Anfrage: Mittel für Radverkehrsförderung

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 26. Oktober 2016:

Teil der Ziele im Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum ist eine deutliche Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal Split. Entsprechend müssen die Bedingungen für den Radverkehr in Leipzig weiter verbessert werden.

Mittlerweile hat auch der Freistaat die Bedeutung des Radverkehrs für eine umwelt- und klimafreundliche Mobilität in Ansätzen erkannt, beim Abruf der Fördermittel scheint es aber Probleme zu geben. So wurden laut einer Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der grünen Landtagsfraktion in Leipzig nur sehr geringe Mittel für die Radverkehrsförderung abgerufen (s. Anhang zur Anfrage).

Dazu fragen wir an:

  1. Warum wurden nur so wenige Mittel abgerufen?
  2. Für welche Projekte zur Radverkehrsförderung gibt es konkrete Planungen, so dass es „nur“ an den finanziellen Mitteln für die Umsetzung fehlt?

 

Antwort der Verwaltung:

Den Antworten auf die beiden Fragen sei noch folgendes vorausgeschickt. Zur Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplanes werden unterschiedlich geartete Maßnahmen zur Radverkehrsförderung von der Verwaltung umgesetzt. Dabei liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie zum Beispiel die Markierung von Radverkehrsanlagen oder der Bau von separat geführten Radwegen bzw. Geh- und Radwegen. Insbesondere die separat zu bauenden Verkehrsanlagen für den Radverkehr werden für die Kommunen förderfähig aus Mitteln des Freistaates. Hier werden Haushaltsmittel des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) im Titel 883 17-5 für den Bau von Radverkehrsanlagen durch kommunale Baulastträger im Rahmen der Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen-und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) bereitgestellt.

Von der Verwaltung werden daher Fördermittel für den Bau von Radverkehrsanlagen, welche als separate Vorhaben oder im Zusammenhang mit anderen geförderten Straßenbauvorhaben realisiert werden können, beim Freistaat Sachsen nach der RL-KStB beantragt. Das heißt, bei der Antragstellung zur Förderung wird nicht nach Art der Vorhaben oder der Deckungsquelle für Fördermittel des Freistaats Sachsen unterschieden. Das Antragsverfahren sieht eine solche Unterscheidung nicht vor. Die Verwaltung erhält einen Fördermittelbescheid auf der Grundlage der Förderrichtlinie, woraus ebenfalls nicht hervorgeht, aus welcher Deckungsquelle des sächsischen Haushalts die Fördermittel bereitgestellt werden. Dies ist Sache der Bewilligungsstelle. Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel der RL-KStB für Leipzig ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig.

zu 1. Warum wurden nur so wenige Mittel abgerufen?
Für den separaten Bau von Radverkehrsanlagen wurden im Jahr 2016 keine Fördermittel aus der RL-KStB von der Verwaltung abgerufen, da keine Projekte baureif vorbereitet werden konnten.

Dies betrifft einerseits den allgemeinen Planungsfortschritt und andererseits Probleme beim Grunderwerb. In Vorbereitung befinden sich die Maßnahmen Rad-/Gehweg Muldentalstraße von Störmthaler Straße bis Eisenbahnüberführung und die Wegeverbindung Am Sommerfeld von Hussitenstraße bis Herzberger Straße. Für diese beiden Maßnahmen wird derzeit die Entwurfsplanung begonnen, bzw. bereits durchgeführt und sie sollen im HH-Jahr 2017 realisiert werden. Im Rahmen von Komplexbaumaßnahmen, wie zum Beispiel der Könneritzsstraße und den Antonienbrücken wurden Radverkehrsanlagen gebaut und über die RL-KStB gefördert. Dies trifft gleichermaßen auf alle geförderten Maßnahmen zu.

zu 2. Für welche Projekte zur Radverkehrsförderung gibt es konkrete Planungen, so dass es „nur“ an den finanziellen Mitteln für die Umsetzung fehlt?
Es liegen derzeit keine baureifen Planungen bzw. Projekte vor, welche durch die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln (Eigenmittel sowie Fördermittel) eher realisiert werden könnten. Für die Haushaltjahre 2017/2018 sind zusätzlich zu den oben genannten Vorhaben zurzeit drei bauliche Radverkehrsanlagen in Vorbereitung, welche dann förderfähig im Rahmen der RL-KStB sind und aufgrund des Charakters als separate Radverkehrsvorhaben dann möglicherweise von der Bewilligungsstelle dem entsprechenden Haushaltstitel zugeordnet werden.
Dies sind

• Rad-/Gehweg Heiterblick von S-Bahnhaltepunkt bis Portitz
• Rad-/Gehweg Landsberger Straße von Südtangente bis Möckernscher Weg
• Rad-/Gehweg Schönauer Landstraße von Heinrich-Heine-Straße bis Merseburger Straße
Für diese Maßnahmen werden nach Vorliegen der Bau- und Finanzierungsbeschlüsse Fördermittel im Rahmen der RL-KStB beantragt.

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