Anfrage: Quo Vadis Bürgerbeteiligung? Bürgerbeteiligung weiterentwickeln und Bilanzierung ernst nehmen!

Anfrage vom 26. Oktober 2017 zur schriftlichen Beantwortung in der Ratsversammlung am 15. November 20017

In der Sitzung der Ratsversammlung vom April 2017 hat der Stadtrat die Ergebnisse der Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen. Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, entsprechende im Beschluss enthaltene Bausteine zur Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung umzusetzen.

In Bezug auf die Umsetzung dieser einzelnen Bausteine fragen wir detailliert nach:

1. Transparenter Überblick über laufende und geplante Bürgerbeteiligungen

Der Stadtrat hat beschlossen, das dies über eine gebündelte, nutzerfreundliche Darstellung an prominenter Stelle auf den Webseiten der Stadt zu erreichen ist. Erste Vorbereitungen für eine Übersichtseite sind bekanntlich erfolgt. Bis zum Ende des zweiten Quartals 2017 sollte mit dem Ziel einer umfassenden Darstellung ein weiterer Ausbau erfolgen, indem eine Struktur mit den wichtigsten Informationen als Grundgerüst in Anlehnung an eine sogenannte „Vorhabenliste“ (vgl. Vorhabenliste der Stadt Heidelberg) erstellt wird.

a)    Weshalb wurde die „Vorhabenliste light“ bislang nicht auf den Webseiten der Stadt Leipzig installiert?

b)    Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

c)    Wie soll diese Umsetzung im Ergebnis aussehen?

Antwort der Verwaltung: Technisch wurde die Entwicklung der Vorhabenliste im Oktober abgeschlossen. Für deren Einsatz und die Befüllung sind die vorliegenden Informationen zu Beteiligungsprozessen, die bereits jetzt unter www.leipzig.de/ueberblick-beteiligungen einsehbar sind, bereits übertragen worden und müssen von den zuständigen Ämtern noch geprüft und aktualisiert werden. Voraussichtlich im Dezember 2017 kann die neue Webseite online gehen.

Neu sind eine interaktive Stadtkarte und eine Sortierfunktion, ähnlich dem Heidelberger Beispiel. Folgende Kategorien werden u.a. auf der neuen Überblickseite künftig Auskunft über aktuelle und geplanten Verfahren bieten:  Projektname; Zeitraum; betroffener Stadtbezirk; Inhalt; politischer Beschluss; Wer kann sich beteiligen?; Termine und Ansprechperson. Diese werden um einen weiterführenden Link zur jeweiligen Projektseite ergänzt.

2. Beteiligungskonzept für größere bzw. mehrstufige Verfahren

Um die Kommunikation und den Umgang mit den Ergebnissen von Beteiligungsverfahren zu verbessern, hat der Stadtrat in Bezug auf größere bzw. mehrstufige Verfahren die individuelle Erarbeitung von Beteiligungskonzepten seitens der federführenden Ämter beschlossen. Wesentlicher Inhalt von Beteiligungskonzepten soll sein: konkrete Ausführung der einzelnen Beteiligungsschritte, Beschreibung der Zielgruppen, der konkreten inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, der relevanten räumlichen Ebenen und der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig ist dabei auch die detaillierte Erläuterung, wie die Ergebnisse konkret verarbeitet werden und wie die Kommunikation in allen Phasen der Beteiligung erfolgt.

A. Bürgerbeteiligung zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens

  1. Wird es zur von der Verwaltung angekündigten ergebnisoffenen Bürgerbeteiligung zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens ein Beteiligungskonzept geben?
  2. Wenn ja, wann wird dieses der Öffentlichkeit und dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben?
  3. Wenn nein, weshalb sieht die Verwaltung von der Erarbeitung eines Beteiligungskonzeptes im konkreten Fall ab?

