Anfrage: Radwegenutzungspflicht in der Johannisallee beibehalten?

Auf der Johannisallee ist zwischen Philipp-Rosenthal-Straße und Liebig-Straße ein gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert, der für Radfahrer benutzungspflichtig ist. Für die Radwegenutzungspflicht ist allerdings nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine besondere Gefahrenlage Voraussetzung. Diese ist hier nicht ersichtlich.

Darum fragen wir an:

  1. Welche besondere Gefahrenlage begründet die Radwegenutzungspflicht in der Johannisallee?
  2. Wann wird die Verwaltung die Beschilderung ändern und die Radwegenutzungspflicht aufheben?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 20. Januar 2016

Bürgermeisterin Dubrau: "Das geht ganz schnell. - Es wird angefragt, ob die Radwegebenutzungspflicht in der Johannisallee gerechtfertigt ist und ob diese entzerrt wird. - Dazu muss ich sagen, dass eine Überprüfung der benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der bestehenden Regelungen immer in kontinuierlichen Zeiträumen durchgeführt und dementsprechend nach und nach abgearbeitet wird. Die Untersuchung für die Radverkehrsführung in dieser Straße ist für das zweite Quartal 2016 beabsichtigt. Danach können wir die Antwort darauf geben."

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