Anfrage: Open-Air-Musikveranstaltungen

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 26. Juni 2019

In den Sommermonaten finden im Stadtgebiet Open-Air-Partys statt, die von vielen Menschen besucht werden. Ein beliebter Partyort war z. B. das Elsterflutbett in Großzschocher. Die Partys wurden in der Vergangenheit bekanntlich mehrfach aufgelöst, da sie nicht angemeldet oder genehmigt waren und die Musikveranstaltungen häufig von den umliegend Wohnenden in den Nachtstunden als belästigend empfunden und wegen dieses Konfliktes das Ordnungsamt (sofern es erreichbar war) oder die Polizei eingeschaltet wurde.

Wir fragen an:

  1. Wie viele illegale Musik-Open-Airs hat die Stadt Leipzig in den Jahren 2016-2018 festgestellt?
  2. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden wegen welcher Ordnungswidrigkeiten aufgenommen?
  3. Nach welchem Maßstab legt die Stadtverwaltung die Höhe der Bußgelder fest?
  4. In welcher Höhe wurden jeweils wie viele Bußgelder festgesetzt?
  5. Welche Entwicklungen stellt die Stadtverwaltung bezüglich der Open-Air-Musikveranstaltungen bis zum Jahr 2018 zurückblickend fest?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 26. Juni 2019

Bürgermeister  Rosenthal:
Herr  Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!
Zum Sachverhalt: Die nachfolgenden Zahlen beruhen lediglich auf den Ergebnissen der Opertivgruppe  der  Polizeibehörde.  Über  kontrollierte und aufgelöste Partys, die allein durch die Polizeidirektion Leipzig bearbeitet wurden, kann keine Aussage getroffen werden. Insofern wundern Sie sich bitte nicht über die Antwort auf die erste Frage. 2016 eine, 2017 zwei, 2018 drei.

Zur zweiten Frage. Im Ordnungswidrigkeitenrecht werden  durch  Rechtsnorm  definierte  ordnungswidrige Handlungen geahndet. Es gibt für illegale Partys  keinen  Ordnungswidrigkeitentatbestand. Insofern werden Anzeigen  zu  Verstößen gegen einschlägige Verordnungen, zum Beispiel Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet oder aber Lärm, unter diesen Fakten geahndet. Die Verwaltung führt keine separate Statistik zu illegalen Partys. Es gibt daher auch keine Möglichkeit, die Anzahl der Bußgeldbescheide sowie deren konkrete Bußgeldhöhe  zu  benennen. Allerdings  sind  zur Anzeige gekommen - ich will ein paar Beispiele nennen - :unzulässiger Lärm gemäß § 117 OWiG oder Verstoß gegen das Sächsische Waldgesetz oder Verstoß gegen das Sächsische Gaststättengesetz oder Verstoß gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Zur dritten Frage. Wie schon gesagt, wir führen dazu keine Statistik. Zur vierten Frage. Da wir keine Statistik führen, kann über die Höhe der Bußgelder keine Aussage getroffen werden. Zur fünften Frage. Es ist auch nachträglich durch Beschwerdelagen festzustellen, dass das Stattfinden von illegalen Partys unter freiem Himmel sowohl im öffentlichen Raum als auch im nichtöffentlichen Raum stetig zugenommen hat. In  Gesprächen  mit  Verantwortlichen  der  Partys und deren Gästen wurde des Öfteren angemerkt, dass es für die Feiernden kaum noch entsprechende Partyangebote von Clubs und Diskotheken gebe und man sich daher immer mehr entschließe, eigenständig Partys zu organisieren und durchzuführen. Dabei nehme man schon auf das Ruhebedürfnis  von  anderen  Rücksicht,  indem man die Partys in Wald- und Forstgebiete verlege, weil man davon ausgehe, dass dies in der nächsten schutzbedürftigen Wohnbebauung aufgrund der hohen Distanz nicht zu hören sei. Besonders
der  naturschutzrechtliche  Gedanke  wird  dabei von den Feiernden jedoch nicht beachtet.

Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Schmidt.

Stadtrat  Schmidt (Bündnis 90/Die  Grünen): Auch wenn das nicht mein Thema ist, will ich eine Sache  mal  loswerden. - Die Antwort: „Darüber führen wir keine Statistik“, möchte ich hier eigentlich nicht hören. Das kann ja jeder sagen. Wenn gefragt wird zu bestimmten Zahlen, muss man sie recherchieren. Ich führe auch nicht zu allem eine Statistik. Aber wenn mich jemand fragt, wie viele Petitionen im letzten Jahr erfolgreich im Stadtrat beschlossen worden sind , muss ich das, wenn ich keine Statistik führe, anderweitig herausfinden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nicht möglich ist, das herauszufinden. Insofern hat man es sich bei dieser Antwort ein bisschen zu einfach gemacht.

Bürgermeister  Rosenthal: Herr  Schmidt,  ich kann Ihnen eine Statistik geben, wie viele OWiG-Verfahren wir wegen unzulässigem Lärm oder wegen Verstößen gegen das Sächsische Waldgesetz  eingeleitet  haben. Diese  Zahlen kann  ich Ihnen nennen. Aber ich kann nicht zuordnen, ob es sich dabei um eine illegale Party gehandelt hat, entsprechend  Anzeigenlage  der  Polizei.  Dafür müssten wir tatsächlich in die Akten schauen und jedes  OWiG - Verfahren einzeln aufrufen.  Ich würde behaupten, das ist jetzt nicht sachgerecht.

Oberbürgermeister Jung: Und ich ergänze: Wir haben miteinander vereinbart: Wenn der Aufwand einer Beantwortung zu groß ist , dann... (Ende!)

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