Antwort der Verwaltung: Das Amt für Stadtgrün und Gewässer erarbeitet zur Zeit das Beteiligungskonzept für das geplante Verfahren in der Endfassung. Der Beteiligungsprozess soll in Form eines zweistufigen Dialogverfahrens erfolgen. In der ersten öffentlichen Dialogveranstaltung am 30.11.2017 erfolgt eine wertfreie Präsentation der möglichen Verlaufsvarianten des Pleißemühlgrabens zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ranstädter Steinweg. Anschließend wird ein vorbereiteter Kriterienkatalog vorgestellt, der auf Anregung aus der Bürgerschaft ergänzt werden kann. Eine Wichtung der Kriterien soll sowohl während der Veranstaltung als auch anschließend online durch die Bürger bis Mitte Dezember vorgenommen werden. Im Ergebnis der gesamtbürgerschaftlich entstandenen Erfassung der Kriterien erfolgt die Erstellung eines finalen Kriterienkataloges für die möglichen Verlaufsvarianten des Pleißemühlgrabens. In der zweiten öffentlichen Dialogveranstaltung Anfang 2018 erfolgt die Vorstellung des finalen Kriterienkataloges und eine Bewertung der Verlaufsvarianten des Pleißemühlgrabens. Im Anschluss an die zweite Veranstaltung erfolgt eine Auswertung und Zusammenfassung des gesamten Meinungsbildungsprozesses und Bekanntgabe der gewählten Trassenvariante. Diese Trassenvariante wird dann dem Stadtrat als Empfehlung der Bürgerschaft in Form einer Vorlage übergeben werden.

B. Bürgerbeteiligung zur „Mobilitätsstrategie 2030“

a)    Welches Beteiligungsverfahren soll zur "Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig" stattfinden?

b)    Weshalb wurde weder dem Stadtrat noch der Öffentlichkeit ein Beteiligungskonzept hierzu vorgelegt?

Antwort der Verwaltung: Im Prozess zur Fortschreibung des STEP Verkehr und öffentlicher Raum (STEP VöR), der eine Grundlage der Mobilitätsszenarien darstellt, hat bereits eine einmalig umfangreiche und damals vom Bund kofinanzierte Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden, welche die Zielrichtung der grundsätzlichen verkehrspolitischen Ausrichtung mit zum Inhalt hatte und sich mit dem Beschluss des Stadtrates über den STEP VöR 2015 manifestierte. Zum einen hat sich bereits damals gezeigt, dass aus der Bevölkerung vor allem einzelne örtlich oder thematisch konkrete Sachverhalte und Vorschläge angesprochen werden, aber wenig die generelle, strategische Ebene berührt. Diese Aspekte wurden vor allem von den Vertretern der Institutionen, Kammern, Verbände und Unternehmen am begleitenden Arbeitsgremium des Runden Tisches eingebracht. Zum anderen ist die Mobilitätsstrategie vor allem eine Umsetzungsentscheidung des Stadtrates für die mit dem Step VöR verfolgten Ziele und Grundlage für die aktuell laufende Fortschreibung des Nahverkehrsplanes. Dafür gibt es ein enges Zeitkorsett, da der Stadtrat Erkenntnisse der Diskussion um den Nahverkehr wiederum in die Diskussion um den nächsten Haushalt einfließen lassen will.

Dies alles bedenkend, wurden der auf Seiten 47/48 der Vorlage zur Mobilitätsstrategie ausgeführte Zeitplan und Beteiligungsformen gewählt. Danach erfolgt die Diskussion zur Mobilitätsstrategie auf den unterschiedlichen Ebenen: In einem gemeinsamen Workshop für die Fraktionen wurde den Vertretern das Verfahren sowie die Inhalte der Mobilitätsstrategie vertieft dargestellt und gemeinsam diskutiert. Ein am 23.11.17 stattfindender Workshop, an welchem alle wichtigen Akteure wie Kammern, Vereine und Verbände vertreten sind, soll die auch an der Erstellung des STEP Beteiligten einbinden und ihre Rückäußerungen in die Stadtpolitik sicherstellen. Die allgemeine Öffentlichkeit kann sich über die eigene Unterseite zur Mobilitätsstrategie auf leipzig.de umfassend informieren und bis 5. Januar per Mail oder auch Briefpost dazu äußern.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Öffentlichkeits- und Akteursbeteiligung sowie der politischen Diskussion in den Ausschüssen, wird dem Stadtrat im I. Quartal 2018 das für Leipzig passende Szenario und die darauf basierende Mobilitätsstrategie zum Beschluss vorgelegt. Diese soll wiederum in die Endfassung des Nahverkehrsplanes einfließen, zu dem ein eigenes Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit durchgeführt wird.

C. künftige Bürgerbeteiligungsverfahren

a)    Zu welchen weiteren Themen plant die Stadtverwaltung bis zum Ende des II. Quartals 2018 die Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren?

b)    Werden zu diesen Themen jeweils Beteiligungskonzepte vorgelegt?
c)    Wenn nein, warum nicht?

Antwort der Verwaltung: Neben den bereits auf der o.g. Webseite dargestellten Beteiligungsverfahren plant die Verwaltung u.a. die Weiterführung des Impuls Kulturpolitik und ein zweites Teilhabeforum im 1. Halbjahr 2018. Ein Beteiligungskonzept wird dafür nicht vorgelegt, da es sich nicht um mehrstufige Beteiligungsverfahren im dargestellten Sinne handelt.

