Anfrage: Noch nicht ausgereichte Stipendien in Kunst und Kultur

Anfrage zur Beantwortung am 14. Juni 2023

Bis 2022 waren durch Ratsbeschluss ebenso erfolgreich zahlreiche Arbeitsstipendien à drei Monate zu jeweils 3.000 EUR an freiberufliche Kulturschaffende mit Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in Leipzig vergeben worden, offen auch für angekommene Geflüchtete aus dem Ukrainekrieg. Trotz Ratsbeschluss, das Stipendienprogramm mit 250.000 EUR pro Jahr fortzusetzen, wird dieses ausgebremst, denn das Kulturamt durfte vor der im Juni/Juli erwarteten Genehmigung des Haushaltes noch nicht die dafür notwendige und mitbeschlossene Personalstelle einrichten. Die mit dem Haushalt beschlossene Sperrung von 100 neu beschlossenen Stellen verschärft nun das Ausbremsen zusätzlich - nicht nur im Kulturbereich, sondern genau an allen Verwaltungsstellen, wo der Stadtrat gerade die städtische Arbeit verbessern wollte. Deshalb sollten die Sperren umgehend überdacht und dort aufgehoben werden, wo sie negative Wirkung entfalten.

Zu den Stipendien: Das Kulturamt hatte jeweils zuvor die Anträge auf kulturelle/ künstlerische Qualität des Vorhabens und die bisherige Arbeit der Bewerberin oder des Bewerbers geprüft und zuvor auch Beratung angeboten. Das letzte abgeschlossene Stipendienprogramm war auch aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie beschlossen worden, um freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sowie Kunst- und Kulturvermittlerinnen und -vermittler bei ihrer künstlerischen beziehungsweise konzeptionellen Arbeit zu unterstützen, hatte sich aber als sehr erfolgreich gezeigt. Es ist also begründet, dass eine Mehrheit des Rates den Beschluss zur Fortsetzung des Stipendienprogramms in 2023/24 gefasst hat.

Wir fragen deshalb an:

  1. Wie viele Kunststipendien wurden von den durch den Stadtrat beschlossenen Mitteln bisher erfolgreich ausgereicht?
  2. Wie wird gesichert, dass die im Haushalt beschlossenen 250.000 EUR jährlich auch noch 2023 an Kunstschaffende in Form von Stipendien ausgereicht werden können?
  3. Welche zeitlichen Abläufe sind geplant, um die Stipendien auszureichen?
  4. Stimmt die Verwaltung zu, dass die Umsetzung der künstlerischen Tätigkeiten im Rahmen des erhaltenen Stipendiums auch noch zu Beginn 2024 erfolgen kann inkl. Abrechnung?
  5. Ist gesichert, dass die Restsummen bei Nichtausreichung zusätzlich in 2024 ausgeschrieben und dann gemäß Antragslage ausgereicht werden, d.h. dann in Summe 500.000 EUR?
  6. Sichern Oberbürgermeister und Dezernate im Sinne der Ratsbeschlüsse zur Verbesserung der Verwaltungsarbeit und der beschlossenen Themen zu, angesichts der geplanten 100 Stellensperrungen diese umgehend zu prüfen, nach zu justieren und im Sinne der Arbeit aufzuheben?

Antwort für die Ratsversammlung am 14. Juni 2023

Frage 1: Wie viele Kunststipendien wurden von den durch den Stadtrat beschlossenen Mitteln bisher erfolgreich ausgereicht?

Antwort

Die Mittel des Stadtrates aus dem Haushaltsantrag A-0188/2023 für ein städtisches Stipendienprogramm konnten bisher nicht ausgereicht werden. Grund dafür ist die Nicht-Besetzung der für die qualifizierte Ausreichung notwendigen Stelle im Kulturamt. Diese konnte bisher nicht ausgeschrieben werden (fehlende Haushaltsgenehmigung).

Frage 2: Wie wird gesichert, dass die im Haushalt beschlossenen 250.000 EUR jährlich auch noch 2023 an Kunstschaffende in Form von Stipendien ausgereicht werden können?

Antwort

Die Mittel können 2023 nicht mehr verausgabt werden. Die Hilfsstipendien aus der Corona-Pandemie müssen in ein regelhaftes und mit den kulturplanerischen Zielstellungen der Stadt abgestimmtes Stipendienprogramm überführt werden. Dazu braucht es personelle Kapazitäten im Kulturamt, welche durch die ausstehende Stellenausschreibung in diesem Bereich bisher nicht gegeben sind. Aufgrund der Regelung aus A-0182/21/22, Pkt. 1 ist es jedoch möglich, die Mittel aus 2023 nach 2024 zu übertragen.

Frage 3: Welche zeitlichen Abläufe sind geplant, um die Stipendien auszureichen?

Antwort

Das Kulturamt erarbeitet bis Oktober 2023 ein Grundsatzpapier als Grundlage für einen Fachbeteiligungsprozess mit Freier Szene und Fachausschuss Kultur. Die Stelle zur qualifizierten Bewirtschaftung des Stipendienprogramms soll zum 01.01.2024 ihre Tätigkeit aufnehmen und das konkrete Vergabekonzept erarbeiten. Die Ausreichung der Mittel aus 2023 ist für das erste Halbjahr 2024 geplant.

Frage 4: Stimmt die Verwaltung zu, dass die Umsetzung der künstlerischen Tätigkeiten im Rahmen des erhaltenen Stipendiums auch noch zu Beginn 2024 erfolgen kann inkl. Abrechnung?

Antwort

Entfällt. Siehe Antwort Frage 2.

Frage 5: Ist gesichert, dass die Restsummen bei Nichtausreichung zusätzlich in 2024 ausgeschrieben und dann gemäß Antragslage ausgereicht werden, d.h. dann in Summe 500.000 EUR?

Antwort

Wie bereits ausgeführt, ist dies entsprechend A-0182/21/22 möglich.

Frage 6: Sichern Oberbürgermeister und Dezernate im Sinne der Ratsbeschlüsse zur Verbesserung der Verwaltungsarbeit und der beschlossenen Themen zu, angesichts der geplanten 100 Stellensperrungen diese umgehend zu prüfen, nach zu justieren und im Sinne der Arbeit aufzuheben?

Antwort

Die Verwaltung setzt die Beschlüsse des Stadtrats zu Haushalt und Stellenplan für die Jahr 2023/2024 auftragsgemäß um. Dies gilt auch für den Beschluss zur Auslastungssicherung einschließlich der Prüfschritte hinsichtlich Bestandsausschöpfung und Bedarf.

 

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