Anfrage: Politische Teilhabe und ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Behinderungen

Anfrage zur Beantwortung am 19. April 2023

Menschen mit Behinderung sind nicht nur Empfänger*innen von Fürsorgeleistungen, viele bringen sich auch aktiv in die Gesellschaft ein. Aber wie? Welche Barrieren gibt es hierbei? Wie werden Menschen mit Behinderungen in ihrem Engagement unterstützt? Und haben sie eine Chance auf politische Teilhabe?

Fest steht, dass alle Menschen, also auch Menschen mit Behinderung, die Möglichkeit haben müssen, ihr demokratisches Recht auf Teilhabe und Mitbestimmung ausüben zu können. Und nur, wenn alle dieses demokratische Grundprinzip der Teilhabe ausüben können, können auch alle Perspektiven mit den unterschiedlichen Bedürfnissen eingebracht werden.

Leider sind Menschen mit Behinderung vor allem in der Politik, aber auch in vielen anderen Ehrenämtern, wenig sichtbar und der Weg zu einer inklusiven, diversen Repräsentation unserer Gesellschaft ist noch weit.

Daher fragen wir, ergänzend zu den geplanten Maßnahmen im Teilhabeplan der Stadt Leipzig, an:

1. Laut § 78 SGB IX besteht ein Anspruch für Menschen mit Behinderungen in der Ausübung politischer Ehrenämter auf Assistenzleistungen. Wie viele Stunden maximal pro Woche werden für Menschen mit Behinderungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit gewährt? Wie oft wird eine solche Leistung beantragt? Wie alt sind die Antragssteller*innen im Durchschnitt und welches Geschlecht haben sie?

2. Wie wird Engagement für Menschen mit Behinderungen, unabhängig davon, ob diese sichtbar oder unsichtbar sind, öffentlich bekannt gemacht? Wie wird dieses beworben und unterstützt? Wie ermutigt die Stadt Leipzig Menschen mit Behinderungen, sich in der Politik bzw. in einem Ehrenamt zu engagieren?

Antwort vom 18. April 2023

1. Laut § 78 SGB IX besteht ein Anspruch für Menschen mit Behinderungen in der Ausübung politischer Ehrenämter auf Assistenzleistungen. Wie viele Stunden maximal pro Woche werden für Menschen mit Behinderungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit gewährt? Wie oft wird eine solche Leistung beantragt? Wie alt sind die Antragssteller*innen im Durchschnitt und welches Geschlecht haben sie?

Assistenzleistungen, die zur Ausübung politischer Ehrenämter erbracht werden, werden als sogenannte Freizeitassistenz erbracht. Es gibt dabei keine Höchstgrenze im Sinne einer Maximalstundenzahl pro Woche, die für Assistenzleistungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit gewährt werden. Die Stundenzahl richtet sich immer nach dem Umfang der Teilhabeeinschränkung und dem sich daraus ergebenden individuellen Bedarf des Betroffenen.

Statistische Daten, wie oft eine solche Leistung beantragt wird und welches Alter und Geschlecht die Antragstellerinnen und Antragsteller haben, liegen nicht vor.

2. Wie wird Engagement von Menschen mit Behinderungen, unabhängig davon, ob diese sichtbar oder unsichtbar sind, öffentlich bekannt gemacht? Wie wird dieses beworben und unterstützt? Wie ermutigt die Stadt Leipzig Menschen mit Behinderungen, sich in der Politik bzw. in einem Ehrenamt zu engagieren?

Es wird derzeit verwaltungsintern abgestimmt, an welche Stellen des Webauftritts der Stadt Leipzig Informationen zu Möglichkeiten der Unterstützung des Engagements von Menschen mit Behinderungen (z.B. Beantragung von entsprechenden Assistenzleistungen) bestmöglich integriert werden können. Die Einstellung der Informationen erfolgt bis zum Ende des zweiten Quartals 2023.

Die Stadt Leipzig informiert allgemein zu Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements auf vielfältige Weise. Bei all diesen Informationen wird nicht unterschieden zwischen Menschen mit und Menschen ohne Behinderung.

Insbesondere zur Unterstützung und öffentlichen Sichtbarkeit und Anerkennung des Engagements von Menschen mit Behinderung gibt es unter anderem folgende städtische Formate:

Tag der Begegnung (regelmäßiges Format für Menschen mit und ohne Behinderung, viele Vereine, Verbände und Initiativen stellen sich und ihr Engagement hier vor: https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/menschen-mit-behinderungen/tag-der-begegnung)

Folgende gesamtstädtischen Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsangebote gibt es für ehrenamtliches Engagement:

Weiterhin wird eine Vielzahl gemeinnütziger Träger im Rahmen von Fachförderungen städtisch gefördert, die inklusives Engagement ermöglichen und unterstützen, so z.B.  Denkmal sozial gGmbH., Mobiler Behindertendienst / Nachbarschaftszentrum Lindenau oder der bereits benannte Stadtsportbund.

Im Beirat für Menschen mit Behinderungen können sich Menschen mit Behinderungen einbringen, um die Ratsversammlung und die Stadtverwaltung bei der Erfüllung der Aufgaben im Hinblick auf die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Menschen mit Behinderungen, die nicht Mitglieder des Beirates sind, können sich mit ihren Anliegen und Forderungen an den Beirat wenden, diese Möglichkeit wird auch regelmäßig von Bürger*innen wahrgenommen (vor allem erreichen den Beirat Anfragen per Mail). Der Beirat präsentiert sich und seine Arbeit beispielsweise im Rahmen des Tages der Begegnung und der Aktionswoche des Netzwerks „behindern verhindern“.

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