Anfrage: Planmäßige Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Anfrage vom 11. Februar 2015:

Im geltenden Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig, der 2013 vorgelegt wurde, wurde bereits für 2013 eine Fortschreibung angekündigt (S.18). Mittlerweile haben wir das Jahr 2015, es liegt keine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vor und die Haushaltsmittel im entsprechenden Produkt wurden im Haushaltsplanentwurf des Oberbürgermeisters im Vergleich zu 2014 gekürzt.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

  1. Wie ist der Zeitplan für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes durch die Stadtverwaltung? Wird die Verwaltung im Jahr 2015 dem Stadtrat eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zur Beschlussfassung oder Kenntnisnahme vorlegen?
  1. Bei der Vorlage des Lärmaktionsplanes 2013 hat sich die Verwaltung verpflichtet, alle zwei Jahre einen Umsetzungsbericht zum Lärmaktionsplan vorzulegen. Wann ist mit diesem Umsetzungsbericht zu rechnen und werden die Ergebnisse des Umsetzungsberichts bereits bei der Fortschreibung berücksichtigt werden können?
  1. Sind im Haushaltsplanentwurf die nötigen Mittel für den Umsetzungsbericht und die Fortschreibung enthalten? Falls nein, warum nicht?
  1. Wurden die Aufwendungen für die Jahre 2012 und 2013 in Höhe von 10.000 EUR vollständig umgesetzt? Wenn nein, warum?
  1. Beabsichtigt die Stadtverwaltung kontrollierende Lärmmessungen durchzuführen, um den Erfolg der Umsetzungsmaßnahmen des Lärmaktionsplans zu prüfen?
  1. Sind die Sofortmaßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig (Anhang 17.7) vollständig umgesetzt worden? Wenn nein, bis wann?


Antwort aus der Ratsversammlung am 25. Februar 2015

Zur Frage 1: Der Zeitplan für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans sieht zunächst eine verwaltungsinterne Abstimmung und eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Konkret bedeutet das, die Evaluierung des beschlossenen Lärmaktionsplans 2013 ist abgeschlossen. Der Umsetzungsbericht ist derzeit in Erarbeitung und wird in den nächsten Wochen dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Die Abstimmung mit den Ämtern wird derzeit vorbereitet. Die Umsetzung einer intensiven und umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung, unter anderem gegebenenfalls Onlineforum, Bürgergespräche, Treffen mit Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten, Umweltverbänden, Kammern, LVB, wird bis Mitte des Jahres angestrebt und die Erarbeitung der Fortschreibung unter Berücksichtigung der öffentlichen Beteiligungen und der verwaltungsinternen Abstimmung bis Ende des dritten Quartals 2015. Die Beschlussfassung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird noch im vierten Quartal dieses Jahres angestrebt und insofern Beschlussfassung in der Ratsversammlung gegebenenfalls in der Dezembersitzung.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgt unter anderem auf der Grundlage - das war die Ausgangsbasis im Grunde genommen, die wir schon geschaffen haben - der Lärmkartierung 2012, welche den Kfz-, Straßenbahn-, Eisenbahn- und Flugverkehrslärm sowie den Industrie- und Gewerbelärm berücksichtigt.

Zur Frage 2: Die Evaluierung des Lärmaktionsplans ist, soweit Informationen verfügbar waren beziehungsweise übermittelt wurden, abgeschlossen. Erste Informationen sind dem Stadtrat bereits zugegangen mittels zweier Sachstandberichterstattungen zum Beschlusspunkt 3 der Ratsversammlung. Der Umsetzungsbericht ist, wie gesagt, in Arbeit. Die Inhalte des Berichts sollen bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach Möglichkeit berücksichtigt
werden.

Zu Frage 3: Wie gesagt, der Umsetzungsbericht ist bereits in Arbeit. Vorausgesetzt, dass der Haushaltsantrag, der Ihnen bekannt ist zur Thematik „öffentliche Beteiligung“, im Grunde genommen eine Mehrheit findet, wobei die Verwaltung diesbezüglich schon eine Zustimmung mit Änderung signalisiert hat, ist es möglich, diesen Betrag entsprechend zusätzlich zu verwenden, um eine neben der gesetzlichen Regelung schon in der Vergangenheit praktizierte öffentliche Beteiligung durchzuführen.

Zu Frage 4: Die Aufwendungen in Höhe von 10.000 Euro zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen wurden nicht vollständig umgesetzt. Hierzu wurde im Haushalt 2014/15 eine zusätzliche Personalstelle im Verkehrs- und Tiefbauamt bewilligt. Erst mit der entsprechenden Besetzung sind die dem Verkehrs- und Tiefbauamt zugewiesenen Aufgaben aus dem Lärmaktionsplan dann auch umsetzbar.
Darüber hinaus darf ich an einen weiteren Haushaltsantrag erinnern, der Ihnen ebenfalls bekannt ist, der vorsieht, für die Errichtung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Auch hier hat die Verwaltung als Zustimmung mit Änderung reagiert, und wenn entsprechend dieser Haushaltsantrag positiv votiert wird, könnten diese Mittel zusätzlich ausgegeben werden.

Zu Frage 5: Nein, kontrollierende Lärmmessungen sind kein übliches Verfahren. Zahlreiche im Lärmaktionsplan benannte Maßnahmen sind nicht messbar und wirken sich nur indirekt lärmmindernd aus. Bauliche Maßnahmen,
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen oder auch die allgemeine Reduzierung der Verkehrsbelegung werden in der für 2017 erneut anstehenden Lärmkartierung berücksichtigt.

Zu Frage 6: Ein Teil der Sofortmaßnahmen wurde bereits umgesetzt beziehungsweise befindet sich in Umsetzung. Das betrifft drei Punkte: die Prüfung der Absenkung der Auslösewerte für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans, das Einrichten und die Erweiterung der Lärmkartensuchanwendung und die Aktualisierung der Internetseite zum Thema Lärm www.leipzig.de/lärm.

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