Anfrage: Nachfrage zu VIII-F-01588-AW-01 Wie ernst nehmen die Stadtwerke den Gesellschafterauftrag zur Klimaneutralität 2040

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 29. Oktober 2025

Wir bedanken uns für die Antwort der Stadtwerke auf unsere Anfrage VIII-F-01588 Wie ernst nehmen die Stadtwerke den Gesellschafterauftrag zur Klimaneutralität 2040.

Fragen 1 und 8 richten sich jedoch explizit an den Oberbürgermeister und wurden bislang nicht beantwortet. Dies bitten wir hiermit nachzuholen.

  1. Wie stellt der Oberbürgermeister sicher, dass die vom Stadtrat beschlossene Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2038 erreicht wird, wenn der kaufmännische Geschäftsführer der Stadtwerke, welche über die Leipziger Gruppe zu 100% Eigentum der Stadt sind, derart kritisch zum Ausbau der Erneuerbaren Energien steht?
  2. Wie stellt der Oberbürgermeister als Vertreter des Hauptgesellschafters sicher, dass die strategische Planung der Stadtwerke mit den Stadtratsbeschlüssen übereinstimmt?

Antwort der Verwaltung vom 29. Oktober 2025

Zu 1: Wie stellt der Oberbürgermeister sicher, dass die vom Stadtrat beschlossene klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2038 erreicht wird, wenn der kaufmännische Geschäftsführer der Stadtwerke, welche über die Leipziger Gruppe zu 100% Eigentum der Stadt sind, derart kritisch zum Ausbau der Erneuerbaren Energien steht?

Das im einschlägigen Ratsbeschluss formulierte Eigentümerziel stellt nach wie vor eine wesentliche Grundlage für die strategische Ausrichtung des LVV-Konzerns dar. Es ist Inhalt des derzeitigen strategischen Unternehmenskonzeptes der LVV mbH und ist nach wie vor eine wesentliche Leitlinie für die Wirtschafts- und Investitionsplanung des Konzerns und seiner Tochterunternehmen im Rahmen jeweils zur Verfügung stehender finanzieller Ressourcen.

Die Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit damit verbundene Investitionsmaßnahmen der L-Gruppe auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und letztlich auf Grundlage einschlägiger Beschlüsse der Ratsversammlung, z.B. mittels Kapitaleinlagen.

Wie schon der Antwort auf die Anfrage VIII-F-01588 entnommen werden kann, sind für die Umsetzung von Ratsbeschlüssen hinsichtlich privatrechtlicher Beteiligungsunternehmen die jeweiligen Unternehmensorgane Gesellschaftervertreter, Aufsichtsrat und Geschäftsführung entsprechend diesen jeweils nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnungen zugewiesenen Rechte und Pflichten zuständig. Für die Umsetzung von Gesellschaftervorgaben ist die jeweilige Geschäftsführung zuständig. Deren Tätigkeit wird seitens des Aufsichtsrates des Unternehmens im Sinne von Aufsicht führen und Rat geben begleitet.

Die Kontrolle der Umsetzung von Ratsbeschlüssen obliegt daher auch im vorliegenden Fall vorrangig dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke, d.h. der LVV. Diese wiederum berichtet ihrem Aufsichtsrat sowie dem Gesellschaftervertreter Oberbürgermeister in ihrer Gesellschafterversammlung im Rahmen des implementierten strategischen (Beschluss-) Controllings auch über den Umsetzungsstand und/oder wesentliche Abweichungen zu ergangenen Gesellschaftervorgeben und/oder Zielen von erheblicher stadtstrategischer Bedeutung. Dies findet Eingang in einschlägige Berichte, die entweder i.Z.m. der jeweiligen Wirtschaftsplanung und/oder Jahresabschlüssen verfasst und den jeweiligen Unternehmens- oder Stadtgremien vorgelegt werden. Z.B. bei der L-Gruppe im jeweiligen Jahresbericht zum Umsetzungsstand bzgl. stadtstrategischer Ziele.

Den Oberbürgermeister haben bis dato weder im Rahmen des strategischen Controllings der L-Gruppe, noch als Vertreter der Stadt Leipzig in der Gesellschafterversammlung der LVV Informationen erreicht, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke im vorliegenden Kontext nicht entsprechend strategischer Zielvorgaben der Stadt Leipzig handeln oder kommunizieren würde.

Hinsichtlich der sachgerechten Einordnung der medial verknappten Kommunikation hatte die Geschäftsführung der Stadtwerke ausführlich bereits in ihrer Stellungnahme zur ursprünglichen Anfrage ausgeführt. Bei sachgerechter Würdigung dieser Stellungnahme lässt sich kein grundsätzlicher Widerspruch zur bestehenden Zielvorgabe der Stadt Leipzig gegenüber den Stadtwerken ableiten.

Zu 2: Wie stellt der Oberbürgermeister als Vertreter des Hauptgesellschafters sicher, dass die strategische Planung der Stadtwerke mit den Stadtratsbeschlüssen übereinstimmt?

Die strategischen Planungen der Stadtwerke haben sich grundsätzlich an Zielvorgaben der Gesellschafterin LVV mbH und mittelbar der Stadt Leipzig auszurichten. Grundsätzlich gelten hierbei die Ausführungen zu Grundlagen der Tätigkeit einer Geschäftsführung und zur Rolle der jeweiligen Unternehmensgremien wie unter 1) beschrieben analog.

Strategische Planungen sind Gegenstand strategischer Unternehmenskonzepte, die seitens der jeweils dafür zuständigen Gremien erörtert und beschlossen werden. Deren Inhalte fließen, ggf. unter Berücksichtigung jeweils aktueller Entwicklungen, in die jeweiligen Wirtschaftsplanungen der Unternehmen bzw. des jeweiligen Mutterkonzerns ein. Gemäß Informations- und Zustimmungskatalog werden die jeweiligen Wirtschaftsplanungen der Stadtwerke (inkl. Investitionsplanung) sowohl der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke, wie auch dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der der LVV, sowie dem Verwaltungsausschuss vorgelegt.

Der Oberbürgermeister kann bei offenkundigen Zielabweichungen in seinen Rollen als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates der LVV mbH, als Vertreter der Stadt Leipzig in der Gesellschafterversammlung der LVV mbH, aber auch als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, gemeinsam mit den jeweils in den Gremien vertretenen Akteuren, auf eine entsprechende Beschluss- bzw. Strategiekonformität mittels ihm dafür zur Verfügung stehender Instrumente einwirken (z.B. Gesellschaftergespräch, Gesellschafterversammlung, Gesellschafter- oder Aufsichtsratsbeschlüsse). Bis dato haben den Oberbürgermeister jedoch weder über die jeweiligen Unternehmensorgane, noch mittels einschlägiger vorzulegender Berichte, belastbare Informationen erreicht, die auf eine „Nicht-Strategiekonformität“ des unternehmerischen Handelns der Geschäftsführung der Stadtwerke Leipzig hindeuten würden.

Abschließend sei darauf verweisen, dass das tatsächliche Erreichen der vom Stadtrat beschlossenen Klimaneutralität der Wärmeversorgung bis 2038 vorrangig von der Verfügbarkeit entsprechender (klimaneutraler) Energie- und Wärmequellen, finanziellen und gesellschafts- und damit letztlich auch geopolitischen Rahmenbedingungen abhängt. Auf all diese Entwicklungen haben eine Kommune und ihr Energieversorgungsunternehmen bzw. ein Oberbürgermeister und eine Geschäftsführung grundsätzlich allein keinen Einfluss.

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