen und bestehenden Baurechten (z. B. § 34 BauGB) intensiv diskutiert. Im Ergebnis werden die in den einschlägigen Planwerken (Landschaftsplan 2013, INSEK, Fachkonzept Freiraum und Umwelt sowie Masterplan Grün) verankerten Werte zur Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünflächen (6 m² wohnungsnah, 7 m² siedlungsnah) in der Bauleitplanung angewendet. Mit der 2024 beschlossenen Begrünungssatzung VII-DS-07235-NF-01 steht zudem ein weiteres wichtiges Instrument zur Umsetzung der Doppelten Innentwicklung auf Ebene von Baugenehmigungen zur Verfügung.

Damit steht zur Umsetzung des Prinzips der Doppelten Innentwicklung inzwischen ein breites strategisches und planerisches Portfolio zur Verfügung, welches in der täglichen Praxis in der städtebaulichen Planung angewendet wird. Vor diesem Hintergrund wird das Stadtplanungsamt keine eigene Vorlage zur doppelten Innenentwicklung einbringen. Stattdessen wird das Thema in den benannten strategischen Konzepten untersetzt und vertieft.

Frage 6:

Wie ist der Stand der Umsetzung bei der Identifikation von Flächen, die für eine Waldmehrung, eine Stärkung des Grünzugs und die Verbindung von Grünflächen jenseits des Auwalds besonders geeignet sind? Wann ist mit einer Vorlage im Stadtrat zu rechnen?

Die Stadt Leipzig hat sich Anfang der 1990-er Jahre das langfristige Ziel gesetzt, den Anteil der Waldfläche am Stadtgebiet auf 10 Prozent zu erhöhen.

Im Jahr 1993 betrug die Stadtfläche 14.858 Hektar und die Waldfläche 1.200 Hektar, dies entsprach einem Waldanteil von 8 Prozent an der Gesamtfläche der Stadt. Vor dieser Kulisse wurde auf eine langfristige Erhöhung der Waldfläche in der Stadt Leipzig auf ca. 1.500 Hektar abgezielt. Im Zuge der Eingemeindungen im Zeitraum 1993-2000 vergrößerte sich die Stadtfläche auf 29.752 Hektar und die Waldfläche um 450 Hektar auf 1.650 Hektar. Damit lag der Waldanteil im Jahr 2000 bei 5,5 Prozent. Eine Waldmehrung erfolgte in diesem Zeitraum nicht. Im Zuge der darauffolgenden Aktivitäten zur Waldmehrung, welche größtenteils auf Aufforstungen von Tagebaufolgelandschaften und landwirtschaftlichen Flächen sowie Sukzession im urbanen Bereich zurückgehen, konnte bis zum Jahr 2024 eine Waldfläche von 2.300 Hektar über alle Eigentumsformen im Stadtgebiet erreicht werden. Dies entspricht einem Waldanteil von 7,7 Prozent an der heutigen Gesamtfläche der Stadt.

Die Stadt Leipzig konnte somit in den vergangenen 30 Jahren ihre Waldfläche um 650 Hektar (2,2 Prozent) aktiv vergrößern. Bezogen auf die langfristige Zielstellung aus den 1990-er Jahren (mit einer Stadtfläche von 14.858 Hektar) ist das Ziel - 10 Prozent Waldfläche in Leipzig - erreicht worden.

Bestehende Aktivitäten Waldflächen anzulegen, insbesondere Renaturierungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in die Planung zur Waldmehrung einbezogen. Mit der Biotopverbundplanung wird eine wesentliche Grundlage für die Aktivierung weiterer Flächenpotenziale für die Waldmehrung gelegt. Auf Basis der Analyse liegt eine Flächenkulisse vor, anhand welcher potenzielle Flächen für eine Entwicklung als Wald im Sinne des Waldgesetztes identifiziert werden können. Eine alleinstehende Konzeption zur Waldmehrung wird daher nicht verfolgt. Das strategische Verfahren zur Waldmehrung wird auf Basis der Biotopverbundplanung in das laufende Verwaltungshandeln aufgenommen, um das in der Freiraumstrategie der Stadt Leipzig formulierte Ziel von 10 Prozent Waldanteil am Stadtgebiet langfristig zu erreichen.

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