Anfrage: Stand der Umsetzung der Maßnahme „Grundhafter Ausbau des Elster-Radweges in Asphalt auf dem Abschnitt Rad- und Gehweg/Straße vom Schleußiger Weg bis zum Teilungswehr Großzschocher“
Anfrage vom 7. Januar 2018 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 31. Januar 2018
Der Stadtrat hat mit dem Haushalt 2017/18 beschlossen, die im Sportprogramm enthaltene Maßnahme „Grundhafter Ausbau des Elster-Radweges in Asphalt auf dem Abschnitt Rad- und Gehweg/Straße vom Schleußiger Weg bis zum Teilungswehr Großzschocher“ im Jahr 2017 umzusetzen. Dies ist augenscheinlich nicht geschehen. Stattdessen ist die Senke auf Höhe des Zugangs zur Pistorisstraße für Radfahrende weiterhin eine Gefahrenquelle und die durchgehende Befahrbarkeit für Skater von der Innenstadt bis zum Cospudener See durch den fehlenden Lückenschluss nicht möglich.
Hierzu fragen wir an:
- Welche Ämter sind für die Umsetzung dieses Haushaltsbeschluss zuständig, welches davon federführend?
- Welche Schritte wurden bislang zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses mit welchem Ergebnis unternommen?
- Warum konnte der Ratsbeschluss nicht wie vorgesehen im Jahr 2017 umgesetzt werden?
- Welche weiteren Schritte werden in welcher zeitlichen Abfolge unternommen, um den Ratsbeschluss schnellstmöglich umzusetzen? Wurden dazu die Mittel von 2017 in 2018 übertragen?
Antwort der Verwaltung vom 30. Januar 2018
Zu 1.)
Zuständig ist der Oberbürgermeister, vertreten durch die Dezernate Umwelt, Ordnung, Sport und Dezernat Stadtentwicklung und Bau.
Zu 2.)
Der angegebene Wegeabschnitt befindet sich im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung (LTV). Nach einer intensiven Abstimmung mit der LTV liegt ein Gestattungsvertrag für die Nutzung der Wege auf Deichen im Entwurf vor. Dieser befindet sich zurzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.
Zu 3.)
Die Gestattung und die Zustimmung des Eigentümers ist die Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme.
Zu 4.)
Nach Abschluss des verwaltungsinternen Abstimmungsverfahrens „Gestattungsvertrag Wege auf Deichen“ und der Realisierung des Vertragsabschlusses müssen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen eingeholt werden. Beispielsweise befindet sich die Wegetrasse im Landschaftsschutzgebiet.
Die Mittel werden vom Dezernat Stadtentwicklung und Bau in 2018 zur Verfügung gestellt.