Anfrage: Private Holzentnahme im Wald – Selbstwerber*innen in Leipzig

Anfrage zur Beantwortung am 19. April 2023

Immer wieder erreichen Stadträt*innen Anfragen bezüglich der Entnahme von Holz aus dem Wald durch Privatpersonen. Im Rahmen der sogenannten Selbstwerbung dürfen unbehauene Stämme, Stammteile oder Kronenreste, die im Wald liegen, unter bestimmten Voraussetzungen selbst klein geschnitten und als Brennholz verwendet werden – gerade in Zeiten der Energiekrise wird Brennholz stark nachgefragt. Die Stadt Leipzig gibt die Möglichkeit bestimmte Holzsorten an bestimmten Stellen selbst aufzuarbeiten und zu rücken. Allerdings müssen bei der Bewirtschaftung des wertvollen Ökosystems viele Standards beachtet werden. Unter anderem müssen die Zertifizierungssysteme FSC und PEFC eingehalten werden. Daher müssen alle Selbstwerber*innen nicht nur Kenntnisse im Umgang mit der Motorsäge nachweisen, sondern auch Kenntnisse zur forstlichen und ökologischen Pflege besitzen und dazu die Teilnahme an Lehrgängen im Bereich Stadtökologie nachweisen. Hinzu tritt das Totholzkonzept der Stadt mit der Zielstellung auch Totholz im Wald zu belassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele zugelassene Selbstwerber*innen gibt es in Leipzig? Auf welchen Flächen ist die Entnahme generell zulässig und bei welchen Baumarten?
  2. Werden die Selbstwerber*innen zu regelmäßig wiederkehrenden Schulungen verpflichtet, insbesondere hinsichtlich der Pathogene, der Wandel des Ökosystems und zum Thema Totholz?
  3. Wie kontrolliert die Stadt die Entnahme des Holzes zu privaten Zwecken aus dem Wald und was droht bei Entnahme von Holz ohne entsprechende Genehmigung? Sind der Stadt in diesem Zusammenhang bereits Ordnungswidrigkeitenverfahren bekannt?
  4. Welche weiteren Anstrengungen unternimmt die Stadt, um den Wald vor Eingriffen des Menschen zu schützen?

Antwort vom 18. April 2023

zu Frage 1:

Im Winter 2022/23 wurden im Leipziger Stadtwald nicht nur im Auwaldbereich genau 190 Selbstwerberinnen und Selbstwerber zugelassen. Diese haben 1.511 m³ Holz aufgearbeitet. Die Selbstwerberinnen und Selbstwerber arbeiten in der Regel Bruch- und Stammholz oder Holz von Bäumen, die aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden mussten, auf. Größtenteils arbeiten Selbstwerberinnen und Selbstwerber in der Nähe von Waldwegen (50 m). Hauptsächlich wurden in den letzten Jahren Eschen und Ahorne aufgearbeitet. Grundsätzlich ist aber eine Vergabe über alle Baumarten möglich. Bei der Vergabe der Lose wird, wenn möglich, auf eine Nähe zum Wohnort geachtet.

Die Selbstwerberinnen und Selbstwerber erhalten einen sogenannten Selbstwerberschein, der gut sichtbar im Auto auszulegen ist, sowie eine Karte mit eingezeichnetem Los.

zu Frage 2:

Um im Leipziger Stadtwald Holz selbst werben zu dürfen, wird vorausgesetzt, dass die Antragstellenden jeweils einen Lehrgang zum Umgang mit einer Motorsäge und zur Stadtwaldökologie bei einer zugelassenen Einrichtung absolvieren. Ein schriftlicher Nachweis ist zu erbringen.

Im Rahmen des Lehrgangs zur Stadtwaldökologie werden die Grundlage des Ökosystems Wald vermittelt und insbesondere auf die Sensibilität des Ökosystems und die Bedeutung von Totholz eingegangen.

Vor Beginn der Arbeiten erfolgt durch die Revierförster eine Arbeitsschutzbelehrung sowie eine Kontrolle der Arbeitsmittel (z. B. Verwendung von Bio-Öl) und der Arbeitsschutzbekleidung. Außerdem werden vor Ort nochmals Hinweise zur besonderen örtlichen Situation des Ökosystems und zur Bedeutung von Totholz gegeben.  

zu Frage 3:

Die Kontrolle der Holzentnahme erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Stadtforsten, vor allem durch die Revierförster und jetzt natürlich durch die neu eingeführten Stadtwaldranger gezielt vor Ort im Rahmen von Streifentätigkeiten oder am Rande von dienstlichen Befahrungen der Stadtwälder. Die Entnahme von Holz ohne Erlaubnis des Waldbesitzers ist Diebstahl, der zur Anzeige gebracht wird.

Bei Verstößen gegen das Sächsische Waldgesetz oder gegen Naturschutzrecht wird entweder ein Verwarngeld angeboten oder ein Bußgeldverfahren veranlasst.

zu Frage 4:

Zum Schutz vor unberechtigten Eingriffen wurde das Personal der Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer kürzlich durch zwei Stadtwaldranger verstärkt.

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