Anfrage: Sachstand zur Umsetzung des Haushaltsbeschlusses „Kommunales Förderprogramm Schallschutzfenster in Bestandsgebäuden auflegen“

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung am 19. November 2019

Der Stadtrat hat am 30. Januar 2019 beschlossen, dass die Stadt mit dem Doppelhaushalt 2019/20 ein kommunales Programm zur Förderung von Haus- und Wohnungseigentümern zum Einbau von schallschützenden Fenstern in Bestandsgebäuden, die an besonders lärmintensiven Verkehrsstraßen liegen, auflegt. Dieses Programm wird ab 2020 mit 200.000 € p.a. ausgestattet sein. Zur Umsetzung dieses Programmes sollte eine Personalstelle eingerichtet und entsprechende Personalaufwendungen im Doppelhaushalt berücksichtigt werden.

Zum Stand der Umsetzung fragen wir wie folgt an:

  1. Konnte die Stelle erfolgreich besetzt werden und seit/ab wann ist sie welcher Verwaltungsstruktur eingeordnet?
  2. Wurde die zur Antragstellung notwendige Förderrichtlinie erarbeitet und wann wird diese dem Stadtrat in geeigneter Form zur Kenntnis gegeben?
  3. Ist gewährleistet, dass ab dem 1. Januar 2020 Anträge zur Ausreichung von Mitteln aus dem Förderprogramm gestellt werden können?
  4. Wie und wann gedenkt die Stadt Leipzig auf das Fördermittelprogramm und die Wege und Möglichkeiten der Antragstellung aufmerksam zu machen?

 

Schriftliche Antwort vom 19. November 2019

Antwort zu Frage 1:

Nach dem Ratsbeschluss des Stadtrates zum Doppelhaushalt 2019/2020 wurde umgehend mit der Erarbeitung der Arbeitsplatzbeschreibung begonnen, die in der Folge bewertet und im Ergebnis zur Stellenausschreibung geführt hat. Nach Bewerbersichtung und -auswahl konnte die Stelle nunmehr ab dem 01.10.2019 im Sachgebiet Stadtökologie in der Abteilung Umweltvorsorge erfolgreich eingerichtet werden. Das allgemeine Arbeitsziel ist dabei nicht nur die Etablierung und Durchführung eines Programmes zur Förderung von Lärmschutzmaßnahmen, sondern auch der Aufbau einer Gründachförderung zur Umsetzung des Beschlusses - VI-HP-07236.

Antwort zu Frage 2:

Nachdem die Stelle eingerichtet ist, befindet sich die Förderrichtlinie in Erarbeitung. Es müssen Bezüge zur Lärmkartierung 2017 und vor allem zur Lärmaktionsplanung hergestellt werden. Aus jetziger Sicht kann die Vorlage Ende II. Quartal 2020 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Antwort zu Frage 3:

Dementsprechend können ab dem 01. Januar 2020 noch keine Anträge gestellt werden.
Mit der Antragsfrist 30.09.2019 ist eine aktive Förderung ab 2021 realistisch.
 
Antwort zu Frage 4:

Die Öffentlichkeitsarbeit wird nach Kenntnisnahme bzw. Beschluss der Förderrichtlinie durch den Stadtrat stattfinden. Diese soll intensiv über das Internet und das Umweltinformationszentrum betrieben werden. Auch das neu eingerichtete Stadtbüro wird als Informationsquelle für Interessierte dienen.

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