Anfrage: Sachstand zum Ratsbeschluss Leipzig auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 12. April 2017

Der Stadtrat hat in der Märzsitzung vor zwei Jahren (2015) den Beschluss gefasst „schrittweise auf allen kommunalen Flächen, auf Kultur- sowie Nicht-Kulturland, auf den Einsatz von Pestiziden.“...zu verzichten. Dazu wurde die Stadtverwaltung beauftragt einen zeitlichen Maßnahmeplan über die Umstellung der kommunalen Grünpflege ohne Pestizideinsatz zu erstellen. Auch ein Appell an die privaten Dienstleistungsgesellschaften, an die städtischen Unternehmen und Beteiligten sich diesem Maßnahmeplan anzuschließen und auf den Gebrauch von Pestiziden zu verzichten sowie dazu eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, war Teil des Beschlusses. Prüft man die Webseite der Stadtverwaltung findet man keine dort dargestellte Öffentlichkeitsarbeit zum Stichwort Pestizide mit Bezug auf den Stadtratsbeschluss. Lediglich eine Information über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln von 2008! ist zu finden. Ein gedruckter Flyer des Amtes für Umweltschutz vom August 2016 informiert zum sachgerechten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und über den Verwaltungsbeschluss zum schrittweisen Pestizidverzicht. Der Flyer ist leider nicht darauf orientiert, auch die Vorteile des Beschlusses bewerbend darzustellen, stattdessen ist er sachlich distanziert aufgebaut.

Wir fragen an:

  1. Wurde der Maßnahmeplan gemäß des Stadtratsbeschlusses durch die Stadtverwaltung erstellt und mit dessen Umsetzung begonnen?
  2. Wie viele Hausmeister, Platzwarte oder andere Angestellte z. B. im Amt für Gebäudemanagement, besitzen einen Ausweis zur Ausbringung von Pestiziden in Außenbereichen? Wie viele angestellten Hausmeister wurden zu Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln inzwischen geschult?
  3. Wurde im Zuge dessen auch mit den kommunalen Eigenbetrieben und Beteiligungen sowie mit beauftragten Dienstleistungsunternehmen zum Pestizidverzicht beraten und mit welchem Ergebnis? Wenn ja, wurden ggf. auch Schritte daraus umgesetzt?
  4. Wie wird weitere Öffentlichkeitsarbeit für die Sensibilisierung der Bevölkerung zum Einsatz von Pestiziden und den Gefahren von Seiten der Stadt Leipzig stattfinden?

Antwort der Verwaltung:

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!
Zur ersten Frage. Die Erstellung eines Maßnahmenplans ist aufgrund folgender laufender Aktivitäten aus Sicht der Verwaltung entbehrlich:
Die Abteilung Grünanlagen des Eigenbetriebs Stadtreinigung verzichtet konsequent auf den Einsatz von Pestiziden bei der Pflege von öffentlichen Grünanlagen, Parks und Spielplätzen der Stadt. In gleicher Weise wird bei der Vergabe von Grünpflegeleistungen für Ämter und Einrichtungen der Stadt verfahren. In der Allgemeinen Leistungsbeschreibung „Grünpflegeleistungen für die Stadt“ wurden die Festlegungen der Stadt zum Verzicht auf Pestizide in folgender Weise umgesetzt - ich zitiere -:
Im Zuge der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 25. März 2015 „Leipzig auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune“ sind die Unterhaltungspflegeleistungen derart zu kalkulieren, dass auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden kann. Ausnahmen sind in jedem Einzelfall mit dem Auftraggeber abzustimmen und behördlich genehmigen zu lassen.
Bis dato wurden der Allgemeinen Beschaffungsstelle für Grünpflegeleistungen in der Stadtreinigung keine Ausnahmen angezeigt.
In den kommunalen Friedhöfen wird ebenfalls auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet.
Auf kommunalen Waldflächen kommen keine Pestizide zum Einsatz. Bei Naturereignissen im Rahmen des Sächsischen Waldgesetzes wird deren Verwendung allerdings nicht ausgeschlossen.

Zur zweiten Frage.
In der Stadtverwaltung verfügen insgesamt 118 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über den bundeseinheitlichen Pflanzenschutzsachkundenachweis. Das Ausbringen von Pestiziden durch Hausmeister und Hallenwarte ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Ausweise für Ausnahmegenehmigungen gibt es somit nicht. Der Einsatz von Pestiziden auf zum Beispiel Wegen und Plätzen in Schulen und Kindertageseinrichtungen ist durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geo-logie, hier: das Referat Pflanzenschutz, zu genehmigen. Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt werden kann. Solche Ausnahmen liegen allerdings derzeit nicht vor. Schulungen zu Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln wurden insoweit nicht angeboten.

Zur dritten Frage. Über den Ratsbeschluss vom 25. März 2015 informierte der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 16. April 2015 alle unmittelbaren Beteiligungen im mehrheitlichen Anteilsbesitz der Stadt Leipzig. Konform zum Beschlusspunkt 3 appellierte er, bei der Pflege öffentlicher oder in Unternehmensbesitz befindlicher Flächen auf Pestizide zu verzichten, und verwies auf die gesetzlichen Verpflichtungen zu regelmäßigen Schulungen von Mitarbeitern, die Umgang mit Pestiziden haben. Bezüglich einer Verringerung von Pestizideinsätzen haben mehrere Beteiligungsunternehmen auf nicht unerhebliche Kosten verwiesen. Dennoch erfolgt ein Pestizideinsatz nur noch in Einzelfällen, bei denen alternative Maßnahmen nicht möglich sind oder ein un-vertretbar hoher Ressourcenaufwand erforderlich wäre. Soweit Pestizideinsatz erfolgt - so die Aussage aller im Zuge dieser Anfrage wiederum angefragten Unternehmen -, verfügen die Mitarbeiter über einen entsprechenden Sachkundenachweis. Im Ergebnis der erfolgten Abfrage liegen uns insbesondere zu den Unternehmen LVB, LWB, SWL und Zoo weitere Untersetzungen vor. - Ich verzichte jetzt darauf, zu verlesen, was die Kollegen dazu vorgetragen haben. Wenn gewünscht, kann ich das gern im Fachausschuss Umwelt und Ordnung noch einmal erläutern.

Zur vierten Frage. Über das Amt für Umwelt-schutz ist der besagte Flyer zum Thema „Einsatz von Pestiziden und den Gefahren“ inklusive eines Verweises auf den oben genannten Ratsbeschluss erstellt worden. Der Flyer liegt für alle Bürger im Umweltinformationszentrum der Stadt aus. Er ist über den Fachbereich Gärten im Amt für Stadtgrün und Gewässer an alle Kleingartenverbände, sowohl des Stadt- als auch des Kreisverbandes, verteilt worden und steht jetzt auch zum Download bereit. Weiterhin gibt es Informa-tionen in den Fachzeitschriften der Kleingärtner. Die Nutzung des Internet soll zukünftig über das Umweltinformationszentrum verstärkt werden.

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