Anfrage: Nimmt die Umweltverwaltung ein erneutes Vogelsterben beim Theklaer Wasserfest billigend in Kauf?

Anfrage vom 8. Mai 2025 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. Mai 2025

Bereits im vergangenen Jahr wurde im Rahmen des Theklaer Wasserfestes ein großes Feuerwerk veranstaltet, das in der Nähe des Schilfgürtels und direkt auf dem See gezündet wurde. In der Folge, so berichtete es der NABU Leipzig, wurden etliche besonders und streng geschützte Vogelarten aufgescheucht, verschwanden und verstarben zum Teil.

Auch in diesem Jahr plant der Veranstalter, der Bürgerverein Leipzig-Nordost, ein oder sogar zwei Feuerwerke. So scheint es am Samstag um 23.00 Uhr eine „Überraschung am Baggerhimmel“ und am Sonntag zum Abschluss des Festes ein Abschlussfeuerwerk zu geben.

Das verwundert umso mehr, als dass der Bürgerverein Leipzig Nordost in seiner Selbstdarstellung unter anderem als Ziele des Vereins nennt:

  • Verringerung von Lärm und anderen Umweltbelastungen
  • Förderung des Naturschutzes und der Landespflege

Während also im vergangenen Jahr brütende Vögel durch die Folgen des Feuerwerks in Panik gerieten und zum Teil starben, sollen in diesem Jahr zwei Feuerwerke stattfinden. Eine Konsequenz aus den verheerenden Folgen für die Tierwelt scheint der Veranstalter in keiner Weise gezogen zu haben. Erstaunlich scheint in diesem Zusammenhang auch die ausschließlich positive Stellungnahme des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zur beantragten finanziellen Unterstützung aus dem Stadtteilbudget.

Die Verwaltung antwortete auf eine Anfrage unserer Fraktion im Nachgang des letztjährigen Wasserfestes unter anderem, dass "aufgrund vorliegender Informationen im Zusammenhang mit dem Abbrennen des Feuerwerks [...] durch die Stadt Leipzig die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft [wird]. Grundsätzlich gilt: Sollte das Amt für Umweltschutz bei Feuerwerken Bedenken anmelden, z. B. weil es sich zu nahe an Brutgebieten befindet, wird der Anzeigenerstatter durch das Ordnungsamt diesbezüglich angehört. Es kann daraufhin geprüft werden, ob durch eine Änderung z. B. der Effekthöhe oder des Abbrennplatzes, das Feuerwerk störungsfrei stattfinden kann. Ist dies nicht der Fall, gilt es ein Abbrennverbot zu prüfen, insofern die Anzeige nicht vorher zurückgenommen wird."

Die Stadt Leipzig hat den Antrag des Veranstalters auf finanzielle Unterstützung über 5.000 € im Kulturamt genehmigt und Zustimmung für weitere 5.000 € über das Budget des Stadtbezirksbeirates Nordost empfohlen, die genehmigt wurden. Im Finanzplan des Veranstalters werden auch Honorarkosten für die Durchführung des Feuerwerks in Höhe von 3.200 € ausgewiesen.

Wir fragen an:

  1. Wurden die am 31.5.25 und 1.6.25 geplanten Feuerwerke sowie das Probefeuerwerk im Vorfeld im Rahmen des diesjährigen Wasserfestes am Theklaer Bagger ordnungsgemäß angezeigt?
  2. Unter welchen Gesichtspunkten wurde die Genehmigungsfähigkeit geprüft und mit welchem Ergebnis durch wen bescheidet?
  3. Welches Ergebnis hatte das im vergangenen Jahr eingeleitete Bußgeldverfahren gegen den Veranstalter im Zusammenhang mit dem Abbrennen des Feuerwerks?
  4. Welche Konsequenzen wurden im Rahmen der Beantragung und der Prüfung auf Erteilung einer Genehmigung aufgrund der Erfahrungen und schlimmen Feuerwerksfolgen des letztjährigen Feuerwerks getroffen?
  5. Nach Aussagen des NABU Leipzig wurde der Umweltverband eingeladen, sich Feuerwerkskörper anzuschauen, die vermeintlich leiser seien. Der NABU habe nach dem Vor-Ort-Termin sein Einverständnis zur Nutzung der Feuerwerkskörper verweigert. Welche Folgen hat die Stadt aus dem Termin und dem nicht erteilten Einverständnis des NABU gezogen?
  6. Bedeutet die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung in Höhe von 10.000 € durch Kulturamt und Stadtbezirksbudget nicht zumindest indirekt auch eine finanzielle Unterstützung des umstrittenen Feuerwerks im Landschaftsschutzgebiet unter Inkaufnahme der sinnlosen Tötung und Störung von Vögeln und anderen Wildtieren?

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