Anfrage: Sachstand bei den Einbürgerungen – Wann können Leipziger*innen mit Migrationsgeschichte endlich aufatmen?
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. Mai 2025
Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbinden sich viele Rechte und Möglichkeiten, so zum Beispiel in Bezug auf berufliche Perspektiven und gesellschaftliche Teilhabe, aber auch auf so Elementares wie das Recht zur Teilnahme an demokratischen Wahlen. Entsprechend frustrierend ist die Situation für viele Menschen mit Migrationsgeschichte, jahrelang auf eine Einbürgerung warten zu müssen und somit diese Rechte nicht zu besitzen, obwohl sie bereits alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Immer wieder erreichen Beratungsstellen, Wohlfahrtsträger, Parteien und Verwaltung Anfragen zu den untragbar langen Wartezeiten. Betroffene schildern die daraus für sie entstehenden Nachteile, zum Beispiel in ihrem Beschäftigungsverhältnis, in Bezug auf privatrechtliche Angelegenheiten und auf die demokratische Mitbestimmung.
Nachdem zum Jahreswechsel 2022/23 in Folge eines Stadtratsbeschlusses die Anzahl der Stellen im Bereich Einbürgerung in der Ausländerbehörde bereits von 5 auf 15 verdreifacht wurde, konnte die Zahl der planmäßigen Stellen im Sachgebiet Einbürgerung im Sommer 2024, unter anderem bedingt durch die Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie begleitet von den fortwährenden Bemühungen und Nachfragen des Migrant*innenbeirats, noch einmal mehr als verdoppelt werden. Allerdings konnten laut Aussage der Verwaltung vom 18.03.2025 von den 31 aktuell vorhandenen VzÄ im Sachgebiet Einbürgerung bisher nur ca. 17 VzÄ besetzt werden. Darüber hinaus setzte die Ausländerbehörde verschiedene Maßnahmen zur Standardisierung von Verfahren sowie zur Digitalisierung um.
Trotz aller sichtbaren Anstrengungen der Ausländerbehörde, welche durchaus wertzuschätzen sind, reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus. So stehen laut Aussage der Verwaltung insgesamt 11.400 (!) Personen auf der Warteliste für die Einbürgerung (Stand Ende Februar 2025). Eine Kleine Anfrage an das Sächsische Staatsministerium des Innern aus dem März ergab, dass im Jahr 2024 106 Untätigkeitsklagen gegen die Ausländerbehörde Leipzig am Verwaltungsgericht Leipzig anhängig waren. Somit ergibt sich neben der unzumutbaren Belastung der betroffenen Menschen mit Migrationsgeschichte und der Überlastung der Verwaltung auch eine unnötige Belastung der Gerichte.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie erklärt sich die Verwaltung, dass von den für das Sachgebiet Einbürgerung 31 im Stellenplan zur Verfügung stehenden Stellen bisher nur 17 Stellen besetzt werden konnten?
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine schnellere Besetzung der Stellen zu ermöglichen?
- Wie hoch ist die aktuelle Bearbeitungskapazität im Sachgebiet Einbürgerung (abschließend bearbeitete Anträge pro Jahr)?
- Wie ist die Einschätzung der Verwaltung in Bezug auf die in der Vergangenheit auch durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht festgestellte strukturelle Überlastung des Bereichs Einbürgerung?
- Wann kann aus Sicht der Verwaltung das selbstgesteckte Ziel, die Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrags auf einen Durchschnittswert von ca. 4-6 Monaten zu begrenzen, erreicht werden?
- Wie weit sind die Gespräche bzgl. des Online-Dienstes Einbürgerung des Landes Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die digitalisierte Antragstellung im Einbürgerungsverfahren fortgeschritten? Sofern der Online-Dienst Einbürgerung aus Nordrhein-Westfalen die Anpassung an die Anforderungen der Stadt Leipzig nicht zeitnah vornehmen kann, ist dann die eigene Gestaltung einer Online-Antragsstrecke als Übergangslösung oder als langfristige Lösung denkbar?
- In welcher Regelmäßigkeit wird die Warteliste bereinigt, z.B. von durch Wegzug wegfallenden Personen?
- Wie gestaltet die Verwaltung das Beschwerdemanagement in Bezug auf die unzumutbaren Wartezeiten? Wie viele VzÄ werden für diesen Bereich eingesetzt?
Antwort vom 20. Mai 2025
1. Wie erklärt sich die Verwaltung, dass von den für das Sachgebiet Einbürgerung 31 im Stellenplan zur Verfügung stehenden Stellen bisher nur 17 Stellen besetzt werden konnten?
