Anfrage: Quo Vadis Wilhelm-Leuschner-Platz?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 19. November 2019

Im Dezember 2015 hat der Statdrat Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 “Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost” beschlossen. Auf Grundlage dieser Leitlinien wurde der Oberbürgermeister beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 392 zu erarbeiten.
Des weiteren wurde beschlossen zur Vorbereitung der Vermarktung kommunaler Grundstücke eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit den Anforderungen und Vorgaben (u.a. Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse “Wohnungspolitisches Konzept, Fortschreibung 2015” sowie “Änderungen der strategischen Liegenschaftspolitik”) auseinandersetzt.
Diese Arbeitsgruppe hat lediglich einmal getagt. Stadträt/-innen, die nach weiteren Terminen fragten, wurden immer wieder hinsichtlich einer Antwort vertröstet.
Der Bebauungsplan Nr. 392 befindet sich in der verwaltungsinternen Endabstimmung und soll im 1. Quartal 2020 in die Ratsversammlung eingebracht werden. Im Arbeitsprogramm 2030 priorisiert die Verwaltungsspitze das Forum Recht auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Welche Überlegungen der Verwaltungsspitze oder andere Gründe führen dazu, dass erst 5 Jahre nach dem Stadtratsbeschluss der Bebauungsplanentwurf nun endlich zur Beschlussfassung 2020 vorgelegt werden soll?
  2. Ist dem Leibniz-Institut bereits auf Grundlage des Masterplans und nach § 34 BauGB eine Baugenehmigung erteilt worden? Wenn nein, in welchem Zeithorizont soll diese erteilt werden? Wann rechnet die Verwaltungsspitze mit dem Baustart des Leibniz-Institutes?
  3. Ist es richtig, dass die Verwaltungsspitze entgegen ihrer Ankündigung vom 14.10.2019 (Bericht zur Umsetzung des Beschlusses VI-DS-01690-NF-02 „Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost) doch nicht beabsichtigt, den Bebauungsplan im 1. Quartal 2020 vorzulegen, sondern nun auch für das mittlere und nördliche Baufeld in ähnlicher Weise vorzugehen gedenkt wie bereits beim südlichen: nämlich Baugenehmigungen aufgrund Masterplan, Leitlinien und § 34 BauGB zu erteilen?
  4. Weshalb genießt der Wilhelm-Leuschner-Platz in seiner Gesamtheit keine Priorität für die Verwaltungsspitze und fand lediglich mit dem „Forum Recht“ Eingang ist das Arbeitsprogramm Leipzig 2030?
  5. Spielen künftig Markthalle und Verwaltungsunterbringung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz keine oder auch weiterhin nur eine untergeordnete Rolle? Welche weiteren Schritte sind für beide Bauvorhaben geplant?
  6. Weshalb tagte die vom Stadtrat beschlossene Arbeitsgruppe nur ein einziges Mal und weshalb wurden einige Stadträt/-innen der Arbeitsgruppe immer wieder in Bezug auf Terminierung einer weiteren Sitzung vertröstet? Und weshalb dürfen sich Bauinteressenten am Stadtratsbeschluss vorbei Grundstücke aussuchen?
  7. Weshalb hält die Verwaltung den Wilhelm-Leuschner-Platz für geeigneter als den Matthäikirchhof?

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