Anfrage: Quo Vadis Kino der Jugend?

Anfrage zur Beantwortung am 21. September 2016

Bereits im Dezember 2015 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Stadtverwaltung an der kommunalen und unter Denkmalschutz stehenden Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, „Kino der Jugend“ umgehend eine Notsicherung bzw. Errichtung eines Notdaches vornimmt. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob kurzfristig Mittel unter anderem aus dem Gebäudesicherungsprogramm der Stadt Leipzig zur Verfügung stehen oder die vorzunehmende Notsicherung / Errichtung eines Notdaches als „außerplanmäßige Ausgabe/Aufwendung“ im städtischen Haushalt verbucht werden kann. Laut Stadtverwaltung wurden die Kosten in Bezug auf eine Notsicherung des Daches zunächst mit 120.000 Euro beziffert.

Der Antrag befindet sich weiter im Verfahren. Zurückliegend wurden zwischen dem Verein Fortuna und den verschiedenen zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung Gespräche mit dem Ziel geführt, das Kino zu erhalten, um einen multifunktionalen Kultursaal für den Leipziger Osten zu etablieren. In der LVZ vom 15. August 2016 ist nun zu lesen, dass der Verein Fortuna befürchtet, dass die dringende Notsicherung des Daches ausbleibt, und im Weiteren der Verkauf der Liegenschaft seitens des Liegenschaftsamtes angestrebt werde, Abriss nicht ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wurde hinsichtlich der Notsicherung des Daches und der Gebäudesicherung im Allgemeinen bereits ein Fachgutachten erstellt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt dieses?
  2. Welche Maßnahmen zur Sicherung der Liegenschaft müssten ergriffen werden, um auch eine Begehbarkeit des Gebäudes wieder zu ermöglichen?
  3. Wie hoch beziffert die Stadtverwaltung die Kosten für ein Notdach und für die Wiederherstellung der Begehbarkeit? Wie können die dafür notwendigen Mittel zeitnah bereitgestellt werden?
  4. Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt den Verkauf der Liegenschaft beabsichtigt? Wenn ja, warum soll keine Veräußerung nach Erbbaurecht und mittels Konzeptvergabe stattfinden?
  5. Wann wird dem Stadtrat zu unserem Antrag bzw. zum weiteren Umgang mit der Liegenschaft endlich ein Verwaltungsstandpunkt bzw. eine Beschlussvorlage vorgelegt, damit insbesondere vor dem nächsten Winter die dringend benötigte Notsicherung des Daches noch erfolgen kann?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 21. September 2016:

Bürgermeister Albrecht: Die Frage hat fünf Teile. Ich fange bewusst mit dem fünften an: Wann wird dem Stadtrat usw. Der Verwaltungsstandpunkt Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, Kino der Jugend, wurde in der Dienstberatung bestätigt und geht nunmehr ins Verfahren. Der Verwaltungsstandpunkt wird Ihnen somit Ende dieser Woche zugehen. Einige Anmerkungen zum Arbeitsstand: Die Sofortmaßnahmen wurden im September beauftragt.
Das zugemauerte Hauptportal entlang der Eisenbahnstraße wird geöffnet und der dahinter liegende Müll und Bauschutt geräumt. Damit wird die Zugänglichkeit des Gebäudes geschaffen. Um die ungehinderte Zugänglichkeit zur Liegenschaft zu erreichen, werden ebenfalls die zugemauerten Zufahrten rechts wie links des Kinogebäudes
geöffnet. Im vierten Quartal sind weitere Maßnahmen vorgesehen:
Sicherung des Dachs mittels wetterfester Folie. Dazu wird eine beschränkte Ausschreibung vorbereitet. Das Planungsbüro wurde mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragt. Weiterhin: Beräumung des Gebäudes, Rückbau der einsturzgefährdeten Unterhangdecke und Sicherung der Kellerdecke. Auch hier ist die öffentliche Ausschreibung in Vorbereitung und ein Planungsbüro mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragt.

Zu Frage 1: Ja, es wurde ein Gutachten erstellt. Ich zitiere:
Das Gebäude befindet sich insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand. Die Dachhaut sowie Teile des Dachstuhls sind sanierungsbedürftig. Die Wand- und Deckenkonstruktionen sind stark geschädigt und in Teilbereichen eingestürzt. Ein gefahrloses Betreten des Gebäudes ist derzeit nicht möglich.

Zur Frage: Wie hoch beziffert die Verwaltung die Kosten? - Der Investitionsumfang für die nötigsten Gebäudesicherungen und gleichzeitig zur Herstellung der Begehbarkeit des Gebäudes sowie das Aufbringen eines Notdaches mittels wetterfester Folie wird mit rund 70.000 Euro netto beziffert. Zur Finanzierung werden die Mittel aus der Arbeitsgruppe verwahrloste Immobilien eingesetzt. Mit der Ausführung der Arbeiten soll der weitere Verfall eingedämmt werden.

Zu Frage 4: Da die Finanzierung der umfassenden Sanierungsmaßnahmen nicht gesichert ist, wird seitens der Verwaltung nach Ausführung der beschriebenen Sicherungsarbeiten ein zeitnaher Verkauf des Objektes im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung mit Konzept angestrebt. Dazu sind unter Einbeziehung der betroffenen Fachämter, der Dezernate 4 und 6 die Zielstellungen zu erarbeiten. Eine Ausschreibung zur Bestellung eines Erbbaurechts wird geprüft.
Soweit die Antwort.

Oberbürgermeister Jung: Frage 5 war beantwortet?

Bürgermeister Albrecht: Ja.

Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?

Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Erst einmal vielen Dank, Herr Albrecht, für die Beantwortung der Anfrage. - Ich gehe davon aus, dass, wenn die Vorlage jetzt auch in den Stadtrat kommt, ein Beschluss gefasst wird in der nächsten Sitzung im Oktober. Wir haben einen Antrag von uns Grünen im Verfahren.

Bürgermeister Albrecht: Ja, ja, genau.

Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Der Verwaltungsstandpunkt kommt jetzt.

Bürgermeister Albrecht: Auf den habe ich mich bezogen. Das heißt, im Oktober werden wir darüber auch entscheiden - davon gehe ich aus.

Stadtrat Elschner: Punkt 2: Bei der Frage 4 - Prüfung Konzeptvergabe: Was muss da jetzt noch geprüft werden, und welche Probleme sehen Sie, um da eben noch weiter prüfen zu müssen?

Bürgermeister Albrecht: Die notwendigen Gesichtspunkte sind erstens die Substanz des Gebäudes: Wie weit muss das Konzept den Denkmalschutzgedanken aufnehmen, sozusagen die Ableitung von der baulichen Hülle. Zweitens: Wie kann aufgrund der Lage des Gebäudes beispielsweise ein kulturelles Konzept oder ein Konzept, das in eine andere Richtung geht, tatsächlich vor Ort in dem Gebäude umgesetzt werden? - Deshalb auch die relativ breite Abstimmung mit den beiden anderen Dezernaten.

Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Wenn es dann um Veräußerung, Verkauf oder Konzeptvorlage geht, wird es noch einmal eine eigene Vorlage dazu geben. Sehe ich das richtig?

Bürgermeister Albrecht: Das sehen Sie richtig. Selbstverständlich gibt es unabhängig davon, dass es eine Konzeptvorgabe wird, eine ganz normale Vorlage, die im Grundstücksverkehrsausschuss vorgestellt werden muss.

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