Anfrage: Pleißeausbau zwischen Agra-Wehr und Connewitzer Wehr

Anfrage zur  schriftlichen Beantwortung in der Ratsversammlung am 19. Januar 2022

Das Projekt „Störstellenbeseitigung in der Pleiße“ ist Teil des wassertouristischen Nutzungskonzepts (WTNK). Dazu gibt es einen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2009. 2014 gab es erste Baumaßnahmen, die jedoch abgebrochen wurden.

Wir fragen daher an:
1) Wie ist der Stand der Planungen zum Ausbau der Pleiße zwischen Agra-Wehr und Connewitzer Wehr für den Motorbootverkehr? Gibt es eine Planänderung zum bestehenden Planfeststellungsbeschluss?
2) Mit welchem Nutzungsumfang, insbesondere hinsichtlich der Anzahl zugelassener Boote sowie Frequenz der Befahrung, rechnet die Verwaltung nach Beseitigung der Störstellen?
3) Wie werden die Planungen aus arten- und naturschutzfachlicher Sicht eingeschätzt?
4) Inwieweit berücksichtigen die Planungen das Auenentwicklungskonzept?
5) Wie verhalten sich die Planungen in Bezug auf die Einhaltung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot)?
6) Wie gestaltet sich die Finanzierung der weiteren Baumaßnahmen?

Schriftliche Antwort der Verwaltung vom 19. Januar 2022

Im Rahmen des Vorhabens „Störstellenbeseitigung in der Pleiße“ (im Folgenden kurz: Störstellenbeseitigung) sollen für das Befahren mit gewässerangepassten motorisierten Mehrpersonenbooten im Pleißeabschnitt zwischen der Eisenbahnbrücke und dem agra-Wehr Flachstellen und Untiefen beseitigt werden. Gleichzeitig ist eine Sohlanpassung an bestimmten Stellen des Gewässers erforderlich.

Der Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig (KFSL) ist Vorhabenträger und realisiert das Vorhaben in engem Zusammenwirken mit der LMBV GmbH als Projektverantwortlichem.

In der Fortschreibung des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes (WTNK) werden geplante wassertouristische Infrastrukturprojekte und deren Auswirkungen in Summation mit der vorhandenen wassertouristischen Infrastruktur ebenso umweltfachlichen Untersuchungen unterzogen wie der dadurch generierte Bootsverkehr und die Gewässerunterhaltung. Das WTNK dient demnach als Steuerungs- und Lenkungskonzept. Die Störstellenbeseitigung wurde als vorhandene wassertouristische Infrastruktur in die Untersuchungen einbezogen.

Die konkreten Fragen werden wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:)

 

Der Planfeststellungsbeschluss liegt bereits seit 2009 vor. Nach Baubeginn des 1. Bauabschnittes wurde die Baumaßnahme Ende 2014 unterbrochen und 2015 zusätzliche naturschutzfachliche Kartierungen vorgenommen. Anhand des daraufhin erstellten artenschutzfachlichen Fachbeitrages wurde durch das KFSL eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt und 2016 durch den Landkreis Leipzig erteilt. Zudem fanden 2016 Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen im Baubereich statt.

In den Jahren 2017 bis 2019 wurden die Baumaßnahmen des 1. Bauabschnittes mit der Realisierung einer Sohlgleite unterhalb des agra-Wehres fortgesetzt.

Da während des 1. Bauabschnittes bautechnische Probleme auftraten, waren eine Defizitanalyse (2019) und darauf aufbauende Umplanungen notwendig. Hierbei wurde sich zur weiteren Eingriffs- und Kostenminimierung vom ursprünglichen Ziel eines durchgängigen Begegnungsverkehrs abgewandt und stattdessen ein einspuriger Bootsverkehr mit Ausweichstellen geplant. Die überarbeitete Vorplanung wurde 2021 vorgelegt. Nach Meinung der Verwaltung sind die Grundzüge der planfestgestellten Maßnahmen durch die Änderungen nicht betroffen. Eine abschließende Bewertung der Landesdirektion Sachsen liegt jedoch noch nicht vor.

