Anfrage: Nachfrage zur Anfrage VII-F-00611 "Wann startet der Bau des Elster-Saale-Radweges in Leipzig?"

Anfrage vom 6. Februar 2020 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 26. Februar 2020

Am 1. Februar 2017 beauftragte der Stadtrat den Bau des Elster-Saale-Radweges. Der dafür notwendige Grundstückserwerb erfolgte in zwei Schritten, 2018 und 2019. In der Antwort auf unsere Anfrage vom Oktober 2018 erläuterte die Verwaltung, dass es derzeit keine Planung für dieses Vorhaben gibt und zunächst eine Vorplanung erfolgen muss. Die Maßnahme sollte demnach erst im Radverkehrsprogramm mit dem Zeitraum 2024 und ff. eingeordnet werden. Anschließend beschwerte sich unsere Fraktion über diese langfristige Verschiebung, da dies dem Ratsbeschluss, der ausdrücklich einen Bau beauftragte und nicht eine mittelfristige Einordnung und verlangte eine korrigierte Zeitplanung.

In unserer neuerlichen Anfrage von Januar 2020 wurde erneut ausgeführt, dass es derzeit noch keinerlei planerische Ansätze gibt und eine Einordnung der Baumaßnahme in das mittelfristige Straßen- und Brückenbauprogramm ab 2024 erfolgen wird.

Wir fragen an:

  1. Mit welchem Recht ignoriert die Verwaltung den Stadtratsbeschluss zum Bau des Elster-Saale-Radwanderweges von 1. Februar 2017?
  2. Was wurde mit den im Haushalt 2017/18 und nach 19/20 übertragenen Haushaltsmittel für Planung und Bau des Elster-Saale-Radwanderweges gemacht? Welche Mittel stehen aktuell dafür zur Verfügung?
  3. Was wird die Verwaltung tun, um dem klaren Auftrag des Stadtrates zum Bau des Elster-Saale-Radwanderweges umgehend Rechnung zu tragen?

Antwort der Verwaltung:

zu 1.
Der Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 umfasste als Beschluss zum Haushalt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu Planung und Bau eines Radweges auf einer ehemaligen Bahntrasse zwischen Lausener Straße und Lausner Weg.

Mit den 2017 bereit gestellten Mitteln in Höhe von 25.000 € wäre unter Ausschöpfung des maximal möglichen Fördermittelsatzes von 90 % eine Bausumme von 250.000 € möglich. Ob diese Summe ausreicht, die gesamte Maßnahme zu finanzieren, ist bislang unklar, da hierfür eine realistische Kostenschätzung eine entsprechende Planung vorliegen muss.

Wie bereits in der Antwort zur Anfrage in 2018 dargelegt wurde, mussten zunächst Grundstücksankäufe getätigt werden. Bei Grundstücksankäufen ist nicht immer klar, ob diese auch gelingen. In diesem Fall ist der Ankauf mit der grundbuchwirksamen Eintragung am 29.05.2019 erfolgreich verlaufen. Erst danach ist es im Sinne eines effizienten Ressourceneinsatzes sinnvoll, mit der Planung zu beginnen.

Die Kapazitäten im Verkehrs- und Tiefbauamt im Bereich der Erstellung der Vorplanung, Entwurfsplanung und Ausführungsplanung sind begrenzt. Aus diesem Grund war es seit Juni 2019 noch nicht möglich, das Vorhaben planerisch zu beginnen.

Der Verwaltung ist die mit dem Beschluss von 2017 vom Stadtrat gewollte Priorisierung des in Rede stehenden Vorhabens bewusst. Der Elster-Saale-Radwanderweg ist jedoch, wie auch bereits in der Antwort vom 22.01.2020 dargestellt, heute bereits durchgängig befahrbar. Es geht bei dem Vorhaben um eine Optimierung der Routenführung, die in erster Linie radtouristischen Nutzen haben wird. Daher hat sich die Verwaltung dafür entschieden, die leider begrenzten planerischen Ressourcen seit dem möglichen Planungsbeginn im Juni 2019 für dringendere Vorhaben der Radverkehrsplanung für den Alltagsradverkehr einzusetzen.

Davon unbenommen ist das Vorhaben inzwischen für die Fortschreibung des mittelfristigen Straßen- und Brückenbauprograms unter Nr. 23 vorgesehen. Eine höhere Priorisierung für dieses Projekt würde bedeuten, dass dafür ein anderes Projekt des Radwegebaus aus dem Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 zeitlich nach hinten geschoben werden müsste.

Erst wenn die Planung abgeschlossen ist und ein Zeit- und Kostenplan für die Umsetzung der Maßnahme vorliegen kann, ist es möglich, die Fördermittel vom Freistaat Sachsen zu beantragen. Dann kann auch der Bau- und Finanzierungsbeschluss dem Stadtrat vorgelegt werden. 

