Anfrage: Same procedure as every year

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 28. Januar 2026

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Mittlerweile wirkt es wie eine skurrile Neujahrstradition: In den ersten Januarwochen waren Zeitungen, Internet und Social Media voll mit Bilanzen über die vergangene Silvesternacht. Es war die Rede von Verletzten, tonnenweise sichergestellten illegalen Feuerwerk, brennenden Barrikaden in Connewitz. Man kam kaum vorbei an Kommentaren über Sinn und Unsinn der Silvesterböllerei. Nur eine Seite war still: Die Stadt Leipzig. Von offizieller Seite gibt es keine Bilanz, keine Reaktion auf die Geschehnisse.  

Einzig ein Statement vom Oberbürgermeister ist zu finden, dass er die Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute verurteile – was seltsam anmutet, wenn man bedenkt, dass wir ihn seit Jahren auffordern dagegen vorzugehen.  

In der Ratsversammlung im November vergangenen Jahres verabschiedete die Ratsversammlung den Antrag VIII-A-00774 Weniger Böller – mehr Silvester für alle zumindest in Teilen.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes, Feuerwehrleute und Polizist*innen waren in der Silvesternacht in Leipzig im Einsatz? Wie viele Einsätze gab es? Bitte tabellarisch die Einsatzgründe auflisten. Wie viele Verletze und Behandlungen gab es bei den Einsatzkräften?
  2. Wie viele Bürger*innen wurden verletzt? Wie viele Behandlungen in Krankenhäusern gab es nach Silvester verursacht durch den Einsatz von Feuerwerk?
  3. Wie viele verletzte oder gar tote Tiere sind auf die Silvesternacht zurückzuführen?
  4. Laut Beschlusspunkt 6 des eingangs erwähnten Antrages bekam der Oberbürgermeister den Prüfauftrag, ob an zwei kritischen Orten Polizei und/oder Ordnungsamt eingesetzt werden. Wurde dort gezielt mehr Personal eingesetzt? Wenn nein, warum nicht; wenn ja, wo und mit welchem Ergebnis?
  5. Ebenfalls gemäß Beschlusspunkt 6 sollten Hinweisschilder an Wegeingängen zu Schutzgebieten aufgestellt werden, welche auf die Schutzzwecke des Gebiets und den dortigen Umgang mit/das Verbot von Feuerwerk hinweisen. Ist dies erfolgt, und wenn nein, warum nicht?
  6. Wie hoch sind die finanziellen Folgen für die Stadt schätzungsweise (inklusive Vorbereitungen auf die Silvesternacht, Einsatz des Ordnungsamtes, Straßenreinigung im Nachgang)?
  7. Die Karte auf der Website zu den Böllerverbotszonen enthält zwar Orte um Pflegeeinrichtungen, Wohnheime, Krankenhäuser, Kirchen, Synagogen, Kinderheime etc., jedoch nicht die Erlaubnisvorbehaltszonen rund um Schutzgebiete. Hierzu ist im Downloadbereich eine separate Karte versteckt, die jedoch eine schlecht aufgelöste pdf mit wenig Informationsgehalt ist. Wird bis zum nächsten Silvester die interaktive Karte auf der Homepage um die Schutzgebiete erweitert?
  8. Wie sind die Böllerverbotszonen und Erlaubnisvorbehaltszonen zum Jahreswechsel kontrolliert worden, welche Bilanz ziehen Ordnungsamt, Polizei und Verwaltung in Bezug auf die Wirksamkeit der bisherigen Kampagne und welche nächsten Schritte werden als notwendig erachtet, um die bestehenden Verbote und Erlaubnisvorbehalte durchzusetzen?

Quelle:
Link zur Karte: https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport/36_Amt_fuer_Umweltschutz/Publikationen/Karten/Feuerwerk-Uebersichtskarte-20251203.pdf 

Antwort in der Ratsversammlung vom 27. Januar 2026

  1. Wie viele Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes, Feuerwehrleute und Polizist*innen waren in der Silvesternacht in Leipzig im Einsatz? Wie viele Einsätze gab es? Bitte tabellarisch die Einsatzgründe auflisten. Wie viele Verletze und Behandlungen gab es bei den Einsatzkräften?

Seitens des Stadtordnungsdienstes waren in der Silvesternacht insgesamt 21 Bedienstete im Einsatz. Schwerpunkt waren vordergründig die Kontrollen zur Einhaltung der Abbrennverbote im Umfeld geschützter Objekte (Kirchen, Kliniken, Pflegeheime). Während des Einsatzes gab es keine Verletzungen bei den Einsatzkräften des Stadtordnungsdienstes.

Die Feuerwehr Leipzig war in der Silvesternacht mit über 200 Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz.

