Anfrage: Personalsituation und Zukunft des Willkommenszentrums

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 20. Mai 2020

Nachdem das Leipziger Willkommenszentrum gemäß Beschluss des Stadtrats von 2015 eingerichtet worden ist und im 2018 seine Arbeit aufgenommen hat wurde wertvolle Beratungsarbeit geleistet und ein vielfältiges Veranstaltungsangebot erfolgreich erprobt. Das Willkommenszentrum hat sich in zwei Jahren seiner Öffnungszeit kontinuierlich bekannt gemacht und auch dezentral in den Sozialräumen sein Angebot unterbreitet. Die Stadt Leipzig stellt dafür die Räumlichkeiten und Mittel für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.

 

Die Finanzierung der Personalkosten kommt vom Land Sachsen über Drittmittel (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO).

 

Die Mitarbeiterinnen sind als Kommunale Integrationskoordinatorinnen (KIK) angestellt. Schon im Umsetzungsplan 2018 des Zuwanderungs- und Integrationskonzepts des Freistaates Sachsen (ZIK II) werden die KIK-Stellen bei der Verbesserung der Integrationsstrukturen auf kommunaler Ebene genannt. Bis 2021 sollen deswegen diese KIK-Stellen im Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz verankert werden.

 

Uns wurde nun bekannt, dass die Verträge der Leipziger KIK-Mitarbeiter*innen des Willkommenszentrums 2020 nicht verlängert werden. Damit droht der Verlust kompetenten, fremdsprachlich breit aufgestellten Fachpersonals mit Aufbauerfahrungen.

 

Wir fragen an:

 

  1. Warum sind die Personalverträge der Mitarbeiter*innen befristet?
  2. Welche Bemühungen seitens der Stadtverwaltung gegenüber der sächsischen Landesregierung hat es gegeben, die Verträge der Mitarbeiter*innen des Willkommenszentrums zu verlängern, zu entfristen und sie auf ihren Stellen halten zu können?
  3. Wie geht es ab 15. Juni weiter (3 Verträge laufen aus und sind nicht verlängert worden)?
  4. Wie wird die Finanzierung ab 2021 für diese wichtige Arbeit sichergestellt und durch wen?

 

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.)
Die Stellen des Willkommenszentrums der Stadt Leipzig sind momentan analog des bewilligten Förderumfangs und -zeitraums bis 31.12.2020 befristet. Auf dieser Grundlage werden auch die Personalverträge befristet.

Zu 2.)
Finanziert werden die Mitarbeiterinnen seit 2018 fortlaufend über Landesmittel des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (2018 über die Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 2; ab 2019/2020 im Modellverfahren über die
Sächsische Kommunalpauschalenverordnung, SächsKomPauschVO). Die Stadtverwaltung hat sich kontinuierlich um eine Förderung aus diesem Budget eingesetzt und möchte auch in Zukunft an dieser Verfahrensweise festhalten.

Zu 3.)
Es erfolgt eine Verlängerung der Arbeitsverträge der Mitarbeiter/-innen befristet bis zum 30.06.2021. Die Fortführung der Förderung ist vom Freistaat Sachsen in Aussicht gestellt.

Zu 4.)
Bis 2021 plant die Sächsische Staatsregierung ein Integrationsgesetz zur Verstetigung der bisherigen Fördermaßnahmen. Auf dieser Grundlage wäre die Finanzierung auch in den kommenden Jahren gesichert. Das Dezernat Allgemeine Verwaltung und das Referat für Migration und Integration befürworten die Beschäftigung der o. g. Mitarbeiterinnen auf Basis der Refinanzierung über das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz.

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