Anfrage – Nachfrage zur Einwohneranfrage 2870: Halten und Parken im Stadtteil Plagwitz/ Schleußig

Anfrage zur Beantwortung durch die Verwaltung zur Ratsversammlung am 24. August 2016

Die Einwohneranfrage 2870 wurde leider nicht mündlich in der Ratsversammlung beantwortet, so dass keine Möglichkeit der Nachfrage bestand. An die Einwohneranfrage war ein erstaunlich offenes Schreiben des Ordnungsamtes angehängt. Wurde bisher meist behauptet, dass die mangelnde Kontrolle des Gehwegparkens dem fehlenden Personal geschuldet wäre oder die Mindereinnahmen aus der Kontrolle des ruhenden Verkehrs damit begründet, dass sich das Verkehrsverhalten gebessert habe, so legt dieses Anschreiben grundsätzlichere Probleme der Stadtverwaltung mit dem Thema nahe.
Dazu fragen wir an:

  1. Ist es die offizielle Auffassung der Verwaltung(-sspitze), dass "eine generelle Durchsetzung des Parkverbotes auf Gehwegen [...] grundsätzlich nicht angemessen" scheint. Falls ja, welche negativen Folgen des Gehwegparkens für Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs werden von der Verwaltung anerkannt und wie werden diese abgewogen? Falls nein, werden die entsprechenden Abteilungen des Ordnungsamtes noch einmal über ihre Aufgaben belehrt?
  2. Da in dem Anschreiben darauf verwiesen wird, es verbleibe in der Regel genügend Platz für den Fußgängerverkehr: Wie viel Platz für den Fußverkehr ist nach Auffassung des Ordnungsamtes genügend? Was sind offenkundige Behinderungen des Fußgänger-verkehrs nach dem Verständnis des Ordnungsamtes, sind z. B. zugeparkte abgesenkte Bordsteinkanten in Kreuzungsbereichen eine Behinderung des Fußverkehrs?

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