Anfrage: Nachfrage zur Anfrage VII-F-00368 "Mehr Sicherheit auf der S46 im Leipziger Südwesten"
Anfrage vom 25. März 2020
Am 13. Februar ist es erneut zu einem schweren Unfall auf der Rippachtalstraße im Leipziger Südwesten gekommen, bei dem mehrere Menschen schwer verletzt wurden.
In der Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Oktober 2019 wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, dass besondere Probleme im betroffenen Abschnitt der Rippachtalstraße bisher nicht erkennbar waren und auch nicht an die Verwaltung herangetragen wurden. Zudem müsse man sparsam mit der Verwendung von Verkehrszeichen umgehen.
Des Weiteren wird ausgeführt: „Bei dem aufgeführten Unfall handelt es sich um einen Einzelfall im Rahmen des gegebenen Grundrisikos bei der Teilnahme am Straßenverkehr, welcher vermeidbar gewesen wäre, da sich zunächst Verkehrsteilnehmer an die für alle geltenden Regeln zu halten haben. Ein erhöhtes Unfallrisiko besteht nicht. Für den betroffenen Straßenabschnitt liegen uns von der Polizeidirektion keine Hinweise zu einer erhöhten Unfallentwicklung vor. In 4 Jahren gab es 3 Überholunfälle auf der gesamten Strecke. Der aufgeführte Kurvenbereich ist somit keine Unfallhäufungsstelle, so dass keine Gefahrenlage erkennbar ist, die das allgemeine Risiko übersteigt. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Örtlichkeit gerade nicht zwangsläufig zu Unfällen führt. Der Kurvenbereich ist rechtzeitig und eindeutig als solcher erkennbar. Damit liegen keine besonderen Umstände vor, die die Fahrzeugführer daran hindern, ihre Eigenverantwortung bezüglich geltender Rechtsvorschriften zum Überholen wahrzunehmen.
Ein Überholverbot kann nicht mit der Begründung angeordnet werden, dass die bereits vorhandenen allgemeinen Vorschriften nicht ausreichend sind bzw. von einzelnen Fahrzeugfahrern nicht beachtet werden. Somit gibt es keine Grundlage für die Anordnung weiterer Maßnahmen.“
Schwerverletzte bei Unfall im Südwesten
Bei einem Unfall auf der Rippachtalstraße in Knautkleeberg-Knauthain sind gestern mehrere Personen teils schwer verletzt worden. Wie die Polizei erklärte, waren gegen 9.15 Uhr hinter dem Abzweig zur Albersdorfer Straße zwei Fahrzeuge aus unbekannter Ursache miteinander kollidiert. Laut eines Augenzeugen mussten drei Personen in Kliniken gebracht werden. Die Polizei sprach von mindestens zwei Verletzten. Zur Höhe des Schadens an den Autos ist nichts bekannt. Auf der Strecke, die wegen der Bergungsarbeiten bis etwa 10.45 Uhr voll gesperrt war, kam es den vergangenen Wochen mehrfach zu Verkehrsunfällen.
Quellenangabe: Leipziger Volkszeitung vom 14.02.2020, Seite 17
Ich frage an:
- Wurde der neuerliche Unfall durch die Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich notwendiger Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit untersucht?
- Sind mittlerweile nähere Gründe für den Unfall bekannt geworden?
- Kommt die Straßenverkehrsbehörde immer noch zu derselben Einschätzung wie im Oktober 2019?
- Welche Konsequenzen zieht die Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich verkehrsrechtlicher Anordnungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Straße?.
Antwort der Verwaltung:
Zu 1.)
Nein, denn die Untersuchung einzelner Verkehrsunfälle ist eine polizeiliche Aufgabe. Erst wenn die Polizei Unfallhäufungen feststellt, werden diese von der Verkehrsunfallkommission untersucht und ggf. Abhilfemaßnahmen beschlossen. Dies erfolgt auf der Grundlage des Merkblattes zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M Uko), das im Freistaat Sachsen per Erlass verbindlich zur Arbeitsgrundlage der Verkehrsunfallkommissionen erklärt wurde.
Zu 2.)
Nein, aber eine Nachfrage bei der Polizeidirektion Leipzig ergab, dass mit Stand 12.03.2020 seit 01.01.2019 auf den 3 einzelnen Abschnitten zwischen den einzelnen Knotenpunkten der S 46 je 1 Verkehrsunfall polizeilich registriert wurde. Zwei dieser Unfälle waren Wildunfälle ohne Personenschaden. Ein Unfall war ein Unfall im Längsverkehr mit Personenschaden (eine leicht verletzte Person). Unfallursache hierbei war ungenügender Sicherheitsabstand.
Zu 3.)
Ja, denn bei den Unfällen mit Personenschaden wurde im Dreijahreszeitraum 2017 bis 2019 auf der gesamten Rippachtalstraße nur ein einziger Überholunfall registriert. Die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung von Unfallhäufungslinien auf der freien Strecke ist auch in Zukunft nicht wahrscheinlich. Kriterium wären mindestens 3 Unfälle mit Personenschaden innerhalb von 3 Jahren, wobei die Unfallorte einen geringeren Abstand als 600 m zueinander aufweisen müssen.
Zu 4.)
In Bezug auf Überholunfälle auf der freien Strecke sind verkehrsrechtliche Anordnungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nicht erforderlich.
Der Vollständigkeit halber sei aber erwähnt, dass an den Knotenpunkten Rippachtalstraße/Albersdorfer Weg von 2017 bis 2019 drei Unfälle mit Personenschaden (3 x Typ Einbiegen/Kreuzen) und Rippachtalstraße/Albersdorfer Straße sieben Unfälle mit Personenschaden (4 x Typ Einbiegen/Kreuzen, 1 x Abbiegen, 1 x Längsverkehr) registriert wurden und letzterer somit aktuell als neue Unfallhäufungsstelle erkannt wurde. Die Kreuzung Rippachtalstraße/Albersdorfer Straße wird deshalb in das Arbeitsprogramm der Verkehrsunfallkommission 2020 aufgenommen.