Anfrage: Mit wie vielen Stimmen spricht eigentlich die Verwaltung? Der Finanzbürgermeister im Kreuzer-Interview auf Abwegen
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 25. Juni 2025
Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem
In der öffentlichen Debatte wird zunehmend durch konservative Stimmen die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche und auch darüber hinaus gefordert, verbunden mit der Behauptung, dies sei notwendig, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu „retten“ und vermeintliche Wohlstandsverluste zu kompensieren.
Der Erste Bürgermeister und Kämmerer der Stadt Leipzig zum Beispiel äußert sich im aktuellen Kreuzer (Ausgabe 05/25) in seiner Rolle für die Stadtverwaltung wie folgt: „Aber viele Berufseinsteiger wollen mir heute erklären, sie schaffen keine 40 Stunden Woche mehr. Die würde ich eher zum Betriebsarzt schicken. Wir sind keine Leistungsgesellschaft mehr, verzocken aus meiner Sicht den Volkswirtschaftlichen Reichtum dieses Landes. […]“ Des Weiteren erklärt der CDU-Finanzbürgermeister, er würde beim Wort Work-Life Balance „Pickel im Gesicht“ bekommen.
Nach diesen verstörenden Äußerungen stellen sich uns folgende Fragen:
- Teilt der Oberbürgermeister die im Kreuzer-Interview getätigten Aussagen seines Ersten Bürgermeisters in Tonalität und Inhalt?
- Wenn der Oberbürgermeister die Frage 1 verneint, wie geht der Oberbürgermeister im Weiteren mit den öffentlichen Aussagen des Ersten Bürgermeisters in seiner Verwaltungsrolle um?
- Hält der Oberbürgermeister es für angemessen, dass der Erste Bürgermeister sich in solch verächtlichem Ton über vom Arbeitsrecht gedeckte Bedürfnisse und Lebensplanungen von städtischen Angestellten äußert?
- Inwieweit hat die Teilzeitbeschäftigung von Mitarbeitenden Auswirkungen auf das physische Wohlergehen von Führungskräften? Gibt es eventuell Erfahrungswerte oder Studien, die darauf hinweisen, dass dies zu Problemen wie Hautreizungen oder Stress bei Führungskräften führt, die dem Ersten Bürgermeister zur Bekämpfung seines Problems zur Verfügung gestellt werden können?
Antwort der Verwaltung vom 24. Juni 2025
Die Frage 1-3 werden gemeinsam wie folgt beantwortet:
Gemäß § 55 Abs. 3 SächsGemO vertreten Beigeordnete den Oberbürgermeister neben dem Fall der Verhinderung ständig in ihrem Geschäftskreis. Die Geschäftskreise aller Beigeordneten werden vom Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat festgelegt. Im Geschäftsbereich des Ersten Bürgermeisters und Beigeordneten für Finanzen sind Fragen des städtischen Haushaltes und aller damit zusammenhängender Themen angesiedelt. Schwerpunkt des Interviews waren Fragen rund um den städtischen Haushalt.
Der Erste Bürgermeister und Beigeordnete für Finanzen hat in besagtem Interview neben seiner fachlichen Einschätzung in wenigen Bereichen auch persönliche Meinungsäußerungen getätigt.
Frage 4:
Der Stadtverwaltung liegen derzeit keine dokumentierten Fälle vor, in denen die Teilzeitbeschäftigung von Mitarbeitenden nachweislich zu physischen Beschwerden, insbesondere im Bereich der Haut, bei Führungskräften geführt hätte.
Ebenso sind keine wissenschaftlichen Studien bekannt, die einen direkten oder indirekten Zusammenhang zwischen flexiblen Arbeitszeitmodellen und dermatologischen Reaktionen im Führungspersonal belegen würden. Eine medizinische Klassifizierung von Teilzeit als auslösender Faktor für Hautirritationen ist der Stadtverwaltung - auch unter Berücksichtigung einschlägiger arbeitsmedizinischer Standards – bislang nicht bekannt. Sollten sich in Zukunft Hinweise auf psychosomatische Reaktionen auf moderne Arbeitszeitregelungen ergeben, wird die Stadtverwaltung diese selbstverständlich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit prüfen.