Im Zeitraum vom 31.12., 19:00 Uhr bis 01.01., 06:00 Uhr wurden im Stadtgebiet Leipzig insgesamt 335 Einsätze verzeichnet. Diese gliederten sich wie folgt:

  • 10 Einsätze aufgrund ausgelöster Brandmeldeanlagen
  • 2 Brände groß
  • 51 Brände klein
  • 28 Brände mittel
  • 15 Hilfeleistungen klein
  • 12 Krankentransporte
  • 42 Notfallrettungen mit Notarzt
  • 2 Notfallrettungen ausschließlich mit Notarzt
  • 136 Notfallrettungen ohne Notarzt

Parallel dazu nahm die Integrierte Regionalleitstelle Leipzig über den Notruf insgesamt       851 Notrufe entgegen. Diese betrafen das Einsatzgebiet der Gebietsgemeinschaft Leipzig (Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen).

Im Rahmen des Einsatzgeschehens wurde zudem ein Feuerwehrangehöriger so schwer am Kopf verletzt, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste. Der betroffene Kamerad ist derzeit weiterhin nicht dienstfähig

  1. Wie viele Bürger*innen wurden verletzt? Wie viele Behandlungen in Krankenhäusern gab es nach Silvester verursacht durch den Einsatz von Feuerwerk?

Im Zeitraum (31.12., 19:00 Uhr bis 01.01., 06:00 Uhr) musste der Rettungsdienst insgesamt 57-mal zu Traumaeinsätzen ausrücken, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit der Umgang mit Silvesterfeuerwerk bzw. Böllern als Ursache anzunehmen ist.

Eine weitergehende statistische Aussage darüber,

  • wie viele dieser Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern weiterbehandelt wurden oder
  • ob Verletzungen im klinischen Bereich anders klassifiziert oder dokumentiert wurden,

ist durch die Branddirektion bzw. den Rettungsdienst nicht möglich, da diese Daten außerhalb des eigenen Zuständigkeits- und Kenntnisbereichs liegen.

  1. Wie viele verletzte oder gar tote Tiere sind auf die Silvesternacht zurückzuführen?

Hierzu liegen der Stadtverwaltung keine Erkenntnisse vor.

  1. Laut Beschlusspunkt 6 des eingangs erwähnten Antrages bekam der Oberbürgermeister den Prüfauftrag, ob an zwei kritischen Orten Polizei und/oder Ordnungsamt eingesetzt werden. Wurde dort gezielt mehr Personal eingesetzt? Wenn nein, warum nicht; wenn ja, wo und mit welchem Ergebnis?

Der ursprüngliche Antrag beinhaltete den Prüfauftrag, ob Personal konkret am Fockeberg und zusätzlich im Auwald zur präventiven Gefahrenabwehr eingesetzt werden kann. Der Fockeberg wurde einer mehrmaligen Bestreifung unterzogen. Dabei wurden keine gefahrenträchtigen Momente durch das Abbrennen von Pyrotechnik festgestellt. Bürgerhinweise in Bezug auf den Fockeberg und den Auwald gingen ebenso nicht ein. Aus diesem Grund kann aus Sicht der Gefahrenabwehr nicht von einem „kritischen Ort“ ausgegangen werden.

Die vorhandene Personalressource wurde daher dafür eingesetzt, gesetzlich geschützte Einrichtungen (Krankenhäuser, Kirchen, Pflegeheime etc.) im Rahmen präventiver Streifentätigkeiten zu kontrollieren. Hinzu kamen Einsatzaufträge durch Bürgerhinweise aus Wohngebieten. Es waren insgesamt acht Streifenteams im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Jede Maßnahme welche als Einsatzauftrag aus dem Polizeilagezentrum oder der Einsatzstelle des Ordnungsamtes angenommen wurde, hatte eine Unterbrechung der präventiven Streifen zur Folge. Bei einer so dynamischen Einsatzlage wie in einer Silvesternacht ist eine präventive Bestreifung von ausgedehnten Flächen in Landschaftsschutzgebieten zusätzlich nicht leistbar. Die konkrete Gefahrenabwehr hatte stets Vorrang.

Polizei und Ordnungsamt standen in Vorbereitung des Einsatzes zum Jahreswechsel im Austausch. Dabei wurde auch ein präventiver Einsatz am Fockeberg besprochen. Dieses Vorhaben konnte jedoch seitens der Polizei nicht realisiert werden.

  1. Ebenfalls gemäß Beschlusspunkt 6 sollten Hinweisschilder an Wegeingängen zu Schutzgebieten aufgestellt werden, welche auf die Schutzzwecke des Gebiets und den dortigen Umgang mit/das Verbot von Feuerwerk hinweisen. Ist dies erfolgt, und wenn nein, warum nicht?

Eine Aufstellung zusätzlicher Hinweisschilder an „Wegeingängen zu Schutzgebieten […], welche auf die Schutzzwecke des Gebiets und den dortigen Umgang mit/das Verbot von Feuerwerk hinweisen“, konnte innerhalb der bis Silvester 2025 zur Verfügung gestellten Zeit nicht verwirklicht werden. Es standen schlichtweg keine Ressourcen für eine Umsetzung dieser Aufgabe (Planung bzw. Konzipierung / Anfertigung / Aufstellung) zur Verfügung.