Derzeit wird von einem Baubeginn 2023 ausgegangen.

Zu Frage 2:)

 

Für die Pleiße liegt eine hohe Anzahl bereits erteilter Gestattungen (Stand 10/2021: 455 muskelbetriebene Verleihboote, 6 Fahrgastschiffe, 101 private Motorboote) vor.

Im Rahmen der WTNK-Fortschreibung erfolgte eine Nutzungsprognose für das Jahr 2030. Die Nutzungsprognose stellt die zu erwartende maximale Anzahl der Bootsbewegungen an einem sommerlichen Schönwettertag in den Ferien oder am Wochenende dar. Für die Pleiße im Bereich des Vorhabens Störstellenbeseitigung wurden 531 Bootsbewegungen (471 muskelbetriebene Boote, 60 Motorboote) prognostiziert.

Zu Frage 3:)

 

Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt und durch den Vorhabenträger eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt, welche durch den Landkreis Leipzig im Jahr 2016 erteilt wurde.

Als Empfehlung aus dem WTNK wurde 2021 u. a. in diesem Gewässerabschnitt der Pleiße ein artenbezogenes Monitoring durchgeführt, in welchem das Vorkommen von ufernahen Bruten des Rot- und Schwarzmilans und die Reaktion auf bootsinduzierte Störungen überprüft wurde. Es konnten in diesem Abschnitt keine gewässernahen Bruten des Rot- und/oder Schwarzmilans nachgewiesen werden. Ein Nachweis (Rotmilan) lag lediglich für den Bereich hinter der „Neuen Linie“ auf der Höhe der Hakenbrücke, südlich des Sportplatzes vor. Durch die Entfernung zur Pleiße konnten Störungen durch Bootsbewegungen jedoch ausgeschlossen werden. Störungen durch Fußgänger ließen sich ebenfalls nicht erkennen. Ausgehend von diesen aktuellen Monitoringergebnissen sowie den Ergebnissen der naturschutzfachlichen Untersuchungen im Rahmen der WTNK-Fortschreibung können erhebliche Beeinträchtigungen durch den Bootsverkehr ausgeschlossen werden.

Das regelmäßig durchgeführte Monitoring zum WTNK (Nutzungsmonitoring, naturschutzfachliches und gewässerökologisches Monitoring) bietet zudem die Möglichkeit, die Entwicklungen kontinuierlich einzuschätzen und bei Bedarf steuernd einzugreifen.

Zu Frage 4:)

 

Die Planungen zum Vorhaben Störstellenbeseitigung werden mit dem Auenentwicklungskonzept (AEK) rückgekoppelt, sobald hierzu Aussagen im AEK für die südlichen Auenbereiche getroffen werden können.

Zu Frage 5:)

 

Das Vorhaben Störstellenbeseitigung ist planfestgestellt und berücksichtigt die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Die gesetzlichen Regelungen der EU-WRRL wurden entsprechend angewandt. Durch die geänderte Vorplanung (s. Antwort zu Frage 1) konnten die Eingriffe in das Gewässer gegenüber der Planfeststellung zusätzlich reduziert werden. Die Störstellenbeseitigung steht einem Verbesserungsgebot nicht entgegen.

Zu Frage 6:)

 

Die Finanzierung der Störstellenbeseitigung ist gesichert. Es handelt sich um eine sog.
§4-Maßnahme des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung (VI./VII. Verwaltungsabkommen) zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards der Bergbaufolgelandschaften, welche aus Landesmitteln finanziert wird.

Die Städte Leipzig und Markkleeberg stellen den Eigenmittelanteil dem Vorhabenträger KFSL in Höhe von insgesamt 15 % zur Verfügung.

Der Eigenmittelanteil der Stadt Leipzig wurde im Rahmen der Haushaltsplanung in den Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt und ist bereits an den Vorhabenträger abgeflossen.

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