Anfrage: Stand der Realisierung des Haushaltsbeschlusses vom 1. Februar 2017 zum Bau des Elster-Saale-Radweges

Anfrage von Stadtrat Michael Schmidt vom 19. September zur schriftlichen Beantwortung in der Ratsversammlung am 24. Oktober 2018

Am 01.02.2018 wurde der Antrag „Ausbau des Elster-Saale-Radweges zwischen Kulkwitzer See bis Karl-Heine-Kanal (A 0074/17/18)“ beschlossen. Voraussetzung für eine Realisierung war dazu der bereits weit vorher beauftragte Ankauf der ehemaligen Bahntrasse entlang des Lausener Weges.
Hierzu frage ich an:

  1. Wurde der Kaufvertrag zum ehemaligen Bahndamm bereits erfolgreich abgeschlossen?
  2. Wie ist der konkrete Stand der Planung zum Bau dieses Abschnittes des Elster-Saale-Radweges, was wurde bereits unternommen und was ist noch notwendig, um eine Ausschreibung zum Bau vorzunehmen?
  3. Wurden bereits entsprechende Fördermittelanträge gestellt?
  4. Für wann ist die Ausschreibung und der Bau des Projektes sowie die Fertigstellung geplant?
  5. Stehen die notwendigen Haushaltsmittel zum Zeitpunkt der Realisierung im Haushalt zur Verfügung?

Antwort der Verwaltung vom 24.10.2018

Zu 1.
Der Kaufvertrag zum Ankauf der Bahnstrecke Lausen/Großzschocher wurde am 11. April 2018 beurkundet.
Der Ausbau des Elster-Saale-Radweges betrifft eine Teilfläche des Flurstücks 157/13 Gemarkung Lausen. Diese Teilfläche wurde durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vermessen. Die Vermessung der Teilfläche ist Voraussetzung für den Vollzug des Kaufvertrags.
Die Offenlegung von Ergebnissen der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) wurde im Leipziger Amtsblatt, Nr. 15, vom 01. September 2018 veröffentlicht. Die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gelten ab dem 16.10.2018 als bekannt gegeben.

Zu 2.
Derzeit besteht keine Planung für dieses Vorhaben. Bevor die Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgen kann ist jedoch eine Vorplanung durchzuführen. Aus Gründen des wirtschaftlichen Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist es geboten, die Vorplanung in diesem Fall erst nach dem erfolgreichem Abschluss des Grundstückserwerbs beginnen zu lassen.  

Zu 3.
Nein. Fördermittelanträge können erst nach erfolgter Entwurfsplanung gestellt werden.

Zu 4.
Die Maßnahme ist im Radverkehrsprogramm mit dem Zeitraum 2024 und ff. eingeordnet.

Zu 5.
Über die Haushaltssituation im Zeitraum des für den derzeitigen Planungshorizont zutreffenden Doppelhaushalts 2023/24 können jetzt noch keine Aussagen getroffen werden.

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