Anfrage: Quo Vadis strategische Liegenschaftspolitik und Konzeptvergabe?

Unter anderem vor dem Hintergrund der rasant wachsenden Stadt hat die Ratsversammlung im Juli 2015 mit ihrem Beschluss „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik“ (Vorlage: VI-A-01297)  einen grundlegenden Paradigmenwechsel eingeleitet:

1. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die 2003 vom Stadtrat beschlossene Strategie zur aktiven Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig  (RBIII-1281/03) zu aktualisieren.
2. Der Oberbürgermeister wurde außerdem beauftragt, durch ein geeignetes Verfahren sicher zu stellen, dass Flächen/Grundstücke städtischer Beteiligungsunternehmen, die zur Erfüllung des Unternehmenszwecks nicht erforderlich sind, vor einer beabsichtigten Vermarktung darauf geprüft werden, ob sie zur Erfüllung anderer öffentlicher Aufgaben von erheblicher stadtstrategischer Bedeutung und geeignet sind. Das Verfahren sollte bis zum I. Quartal 2016 dem Stadtrat vorgelegt werden. 
3. Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 1. sowie des Ratsbeschlusses A-567/14 (Konzeptvergabe) wurde außerdem beschlossen: die Verwaltung wird bis zum I. Quartal 2016 eine Vorlage zur ergänzten Strategischen Liegenschaftspolitik einbringen, die auch das Ergebnis einer Überprüfung der die Zusammenführung wohnungspolitisch wichtiger Bestände bei der LWB enthalten wird.

Der Ratsbeschluss wurde in den oben genannten Punkten seitens des federführenden Dezernates Wirtschaft und Arbeit bis heute nicht umgesetzt.

Deshalb fragen wir:

  1. Weshalb wurde die Fortschreibung des Strategiepapiers zur aktiven Liegenschaftspolitik dem Stadtrat bis heute nicht zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt? Welche Verzögerungsgründe gibt es?
  2. Welcher aktuelle Sach- und Bearbeitungsstand kann dem Stadtrat in Bezug auf Beschlusspunkt 2. mitgeteilt werden? Welche Möglichkeiten werden derzeit hinsichtlich einer von der Verwaltung selbst vorgeschlagenen Etablierung eines Standardverfahrens zur liegenschaftspolitischen Einzelfallprüfung von zum Verkauf vorgesehenen Grundstücken von Beteiligungsunternehmen erörtert?
  3. Mit Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes im Oktober 2015 hat der Stadtrat klarstellend die Einführung der Konzeptvergabe beschlossen. Im Konzept heißt es dazu unter anderem: „Für die Ausschreibung geeigneter städtischer Liegenschaften werden konkrete Kriterien und Verfahrensvorschläge von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat im 2. Quartal 2016 zum Beschluss vorgelegt. Anhand von 2 bis 4 Beispielen werden 2015/2016 bei der Veräußerung geeigneter Grundstücke und Gebäude die vorgeschlagenen Kriterien und Regularien getestet und anschließend evaluiert.“
  4. Weshalb wurde Beschlusspunkt 3. auch unter Berücksichtigung des im Oktober 2015 beschlossenen Wohnungspolitischen Konzeptes bis heute nicht umgesetzt? Welcher aktuelle Sach- und Bearbeitungsstand kann dem Stadtrat hierzu mitgeteilt werden?
  5. Wann kann davon ausgegangen werden, dass anhand von 2 bis 4 Beispielen bei der Veräußerung geeigneter Grundstücke und Gebäude die vorgeschlagenen Kriterien und Regularien getestet und anschließend evaluiert werden?
  6. Wann ist damit zu rechnen, dass dem Stadtrat eine Vorlage zur Aufhebung des Ratsbeschlusses RBIII-1281/03 sowie zur Aktualisierung der strategischen Liegenschaftspolitik zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1:
Die Verwaltung ist mit dem Ratsbeschluss RB VI 1297/15 mit der Aktualisierung der strategischen Liegenschaftspolitik beauftragt worden. Mit der Umsetzung wurde unverzüglich begonnen.  Aufgrund der Verzahnung mit anderen komplexen Themen erfolgte eine umfassende Abstimmung. Unter anderem musste sich verwaltungsintern zum Verfahren zur Konzeptveräußerung mit mehreren Ämtern verständigt werden. Zudem musste mit den Beteiligungsunternehmen zur Übertragung von Grundstücken Einvernehmen erzielt werden. Dies hat erhebliche Zeit in Anspruch genommen. Derzeit erfolgt die Endabstimmung, so dass ich davon ausgehe, dass die Vorlage im September 2016 in die Ausschüsse zur Beratung gegeben werden kann.
Mit dem Bericht zum Stand der Umsetzung der Beschlüsse vom 23.12.2015 hat die Verwaltung bereits mitgeteilt, dass die Vorlage nicht wie im Beschluss gefordert im I. Quartal 2016 vorgelegt werden kann.

Zu Frage 2:
Beschlusspunkt 2 befasst sich mit der Übertragung von  nicht betriebsnotwendigen Grundstücken der Beteiligungsunternehmen bei stadteigenen Bedarfen an die Stadt Leipzig. Auch dieses Vorgehen bedurfte eine umfangreichen Abstimmung mit allen Beteiligten. Ein Verfahrensentwurf liegt bereits vor. Das endgültige Verfahren wird dem Stadtrat mit der Vorlage zur Aktualisierung der Strategischen Liegenschaftspolitik vorgelegt.

Zu Frage 3:
Mit der Vorlage zur Aktualisierung der strategischen Liegenschaftspolitik wird auch ein Verfahren für die Veräußerung von Grundstücken mit einem Konzept vorgestellt. Wie beschlossen wird noch in diesem Jahr anhand von 2 bis 4 Beispielen die Veräußerung geeigneter Grundstücke nach Kriterien getestet.

Zu Frage 4:
Beschlusspunkt 3 enthält den Auftrag zur Einbringung einer Vorlage zur Aktualisierung der Liegenschaftspolitik unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Untersuchung der Übertragung der  Wohnungsimmobilien der Stadt Leipzig an die Wohnungsgesellschaften.  Hinsichtlich der Untersuchung der Wohnbestandsimmobilien hat die Ratsversammlung den Auftrag mit Beschluss RB 2043/15 vom 20.1.2016 noch einmal dahingehend geändert bzw.  ergänzt, dass der Auftrag zur Untersuchung der bbvl GmbH zu übertragen ist. Dieser Auftrag ist erteilt worden, nachdem zuvor inhaltlich Einigung über den Auftragsumfang mit den betroffenen Beteiligten herbeigeführt worden war. Das Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. Die Vorlage zur Aktualisierung der Liegenschaftspolitik wird dementsprechend den Auftragsinhalt wiedergeben.

Zu Frage 5:
Die Auswahl der konkreten Grundstücke ist erfolgt. In Übereinstimmung der Dezernate  Wirtschaft und Arbeit und Stadtentwicklung und Bau sind auch Kriterien ermittelt worden, die den Vorgaben des wohnungspolitischen Konzepts entsprechen. Als Voraussetzung      für die Bekanntmachung der Verkaufsabsicht (sog. Ausschreibung) sind konkrete Grundstücksfragen zu klären und Verkehrswertgutachten erforderlich, um das Mindestgebot zu ermitteln. Sobald die Gutachten vorliegen, kann die Testphase starten. Dies wird wie beschlossen noch im Jahr 2016 erfolgen.

Zu Frage 6: 
Es ist vorgesehen, dass die Vorlage zur Aktualisierung der Liegenschaftspolitik im September 2016 den Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt wird.

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