Die Verwaltung ignoriert also keine Beschlüsse des Stadtrates, sondern setzt diese in den jeweils erforderlichen und, aus Gründen des effizienten Einsatzes der Ressourcen der Stadtverwaltung, auch angemessenen Schritten um.

zu 2.
Das Verkehrs- und Tiefbauamt hat in 2018 mit dem Verfahren zur Haushaltsplanung 2017/2018 aus dem Antrag A-074/17/18 heraus 25.000 € im investiven Haushalt erhalten. Damit sollte der 10%-ige Anteil für den Bau des Radweges unter Einbeziehung von 90% Fördermitteln aus der Richtlinie zum Kommunalen Straßenbau des Freistaats Sachsen sichergestellt werden. Eingestellt wurde das Geld in das PSP-Element 7.0000572.700, es steht also weiterhin für das Projekt zur Verfügung.

zu 3.
Die Verwaltung wird unter den oben genannten Rahmenbedingungen weiter die notwendigen Schritte zur Planung und baulichen Umsetzung der Maßnahme unternehmen. Es kann hiermit zugesagt werden, dass die entsprechende Vorplanung im Verkehrs- und Tiefbauamt in 2020 begonnen wird.

Antwort in der Ratsversammlung am 29. Januar 2020

Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Diesmal geht es um den Bau des Elster-Saale-Radweges in Leipzig.

Zu Frage EINS: Der Kaufvertrag zum Ankauf der Bahnstrecke Lausen-Großzschocher wurde am 11. April 2018 beurkundet. Für den Ausbau des Elster-Saale-Radweges ist das neu vermessene Flurstück 157/14 der Gemarkung Klausen notwendig, welches seit dem 29.05.2019 grundbuchwirksam im Eigentum der Stadt liegt.

Zu Frage zwei: Mit der Vorplanung wurde bislang noch nicht begonnen, da hier zurzeit andere Maßnahmen prioritär sind, bei denen es noch gar keine Verbindung gibt. Der Elster-Saale-Radweg ist bereits Bestandteil des Sachsenradnetzes und verbindet schon heute durchgängig Leipzigs neues Rathaus mit Lützen. Mit der Planung und dem Bau des Radweges im Abschnitt zwischen Lausener Straße und Lausner Weg im Bereich der alten Bahntrasse, der jetzt Gegenstand der Anfrage ist, ist eine Verlegung und Optimierung des Verlaufes der bereits bestehenden Routenführung verbunden. Das wird im Rahmen einer Fortschreibung des Sachsennetzes Rad beim
Freistaat beantragt, wie alle Rad-Routen des Sachsennetzes. Für den bestehenden Verlauf des Elster-Saale-Radweges in Leipzig in 2009 wird eine neue Radwegweisung durch den Freistadt errichtet. Diese neue Radwegweisung muss natürlich auf Kosten der Stadt an den neuen Verlauf angepasst werden. Es ist vorgesehen, die Maßnahme in die Fortschreibung des mittelfristigen Straßen- und Brückenbauprogrammes 2024 einzuordnen. Eine Realisierung des neu zu bauenden Wegeabschnittes ist damit für den Zeitraum 2024 und folgende möglich. Dieses ist bereits 2018 auf die Anfrage 64/18 benannt worden. Im Zuge der Planung ist auch die Beantragung
von Fördermitteln beim Freistaat vorgesehen. - Danke schön.

Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Dubrau! Wir haben vor einem Jahr in etwa schon einmal eine ähnliche Anfrage gestellt. Da gab es eine ähnliche Antwort, dass der Elster-Saale-Radweg in das mittelfristige Programm eingeordnet wird und ab 2024 realisiert werden soll. Ich will - das habe ich das letzte Mal schon gemacht - daran erinnern: Es gibt einen Haushaltsbeschluss
aus dem Jahr 2017, diesen Radweg zu bauen; im Haushalt eingeplant für 2017/18. Da wurden wir immer verzögert mit dem Bau, weil
noch die Flurstücke erworben werden mussten. Die Flurstücke sind jetzt erworben. Wir erwarten jetzt, dass der Antrag, so wie vom Stadtrat beschlossen, umgesetzt wird. Der Antrag bzw. der Beschluss im Stadtrat hat nicht besagt, dass der Elster-Saale-Radweg ins mittelfristige Straßenbrückenbauprogramm eingeordnet werden soll, sondern dass er realisiert wird, und zwar 2017/18.
Und wenn es eine Verzögerung durch den Erwerb von Flurstücken gibt, dann ist es so, dass es erfolgt. Damit muss die Planung losgehen. So hat es der Stadtrat gewollt. - Danke.

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