Anfrage: Stand der Realisierung der Haushaltsbeschlüsse vom 1. Februar 2017 zum Bau des Elster-Saale-Radweges sowie eines Abschnittes des Elsterradweges

Anfrage von Stadtrat Michael Schmidt zur schriftlichen Beantwortung in der Ratsversammlung am 24. Oktober 2018

Am 01.02.2017 wurde der Beschluss „Umsetzung der Maßnahme Grundhafter Ausbau des Elsterradweges in Asphalt auf dem Abschnitt Rad- und Gehweg/Straße vom Schleußiger Weg bis zum Teilungswehr Großzschocher (A 0073/17/18)“ beschlossen. Umgesetzt wurde dieser Beschluss bislang nicht, obwohl das zweite Haushaltsjahr dem Ende zugeht. In der Antwort zur Anfrage 5294 wurde geantwortet, dass die Realisierung erst nach Abschluss des verwaltungsinternen Abstimmungsverfahrens „Gestattungsvertrag Wege auf Deichen“ und der Realisierung des Vertragsabschlusses mit der Landestalsperrenverwaltung sowie den notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen erfolgen kann.
Ich frage an:

  1. Wie ist der konkrete Stand der Planung zum Bau dieses Abschnittes des Elsterradweges, was wurde bereits unternommen und was ist noch notwendig, um eine Ausschreibung zum Bau vorzunehmen?
  2. Wurden bereits entsprechende Fördermittelanträge gestellt?
  3. Für wann ist die Ausschreibung und der Bau des Projektes sowie die Fertigstellung geplant?
  4. Stehen die notwendigen Haushaltsmittel zum Zeitpunkt der Realisierung im Haushalt zur Verfügung?

Antwort der Verwaltung:

zu Frage 1): 
Der angegebene Wegeabschnitt befindet sich im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung (LTV). Nach einer intensiven Abstimmung mit der LTV und einem verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren liegt ein unterzeichneter Gestattungsvertrag für die Nutzung der Wege auf Deichen vor. Im Vertrag ist geregelt,
dass die Gestattung und Zustimmung des Eigentümers die Grundvoraussetzung für den Beginn jeder einzelnen Maßnahme ist. Für den o.g. Wegeabschnitt liegt die Zustimmung der LTV zu dem grundhaften Ausbau des Elsterradweges in Asphalt noch nicht vor. Erst wenn diese erteilt ist, kann mit der Planung begonnen werden.

zu Frage 2):
Entsprechende Fördermittelanträge können erst nach Vorlage einer bestätigten Vorentwurfsplanung mit belastbarer Kostenermittlung gestellt werden.

Frage 3):
Die Gestattung und die Zustimmung des Eigentümers sowie die Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit mit einer Finanzierungszusage sind die Grundvoraussetzungen für Ausschreibung und Umsetzung des Projektes.

Frage 4): 
Im Verkehrs- und Tiefbauamt standen die Planungsmittel für diese Maßnahme im PSP-Element Radwege in Höhe von 25 T€ zur Verfügung. Aufgrund der getroffenen und jetzt gültigen Regelung „Wege auf Deichen“ liegt die Planungsaufgabe nunmehr im ASG. Deshalb wurden diese Haushaltsmittel dem Amt für Stadtgrün und Gewässer
übertragen und in das PSP-Element 7.0001898.700 - Elsterradweg eingestellt. Nach Vorlage der Zustimmung der Landestalsperrenverwaltung wird 2019 mit der Beantragung der notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für das Vorhaben begonnen.

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