Anfrage: Quo Vadis Stadtbezirksbeiräte?

Anfrage vom 9. Januar 2015

Am 18.12.2014 hat sich der Leipziger Stadtrat nach monatelangen Anlaufschwierigkeiten zur VI. Amtsperiode konstituiert. Die Mitglieder der zehn Stadtbezirksbeiräte konnten bislang weder neu benannt werden, noch ihre Arbeit für die neue Amtszeit aufnehmen. Grund sei eine rechtliche Überprüfung dahingehend, dass die Ortschaften Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen, Engelsdorf, Hartmannsdorf-Knautnaundorf unter Einbeziehung von Rehbach, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Miltitz, Mölkau, Plaußig, Rückmarsdorf, Seehausen und Wiederitzsch auch räumlicher Teil von Stadtbezirken sind, mit der Folge, dass es in der Vergangenheit bei Angelegenheiten der Ortschaften zu Doppelbefassungen auch in den betreffenden Stadtbezirksbeiräten gekommen ist. Wobei der Umstand hinzukommt, dass die Rechte von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten ungleich ausgestaltet sind.

Diese offensichtlich nun zu Tage getretenen rechtliche Probleme würde es heute nicht geben, wenn der Stadtrat sich in der Vergangenheit für die Einführung der Ortschaftsverfassung auf das gesamte Stadtgebiet ausgesprochen hätte - einem ständigen Anliegen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke - und die Stadtverwaltung sowie die Mehrheit des Stadtrates ihre immer wieder artikulierten rechtlichen Bedenken aufgegeben hätte.

Mittlerweile hat der Dresdner Stadtrat die Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Infolge eines Widerspruchs hat die Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 2. Dezember 2014 entschieden und klargestellt, dass die Stadt Dresden die Ortschaftsverfassung im gesamten Stadtgebiet einführen kann. Dies könne jedoch gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung frühestens zur nächsten Stadtratswahl und gleichzeitig mit der Aufhebung der bisher geltenden Stadtbezirksverfassung erfolgen.

Wir fragen deshalb:

  1. Aus welchem Grund muss die bislang gängige Praxis jetzt rechtlich überprüft werden

  2. Weshalb konnte eine rechtliche Überprüfung nicht rechtzeitig vor Konstituierung des neuen Stadtrates eingeleitet und zum Abschluss gebracht werden?

  3. Wann kann mit dem Abschluss der rechtlichen Überprüfung gerechnet werden? Welche rechtliche Würdigung ist zu erwarten?

  4. Sind die in der V. Amtszeit bestellten Stadtbezirksbeiräte seit der Neukonstituierung des Stadtrates bis zur Benennung der neuen Vertreter noch existent und wären die Ergebnisse ihrer Tätigkeit rechtmäßig?

  5. Wann können die Stadtbezirksbeiräte analog des Kommunalwahlergebnisses in neuer Zusammensetzung ihre Arbeit für die VI. Amtsperiode aufnehmen?

 

Antwort vom 29. Januar 2015:

 

  1. Seitens der Landesdirektion Sachsen wurde in einem Schreiben Mitte November 2014 darauf hingewiesen, dass in einem Gebiet der Stadt Leipzig entweder nur die Stadtbezirksverfassung oder nur die Ortschaftsverfassung gelten darf. Der Geltungsbereich der Stadtbezirksverfassung darf demnach die Ortschaften nicht umfassen.

  2. Durch die Stadtverwaltung wurde zunächst geprüft, ob eine Änderung der bisherigen gebietlichen Regelungen für die Stadtbezirksbeiräte erforderlich ist. Im Ergebnis ging ein Schreiben an die Landesdirektion Sachsen, in dem diese vor dem Hintergrund der Leipziger Praxis und Erfahrungen um eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leipziger Regelungen gebeten wurde.

  3. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung durch die Landesdirektion ist am 27.01.2015 eingegangen mit der Maßgabe, eine entsprechende Rechtsbereinigung in der Hauptsatzung vorzunehmen. Diese soll in der Ratsversammlung am 25.02.2015 erfolgen.

  4. Einer Fortführung der Geschäfte der Stadtbezirksbeiräte durch die für die V. Wahlperiode vom Stadtrat bestätigten Mitglieder bis zum Zusammentreten der Stadtbezirksbeiräte für die VI. Wahlperiode steht nichts entgegen. Es ist lediglich zu beachten, dass Mitglieder des neuen Stadtrates keine Stadtbezirksbeiräte sein dürfen. Diese Rechtsmeinung wurde durch die Landesdirektion Sachsen im benannten Schreiben vom 27.01.2015 bestätigt.

  5. Die Bestellung der Stadtbezirksbeiräte ist in der Ratsversammlung am 18.03.2015 geplant. Anschließend können die Stadtbezirksbeiräte ihre Tätigkeit aufnehmen.

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