Anfrage: Sachstand bei den Einbürgerungen – Wann können Leipziger*innen mit Migrationsgeschichte endlich aufatmen?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. Mai 2025

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbinden sich viele Rechte und Möglichkeiten, so zum Beispiel in Bezug auf berufliche Perspektiven und gesellschaftliche Teilhabe, aber auch auf so Elementares wie das Recht zur Teilnahme an demokratischen Wahlen. Entsprechend frustrierend ist die Situation für viele Menschen mit Migrationsgeschichte, jahrelang auf eine Einbürgerung warten zu müssen und somit diese Rechte nicht zu besitzen, obwohl sie bereits alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Immer wieder erreichen Beratungsstellen, Wohlfahrtsträger, Parteien und Verwaltung Anfragen zu den untragbar langen Wartezeiten. Betroffene schildern die daraus für sie entstehenden Nachteile, zum Beispiel in ihrem Beschäftigungsverhältnis, in Bezug auf privatrechtliche Angelegenheiten und auf die demokratische Mitbestimmung.

Nachdem zum Jahreswechsel 2022/23 in Folge eines Stadtratsbeschlusses die Anzahl der Stellen im Bereich Einbürgerung in der Ausländerbehörde bereits von 5 auf 15 verdreifacht wurde, konnte die Zahl der planmäßigen Stellen im Sachgebiet Einbürgerung im Sommer 2024, unter anderem bedingt durch die Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie begleitet von den fortwährenden Bemühungen und Nachfragen des Migrant*innenbeirats, noch einmal mehr als verdoppelt werden. Allerdings konnten laut Aussage der Verwaltung vom 18.03.2025 von den 31 aktuell vorhandenen VzÄ im Sachgebiet Einbürgerung bisher nur ca. 17 VzÄ besetzt werden. Darüber hinaus setzte die Ausländerbehörde verschiedene Maßnahmen zur Standardisierung von Verfahren sowie zur Digitalisierung um.

Trotz aller sichtbaren Anstrengungen der Ausländerbehörde, welche durchaus wertzuschätzen sind, reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus. So stehen laut Aussage der Verwaltung insgesamt 11.400 (!) Personen auf der Warteliste für die Einbürgerung (Stand Ende Februar 2025). Eine Kleine Anfrage an das Sächsische Staatsministerium des Innern aus dem März ergab, dass im Jahr 2024 106 Untätigkeitsklagen gegen die Ausländerbehörde Leipzig am Verwaltungsgericht Leipzig anhängig waren. Somit ergibt sich neben der unzumutbaren Belastung der betroffenen Menschen mit Migrationsgeschichte und der Überlastung der Verwaltung auch eine unnötige Belastung der Gerichte.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie erklärt sich die Verwaltung, dass von den für das Sachgebiet Einbürgerung 31 im Stellenplan zur Verfügung stehenden Stellen bisher nur 17 Stellen besetzt werden konnten?
  2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine schnellere Besetzung der Stellen zu ermöglichen?
  3. Wie hoch ist die aktuelle Bearbeitungskapazität im Sachgebiet Einbürgerung (abschließend bearbeitete Anträge pro Jahr)?
  4. Wie ist die Einschätzung der Verwaltung in Bezug auf die in der Vergangenheit auch durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht festgestellte strukturelle Überlastung des Bereichs Einbürgerung?
  5. Wann kann aus Sicht der Verwaltung das selbstgesteckte Ziel, die Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrags auf einen Durchschnittswert von ca. 4-6 Monaten zu begrenzen, erreicht werden?
  6. Wie weit sind die Gespräche bzgl. des Online-Dienstes Einbürgerung des Landes Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die digitalisierte Antragstellung im Einbürgerungsverfahren fortgeschritten? Sofern der Online-Dienst Einbürgerung aus Nordrhein-Westfalen die Anpassung an die Anforderungen der Stadt Leipzig nicht zeitnah vornehmen kann, ist dann die eigene Gestaltung einer Online-Antragsstrecke als Übergangslösung oder als langfristige Lösung denkbar?
  7. In welcher Regelmäßigkeit wird die Warteliste bereinigt, z.B. von durch Wegzug wegfallenden Personen?
  8. Wie gestaltet die Verwaltung das Beschwerdemanagement in Bezug auf die unzumutbaren Wartezeiten? Wie viele VzÄ werden für diesen Bereich eingesetzt?

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