Anfrage: Schutzkonzepte für religiöse Einrichtungen

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 19. Januar 2022

Im Nachgang des Anschlags auf die DITIB Eyüp Sultan Moschee in Leipzig fragen wir an:


1. Gibt es ein kommunales Schutzkonzept für alle religiösen Einrichtungen oder für Einrichtungen einzelner Religionen?
2. Inwiefern ist der Schutz religiöser Einrichtungen im Kriminalpräventiven Rat ein Thema und wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden von Land und Bund?
3. Welche Konzepte unterstützt die Stadt, ist der interkulturelle Dialog geeignet, um Schutzbedarfe zu vereinbaren?
4. Welche Förderungen von Vereinen, die sich mit Programmen gegen Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus, Antiziganismus etc. engagieren, reicht die Stadt Leipzig aus?

Schriftliche Antwort der Verwaltung vom 19. Januar 2022:

Zu 1.)

Ein kommunales Schutzkonzept, das sich explizit auf religiöse Einrichtungen in Leipzig bezieht, existiert nicht.

Zu 2.)

Der Schutz religiöser Einrichtungen wurde bisher nicht in den Gremien des Kommunalen Präventionsrates thematisiert, daher besteht auf dieser Ebene keine Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden von Land und Bund. Er ist vordergründig Aufgabe des Polizeivollzugsdienstes des Freistaates Sachsen, da dieser für die straftatenbezogene Gefahrenabwehr zuständig ist. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung berücksichtigt die Stadt selbstverständlich auch Aspekte der Sicherheit religiöser Einrichtungen.

Zu 3.)

Schutzbedarfe werden nicht vereinbart, sondern können im Ergebnis einer Lageeinschätzung vonseiten des Polizeivollzugsdienstes festgestellt werden. Entsprechende Maßnahmen, die hiernach erforderlich sind, werden von diesem mit den Einrichtungen abgestimmt und realisiert. Der interkulturelle Dialog ist in diesem Zusammenhang aufgrund seiner völlig anderen Zielstellung kein geeignetes Format. Unabhängig davon erfolgen bei der Durchführung größerer Veranstaltungen mit Bezug zu religiösen Einrichtungen Abstimmungen zwischen der Polizei und der Sicherheitsbehörde zu speziellen Sicherheitskonzepten.

Zu 4.)

Für Vereine mit der obengenannten Zielsetzung bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten.

Im Rahmen der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben“ führt die Stadt Leipzig die Partnerschaft für Demokratie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ 2020–2024 durch. Sie stellt ein wesentliches Element der Förderung zivilgesellschaftlichen Handelns gegen Gedankengut der Ungleichwertigkeit und menschenfeindliche Einstellungen sowie für ein demokratisches Miteinander dar. Es werden Maßnahmen gefördert, die Zivilcourage stärken und demokratische Werte sowie Fähigkeiten, wie Toleranz, Dialogbereitschaft und Respekt vermitteln. Die Förderung von Projektanträgen kann in drei Fonds beantragt werden, Einzelheiten können den Projektausschreibungen im Internet entnommen werden (https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/leipzig-ort-der-vielfalt/projektausschreibungen).

Weitere Förderungen in diesem Sinne sind über die „Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ möglich. Förderfähig sind Vorhaben und Projekte, die u. a. darauf gerichtet sind, Ressentiments, Vorurteile und Diskriminierungen aufgrund ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit abzubauen.

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