Anfrage: Realisierung des Uferweges in der Holbeinstraße

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung vom 28. Februar 2024

Die Kindertagesstätte in der Holbeinstraße wurde auf langjährige Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sommer 2022 eröffnet. Mit dem Beschluss zum Kitabau wurde auch festgeschrieben, dass eine Durchwegung vom Limburger Steg entlang des Elsterufers bis zum benachbarten Spielplatz realisiert werden soll. Da diese Maßnahme nicht zum Kitabau selbst gehörte, erfolgte zunächst eine Freihaltung der für den Uferweg notwendigen Fläche sowie eine beiderseitige Sperrung durch ein verschlossenes Tor. Im Zuge der Diskussionen des Haushaltsplanentwurfes wurde uns auf Nachfrage im Jahr 2022 versichert, dass eine Realisierung durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) ohne zusätzlichen Haushaltsantrag aus dem Stadtrat erfolgen wird. Voraussetzung dafür ist zunächst eine Flächenübertragung vom Amt für Schule (AfS) an das ASG.

Eine Nachfrage vom Mai 2023 ergab, dass eine Übergabe der Liegenschaft seinerzeit vorbereitet und mit dem ASG abgestimmt wurde. Seither sind dennoch keine Aktivitäten erkennbar, auch im Geoinformationssystem ist eine Liegenschaftszugehörigkeit zum ASG nicht erkennbar.

Wir fragen an:

  1. Ist die Liegenschaft in die fachliche Zuständigkeit des ASG übergegangen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
  2. Wie ist der Planungsstand zur Realisierung des vom Stadtrat beauftragten Uferweges und wann wird mit einer baulichen Umsetzung gerechnet?
  3. Welche Aktivitäten wurden durch die Verwaltung seit Fertigstellung der Kita Holbeinstraße unternommen, um an der Umsetzung des Beschlusses zur Realisierung des Uferweges zu arbeiten?

Antwort der Stadtverwaltung vom 26. Februar 2024

Frage 1: Ist die Liegenschaft in die fachliche Zuständigkeit des ASG übergegangen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

Die Teilfläche für den Uferweg befindet sich aktuell in der Fachliegenschaft des Amtes für Schule. Die Flächenübergabe wurde im Juni 2023 nicht vollzogen, da die zur Verfügung stehenden Flächen für die Errichtung eines verkehrssicheren Uferweges nicht ausreichen würden.

Frage 2: Wie ist der Planungsstand zur Realisierung des vom Stadtrat beauftragten Uferweges und wann wird mit einer baulichen Umsetzung gerechnet?

Da kein Flächenübergang stattgefunden hat, wurden bisher keine weiteren Maßnahmen zur Realisierung des Uferwegs eingeleitet.

Frage 3: Welche Aktivitäten wurden durch die Verwaltung seit Fertigstellung der Kita Holbeinstraße unternommen, um an der Umsetzung des Beschlusses zur Realisierung des Uferweges zu arbeiten?

Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflichten wurde der Bereich des zukünftigen Weges temporär mit einem Tor gesichert.

Durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer wird im Jahr 2024 eine Vermessung der als Wegeverbindung zur Verfügung stehenden Fläche vorgenommen und auf dieser Grundlage wasser- und naturschutzrechtlich geprüft, ob eine Wegeverbindung umgesetzt werden kann. Über das Ergebnis wird der Stadtrat im IV. Quartal 2024 informiert.

Die Fläche liegt direkt an der Weißen Elster, ein Gewässer I. Ordnung in der Zuständigkeit des Freistaates Sachsen. Auf dieser Grundlage steht wenig Raum zur Herstellung der Wegeverbindung zur Verfügung und insbesondere Eingriffe in den Böschungsbereich und den Baumbestand sind nicht möglich bzw. zwingend zu vermeiden.

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