Betreffend die Umsetzung in 2026 bestehen folgende Hürden:

Der unteren Naturschutzbehörde obliegt primär der Vollzug der weisungsgebunden Pflichtaufgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Sächsischen Naturschutzgesetz. Hierzu gehören z. B. die naturschutzrechtliche Begleitung (Beratung/Prüfung/Genehmigung) sämtlicher städtischer wie privater (Groß-)Projekte auf dem Gebiet der Stadt Leipzig mit naturschutzrechtlicher Relevanz (Veranstaltungen im „Grünen“, städtischer Brückenbau, Wohnungsbau- bzw. -sanierung, Bebauungspläne, etc.) oder die Unterbindung bzw. Sanktionierung von illegalem Handel mit geschützten Tieren bzw. verbotenen tierischen oder pflanzlichen Produkten (z. B. Elfenbein). Für zusätzliche – sog. freiwillige – Aufgaben (hier die Aufstellung zusätzlicher Hinweisschilder an Wegeingängen zu Schutzgebieten) ist kein Personal vorhanden – freiwillige Aufgaben müssten zu Lasten der weisungsgebundenen Pflichtaufgaben umgesetzt werden.

Insbesondere sind die personellen und die verfügbaren finanziellen Kapazitäten für das Thema „Schutzgebietsbeschilderung 2026“ schon seit längerer Zeit verplant: zum einen gilt es, die regelmäßig abhanden kommende Schutzgebietsbeschilderung wo erforderlich zu ersetzen, vor allem aber steht schon länger die überfällige Erneuerung der Kennzeichnung der städtischen Naturdenkmale an.

Hinzu kommt: Nachdem sich die Beschilderung der Leipziger Schutzgebiete über einen längeren Zeitraum in einem nur wenig zufriedenstellenden Zustand befand, wurde diese in den vergangenen Jahren im Bereich der Eingänge zu den Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten sukzessiv entsprechend der Sächsischen Kennzeichnungsverordnung erneuert. Allein im Zeitraum von 2022 bis 2025 wurden stadtweit 326 neue Schilder mit dem Symbol der Waldohreule an den Eingängen zu den Schutzgebieten angebracht. Das traditionsreiche Eulenmotiv markiert seit den 1950er Jahren den Zugang zu Schutzgebieten und macht (nunmehr wieder) für jedermann deutlich, dass ein Naturraum von besonderer Bedeutung betreten wird, in dem ein entsprechend rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der natürlichen Umgebung und der Lebensräume der Tiere an den Tag zu legen ist. Es steht zu erwarten, dass Personen, welche die Beschilderung mit dem Eulenmotiv ignorieren, sich auch von zusätzlichen Hinweisschildern nicht abhalten lassen (zumal in der Silvesternacht).

In Bezug auf das Thema Feuerwerk / Silvester wurde seitens des Amtes für Umweltschutz im Dezember 2026 zudem eine umfangreiche Informationskampagne gefahren:

  1. Wie hoch sind die finanziellen Folgen für die Stadt schätzungsweise (inklusive Vorbereitungen auf die Silvesternacht, Einsatz des Ordnungsamtes, Straßenreinigung im Nachgang)?

Diese Frage kann nicht beantwortet und die finanziellen Folgen auch nicht geschätzt werden. Es gehört auch zu den Regelaufgaben der Stadtverwaltung, die Silvesternacht entsprechend zu begleiten und abzusichern.

  1. Die Karte auf der Website zu den Böllerverbotszonen enthält zwar Orte um Pflegeeinrichtungen, Wohnheime, Krankenhäuser, Kirchen, Synagogen, Kinderheime etc., jedoch nicht die Erlaubnisvorbehaltszonen rund um Schutzgebiete. Hierzu ist im Downloadbereich eine separate Karte versteckt, die jedoch eine schlecht aufgelöste pdf mit wenig Informationsgehalt ist. Wird bis zum nächsten Silvester die interaktive Karte auf der Homepage um die Schutzgebiete erweitert?

Eine Erweiterung der interaktiven Karte um die naturschutzrechtlichen Schutzgebiete wird als sinnvoll erachtet und angestrebt. Es ist geplant, diese bis nächstes Silvester in die vorhandene Karte zu integrieren.

  1. Wie sind die Böllerverbotszonen und Erlaubnisvorbehaltszonen zum Jahreswechsel kontrolliert worden, welche Bilanz ziehen Ordnungsamt, Polizei und Verwaltung in Bezug auf die Wirksamkeit der bisherigen Kampagne und welche nächsten Schritte werden als notwendig erachtet, um die bestehenden Verbote und Erlaubnisvorbehalte durchzusetzen?

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu dieser Thematik hat die Stadtverwaltung auch die Polizeidirektion Leipzig um Zuarbeit gebeten, welche jedoch noch nicht vorliegt. Sobald die Zuarbeit der Stadtverwaltung zugeht, wird diese im FA UKO zur Kenntnis gegeben.

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