Klarstellend wird zunächst darauf hingewiesen, dass gegenwärtig noch vier Stellen im Bereich Einbürgerung zu besetzen sind. Vom Beschluss des Oberbürgermeisters zur Stelleneinrichtung bis zum schlussendlichen Eintreffen neuer Mitarbeiter/-innen sind verschiedene Schritte erforderlich. Im Fall der Einbürgerung ist mit der neuerlichen deutlichen Stellenzuführung auch eine Strukturreform verbunden, welche erst nach dem Beschluss des Oberbürgermeisters finalisiert werden konnte. Weiterhin war auf die Fertigstellung der Räumlichkeiten für die Unterbringung der erhöhten Mitarbeiter/-innenzahl zu warten. Zudem kollidierte die Stellenzuführung mit den Bemühungen der Stadt Leipzig, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und ist den für alle Stellenbesetzungsverfahren in diesem Zusammenhang geltenden Formalien unterworfen. Der Umzug der Einbürgerung in neue und größere Räumlichkeiten konnte im April 2025 erfolgen. Korrespondierend wurden die Ausschreibungsverfahren betrieben.
2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine schnellere Besetzung der Stellen zu ermöglichen?
Durch alle Beteiligten an diesen ämterübergreifenden Prozessen wurden die notwendigen Bearbeitungsschritte zügig umgesetzt, um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu ermöglichen. Die Stadt Leipzig stellt sich ihrer Verpflichtung gegenüber den Einbürgerungsbewerbern.
So wurden u. a. folgende Maßnahmen ergriffen:
- das Anforderungsprofil wurde hinsichtlich der verlangten Abschlüsse nach Möglichkeiten und Grenzen geöffnet, bei angezeigtem Bedarf der Bewerber/-innen wird eine ergänzende Qualifizierung „on the job“ ermöglicht,
- die Stellenausschreibungen wurden durch Personalmarketingmaßnahmen unterstützt, um eine möglichst hohe Anzahl an Bewerbungen zu erhalten (z. B. durch eine gezielte Social Media-Vorstellung des Bereichs mit Einblicken in die Arbeit der Ausländerbehörde im März 2025),
- der komplette Auswahlprozess wurde möglichst effizient (z. B. durch digitale Auswahlgespräche) gestaltet, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen und Bewerber/-innen zeitnah binden zu können,
- zu weiteren Maßnahmen für kommende und vorrangig intern durchzuführende Auswahlverfahren (z. B. noch stärkere Verzahnung von Ausbildung/Studium und dem anschließenden Berufseinstieg in die Ausländerbehörde, gezielte Vermittlung von benötigten Fachkompetenzen im Rahmen des Onboardings, eine Podcastfolge/ Intranetbeiträge zur Vorstellung des Bereichs für interne Interessierte oder auch Unterstützungsangebote für Führungskräfte zum Thema „Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“) sind Personalamt und Ausländerbehörde in gemeinsamer Planung.
3. Wie hoch ist die aktuelle Bearbeitungskapazität im Sachgebiet Einbürgerung (abschließend bearbeitete Anträge pro Jahr)?
Ausgehend von einer Vollbesetzung der zur Verfügung stehenden Stellen mit eingearbeiteten und damit routinierten Mitarbeiter/-innen geht die Stadt Leipzig derzeit von einer Bearbeitungskapazität von rund 4.500 Einbürgerungen pro Jahr aus.
4. Wie ist die Einschätzung der Verwaltung in Bezug auf die in der Vergangenheit auch durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht festgestellte strukturelle Überlastung des Bereichs Einbürgerung?
Die Stadt Leipzig ist mit der Situation in der Einbürgerung nicht zufrieden und hat aus diesem Grund verschiedene Maßnahmen eingeleitet und angestoßen, um die Situation zu verbessern.
5. Wann kann aus Sicht der Verwaltung das selbstgesteckte Ziel, die Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrags auf einen Durchschnittswert von ca. 4-6 Monaten zu begrenzen, erreicht werden?
Hier ist zwischen der Wartezeit zur Aufnahme des Verfahrens und der tatsächlichen Bearbeitungszeit zu differenzieren. Die Bearbeitungszeit beträgt in vielen Fällen, zeitgerechte Antworten externer Stellen vorausgesetzt, nur wenige Monate. Die Wartezeit ist abhängig von der Anzahl in einem Zeitraum eingehender Anfragen zur Beantragung einer Einbürgerung und der dieser Zahl gegenüberstehenden Bearbeitungskapazität in der Einbürgerungsbehörde. Derzeit beobachtet die Stadt Leipzig eine weitere Erhöhung des Anfrageaufkommens in der Einbürgerung, auf 300 statt 200 Anfragen pro Monat. Die bisherigen Prognosen zur Abarbeitung von Bearbeitungsrückständen waren vor der Annahme angestellt worden, dass die Anfragen mit 200 pro Monat konstant bleiben. Dabei ist es möglich, dass es sich um vorübergehende Effekte aufgrund der Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, Verkürzung der Regelanwartschaftszeit auf fünf Jahre, generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit oder der politischen Entwicklungen handelt. Aus diesem Grund kann derzeit keine verlässliche Prognose zur Verringerung der Wartezeit angestellt werden. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Wartezeit bis auf Weiteres drei Jahre betragen wird und setzt auch weiterhin Maßnahmen um, damit diese weiter sinkt.
