Anfrage: Sanierungsbedarf bei öffentlichen Bolzplätzen und Umsetzungsplanung

Anfrage zur Beantwortung am 19. Januar 2022

Im öffentlichen Raum gibt es aktuell 94 frei zugängliche Ballspielplätze, darunter 34 Bolzplätze: 8 werden vom Amt für Sport bewirtschaftet, 26 vom Amt für Stadtgrün und Gewässer. Viele davon sind offenkundig seit vielen Jahren in einem sanierungswürdigen Zustand und teils so marode, dass eine Nutzung eingeschränkt ist. Die Möglichkeiten für Sport im Freien ist nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie im Fokus der Notwendigkeiten.

Am 31. März 2021 hat der Stadtrat auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, jeweils 50.000 € für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zur Verfügung zu stellen, um in einem ersten Schritt aufzunehmen wie viele der öffentlichen Bolzplätze einen erhöhten Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf aufweisen sowie den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen. Nach den erfolgten Einschätzungen und einem Gesamtüberblick soll dann entschieden werden, welche der Bolzplätze saniert bzw. erneuert werden können, um auf dieser Grundlage mit den Mitteln in 2021 mit ersten Planungen zu beginnen.
Das Haushaltsjahr 2021 ist nunmehr beendet. Laut Beschluss, der dem Alternativvorschlag der Verwaltung entsprach, müsste demnach bereits die Bestandsaufnahme erfolgt, sowie erste Planungen für künftige Sanierungen in Gang gesetzt worden sein.

Wir fragen daher an:

  1. Wie stellt sich der Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf der öffentlichen Bolzplätze in Leipzig konkret dar? (bitte objektkonkret Zustand und Sanierungsbedarf inkl. Kosten tabellarisch darstellen)
  2. Wie wurden die im Haushalt für 2021 zur Verfügung gestellten Mittel verwendet und welche Maßnahmen sind für 2022 in welcher Kostenhöhe geplant?
  3. Wie plant die Verwaltung, dem Investitionsbedarf bei öffentlichen Bolzplätzen in den kommenden Jahren zu begegnen?

 

Schriftliche Antwort der Verwaltung vom 19. Januar 2022:

Zu 1.

 

Aufgrund der notwendigen Priorisierung konnte mit der Bearbeitung zur Auflegung eines Sanierungsprogrammes Bolzplätze im öffentlichen Raum in 2021 noch nicht begonnen werden. Eine erste Grobabschätzung liegt vor, demnach sind von den 28 öffentlichen Bolzplätzen, die in den Verantwortungsbereich des ASG fallen 12 Plätze in einem schlechten Zustand, 7 in einem befriedigenden bis ausreichenden Zustand und 9 in einem guten Zustand. Eine Detailanalyse zu jedem Bolzplatz erfolgt im Rahmen der nun im Jahr 2022 mit dem entsprechenden objektbezogenen Aussagen. Alle Plätze sind entsprechend nutzbar zum Teil mit Einschränkungen in Bezug auf den die jeweilige Witterung bzw. die komplette ursprüngliche Ausstattung.

Zu 2.)

Es erfolgte keine Mittelverwendung.

Zu 3.)

In einem ersten Schritt erfolgt 2022 eine Bestandsanalyse für die Erstellung eines Sanierungsprogramms. Dabei ist zu prüfen wie viele der 28 öffentlichen Bolzplätze sowohl den gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzrechts, des Denkmalschutzrechtes als auch der Bundesimmissionsschutzverordnung nach aktuellem Stand entsprechen.

Erst nach dieser stadtweiten Prüfung kann der erforderliche Investitionsbedarf ermittelt werden.

Für Bolzplätze, die naturschutzrechtlich, denkmalschutzrechtlich und immissionsschutzrechtlich unbedenklich sind, können dann ab 2023 die Planungen zur Erneuerung bzw. die Sanierungen erfolgen.

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