Zum Masterplan Grün, zum Nahverkehrsplan sowie zur Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzprogrammes werden derzeit Beteiligungsprozesse vorbereitet, für die auch ein Beteiligungskonzept vorgelegt wird.

Zum Freiladebahnhof Eutritzscher Straße wird der Beteiligungsprozess auf Grundlage des bereits vorhandenen Beteiligungskonzeptes fortgesetzt.

3. Verknüpfung von Beteiligung und Engagementförderung

Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Bereiche „Beteiligung“ und „Engagementförderung“ zukünftig inhaltlich in der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ gebündelt und auch räumlich an einer Stelle verortet werden sollen. Auf Basis des bisherigen Prozesses zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements unter Federführung des GB OBM soll von der Koordinierungsstelle ein weiterführender Vorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung bis Ende des Jahres 2017 ausgearbeitet werden.

a)    Wird dem Stadtrat dazu fristgerecht bis zum Ende des IV. Quartals 2017 ein entsprechender Umsetzungsvorschlag vorgelegt werden können?

b)    Wenn nein, welche Gründe liegen bereits vor, die einen Zeitverzug begründen?

Antwort der Verwaltung: Ein weiterführender Vorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung des Handlungsfeldes „Bürgerschaftliches Engagement“ kann erst nach Besetzung der dafür neu geschaffenen Stelle zum 1.1.18 erarbeitet werden. Ein erstes Ergebnis ist dann für das II. Quartal 2018 zu erwarten.

4. Neuorientierung des „Stadtbüros“

Der Stadtrat hat beschlossen, dass das „Stadtbüro“ vom Marktplatz in das frei werdende Bürgeramt im Stadthaus umziehen soll. Der neue zentrale Informations- und Beteiligungsort soll künftig zur Information der Öffentlichkeit über städtische Planungen genutzt und verschiedene Informations- und Beteiligungsangebote sollen des Weiteren gebündelt werden. Mit den neuen räumlichen Gegebenheiten besteht unter anderem die Möglichkeit Informations- und Beteiligungsveranstaltungen für eine Teilnehmerzahl von bis zu 60 Personen und größere Ausstellungen zu realisieren

a) Wann wird der Umzug des „Stadtbüros“ vom Marktplatz in das ehemalige Bürgeramt im Stadthaus vollzogen?

b) Welche nächsten Schritte sind dazu noch erforderlich?

Antwort der Verwaltung: Zur Nutzung des ehemaligen Bürgeramtes als neues Stadtbüro sind bauliche Anpassungen notwendig, um die genannten Angebote gut realisieren zu können. Aktuell ist eine Beschlussvorlage zu den nötigen Umbauten im Verfahren. Mit der Eröffnung des Stadtbüros nach Umbau ist nach aktuellem Planungsstand Ende des III. Quartals 2018 zu rechnen.

5. Begleitgremium „Bürgerbeteiligung“

Der Stadtrat hat beschlossen, dass zur Prozessberatung und -begleitung der Stadtverwaltung in Bezug auf eine weitere kontinuierliche Verstetigung von „informellen" Bürgerbeteiligungsverfahren ein Gremium einzurichten ist. Das Gremium soll zu selben Anteilen aus Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung, Vertretern der Stadtratsfraktionen und der Zivilgesellschaft bestehen. Die Berufung der Mitglieder soll durch den Oberbürgermeister erfolgen. Die Aufgaben des Gremiums sollten bis spätestens zum Ende des III. Quartals 2017 festgelegt werden.

a)    Wann soll das Begleitgremium „Bürgerbeteiligung“ seine Arbeit aufnehmen?

b)    Welche Schritte hin zur Umsetzung sind bereits erfolgt, welche weiteren Schritte sind noch erforderlich?

Antwort der Verwaltung: Für das Begleitgremium „Bürgerbeteiligung“ wurden unterschiedliche Möglichkeiten diskutiert. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Verknüpfung der Aufgaben des Gremiums mit dem Handlungsfeld „Bürgerschaftliches Engagement“ sinnvoll sein könnte. Deshalb ist es wichtig, wie unter Frage 3 beschrieben, zunächst die Arbeit in diesem Handlungsfeld mit neuem Personal ab 1.1.18 zu beginnen. Eine Vorlage zu Aufgaben und Besetzung des Gremiums wird noch im 1. Quartal 2018 erarbeitet.

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