6. Wie weit sind die Gespräche bzgl. des Online-Dienstes Einbürgerung des Landes Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die digitalisierte Antragstellung im Einbürgerungsverfahren fortgeschritten? Sofern der Online-Dienst Einbürgerung aus Nordrhein-Westfalen die Anpassung an die Anforderungen der Stadt Leipzig nicht zeitnah vornehmen kann, ist dann die eigene Gestaltung einer Online-Antragsstrecke als Übergangslösung oder als langfristige Lösung denkbar?
Das „Einer für Alle“ (EfA)-Prinzip ist die Grundlage für die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen: Jedes Land sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder diese nachnutzen können und den Onlinedienst nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten. Der Grundgedanke hinter EfA ist, dass Länder und Kommunen nicht jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln, sondern durch effiziente Arbeitsteilung von den Digitalisierungsvorhaben anderer Länder profitieren. Wenn Land A bereits einen Antrag für beispielsweise Wohngeld digitalisiert hat, profitiert Land B davon, da es keinen eigenen Antrag digitalisieren muss, sondern sich an die Lösung aus Land A anschließen kann.
Die Ausländerbehörde nutzt aktuell nicht den EfA-Dienst zur digitalen Einbürgerung nach, da die EfA-Leistung nicht zum Fachamts-Prozess passt bzw. zunächst einen erhöhten Aufwand bedeuten würde, der aufgrund der hohen Arbeitslast aktuell nicht zu bewältigen ist. Bei einer Einführung des EfA-Dienstes würde sich die Bearbeitungsgeschwindigkeit in der Einbürgerung derzeit verringern.
Die Stadt Leipzig hat vom Dienstanbieter der OZG-Strecke bislang keine positive Rückmeldung zu ihren Anforderungen erhalten. Die Gestaltung einer eigenen Online-Antragsstrecke als Übergangslösung kommt nicht in Betracht, da der mit dem Aufbau einer qualitativ hochwertigen Strecke verbundene Aufwand (inkl. Quick-Check, eID, ePayment, Dokumentenvalidierung, XÖV-Standard, Schnittstelle zum Fachverfahren, etc.) nicht wirtschaftlich wäre. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass der Einbürgerungsprozess im Schwerpunkt ein auf papierhaften Nachweisen basierender Verwaltungsprozess ist, der auf Originalurkunden (Personenstand, Arbeitsvertrag, Mietvertrag etc.) beruht und mit Blick auf die Echtheits- und Plausibilitätsprüfung nur bedingt digitalisierbar ist. Von rund 390 Minuten Bearbeitungsaufwand pro Einbürgerungsvorgang entfallen auf die persönliche Antragstellung lediglich rund 30 Minuten. Insofern besteht hier nur ein begrenztes Rationalisierungspotenzial. Der Aufbau einer für den Dauerbetrieb geeigneten eigenen Antragsstrecke ist nichtsdestotrotz Teil der verwaltungsinternen Abwägungen.
7. In welcher Regelmäßigkeit wird die Warteliste bereinigt, z.B. von durch Wegzug wegfallenden Personen?
Die Einladungen erfolgen derzeit aller zwei Monate. In diesem Rahmen wird die Warteliste bereinigt. Wegzüge in Größenordnungen sind der Verwaltung nicht bekannt.
8. Wie gestaltet die Verwaltung das Beschwerdemanagement in Bezug auf die unzumutbaren Wartezeiten? Wie viele VzÄ werden für diesen Bereich eingesetzt?
In der Ausländerbehörde existiert auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses ein Pilotprojekt zur Einführung und Erprobung eines Beschwerdemanagements. Hierfür wurde der Ausländerbehörde eine VZÄ zur Verfügung gestellt, die gegenwärtig in Teilzeit besetzt ist und unter anderem Beschwerden und Lob zur Einbürgerung bearbeitet. Beschwerden im Bereich Einbürgerung gehen weit überwiegend auf die lange Wartezeit zurück, während die Ausländerbehörde für die Serviceorientierung und Schnelligkeit im aktiven Teil des Einbürgerungsverfahrens viele positive Rückmeldungen erhält. Im Rahmen von Beschwerden ist es der Stadt Leipzig wichtig, einerseits Verständnis für die Unzufriedenheit zu äußern und gleichzeitig auf die für alle Kommunen, aber insbesondere international geprägten Großstädte, schwierigen Rahmenbedingungen hinzuweisen und deutlich zu machen, dass sich die Stadt Leipzig dieser Herausforderung stellt und auf allen Ebenen, inklusive Stadtrat, intensiv an einer Verbesserung der Situation arbeitet.