Anfrage: Stand und Perspektive des Winterdienstes auf Radwegen in Leipzig – Umsetzung, Pilotierung und Planungen für den kommenden Winter

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 29. Oktober 2025

Ein funktionierender Winterdienst auf Radwegen ist essenziell, um die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches Verkehrsmittel ganzjährig zu ermöglichen und die Klimaschutzziele der Stadt Leipzig zu unterstützen.

Zur Vorbereitung auf die nächste Wintersaison und im Interesse der Verkehrssicherheit sowie Förderung des Radverkehrs bitten wir daher um einen umfassenden Sachstandsbericht zum geplanten Winterdienst auf den Leipziger Radwegen.

Laut Informationen der Stadtreinigung Leipzig wird derzeit "rund ein Drittel des Leipziger Straßennetzes entsprechend den Erfordernissen" geräumt und gestreut. Unklar bleibt jedoch, welcher Anteil der Radverkehrsinfrastruktur davon betroffen ist und nach welchen Prioritäten die Räumung erfolgt.

Die Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig regelt zwar grundsätzlich den Winterdienst, jedoch fehlen spezifische und transparente Informationen zur Umsetzung auf Radwegen. Während für den Landkreis Leipzig klare zeitliche Vorgaben für die Räumung verschiedener Straßenkategorien existieren (werktags ab 8.00 Uhr, sonn- und feiertags ab 10.00 Uhr), sind entsprechende Regelungen für das Radwegenetz in der Stadt Leipzig nicht eindeutig kommuniziert.

Mit dem „Sofortprogramm Radverkehr“ wurden beispielsweise Mittel eingestellt und Ausbauziele (2021/22) beschlossen; dabei war der Winterdienst ein explizites Handlungsfeld. Des Weiteren wurde im Zuge der Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans und der Mobilitätsstrategie 2030 von Verwaltung und Rat die Einrichtung eines „365-Tage-Netzes“ für Reinigung und Winterdienst an Radverkehrsanlagen als Maßnahme hervorgehoben. Zudem testet die Stadtreinigung Leipzig seit 2023/24 in Pilotprojekten den maschinellen Winterdienst auf ausgewählten Radwegen, um praktische Erkenntnisse für die künftige Ausgestaltung zu gewinnen.

Dennoch besteht im Hinblick auf den nächsten Winter in einigen Monaten Unklarheit über die tatsächliche und flächendeckende Umsetzung des Winterdienstes an Radwegen, insbesondere außerhalb der Hauptachsen, sowie die bisherigen Erkenntnisse aus den Pilotierungen und künftige Planungen.

Hierzu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie gestaltet sich aktuell der Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet Leipzig?
    a) Welche Radwege (Hauptnetz, Nebenrouten, Radschnellwege) werden im Rahmen des kommunalen Winterdienstes regulär maschinell geräumt und gestreut?
    b) Wie wird die Einhaltung der Satzung hinsichtlich der Anliegerpflichten und der Trennung von Geh- und Radwegen derzeit umgesetzt und kontrolliert?
  2. Welche Erfahrungen und Erkenntnisse konnten aus der Pilotierung des maschinellen Winterdienstes auf Radwegen in den Haushaltsjahren 2023/24 gewonnen werden?
    a) Gibt es eine Auswertung zur Durchführbarkeit an verschiedenen Radwegtypen, insbesondere hinsichtlich baulicher Hindernisse (z.B. Poller, Engstellen, Schutzstreifen)?
    b) Welche technischen und organisatorischen Hürden wurden identifiziert und wie wurden diese adressiert?
  3. Wie ist konkret die Planung für eine Ausweitung des Winterdienstes im Doppelhaushalt 2025/26, insbesondere im Sinne eines „365-Tage-Netzes“?
    a) Welche zusätzlichen Mittel und Kapazitäten sind veranschlagt?
    b) Wie erfolgt die Priorisierung und Kategorisierung, insbesondere im Rahmen von Hauptnetz, Nebenrouten und nach Nutzungsfrequenz?
  4. Wie wird sichergestellt, dass bei Schneeablagerungen durch Straßenwinterdienst und Anlieger keine Beeinträchtigungen der Radwege erfolgen?
    a) Welche Maßnahmen zur Sensibilisierung und Kontrolle gibt es?
    b) Welche Strukturen der Bürgerinformation und welche Sanktionsmöglichkeiten werden angewendet?
  5. Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung der Akteure (Stadtreinigung, Verkehrs- und Tiefbauamt, externe Dienstleister, Anliegervertretungen, Interessenverbände), um eine durchgängige Befahrbarkeit und Sicherheit für Radfahrende auch im Winter zu gewährleisten?

Wir bitten um eine schriftliche und möglichst tabellarische Darstellung der aktuellen und geplanten Maßnahmen – gerne auch unter Bezugnahme auf die Winterdienstsatzung, aktuelle Ratsbeschlüsse und Erfahrungen aus den Pilotierungen.

 

Antwort der Verwaltung vom 29. Oktober 2025

Frage 1: Wie gestaltet sich aktuell der Winterdienst auf Radwegen im Stadtgebiet Leipzig?

a) Welche Radwege (Hauptnetz, Nebenrouten, Radschnellwege) werden im Rahmen des kommunalen Winterdienstes regulär maschinell geräumt und gestreut?

Auf Basis der Daten des Mobilitäts- und Tiefbauamtes (MTA) zum Hauptnetz Rad, mit einer Gesamtlänge von 884 km, werden seit dem Winter 2022 Pilotstrecken (Ost-West- und Nord-Süd-Verbindung) im Radwegenetz testweise mit Kleintechnik durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (EB SRL) winterdienstlich betreut. Die Betreuung erfolgt nur im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten des EB SRL. Aufgrund der nicht abgeschlossenen Testphase liegen noch keine belastbaren Zahlen vor.

Die in Leipzig als Fahrradstraßen deklarierten Straßenabschnitte werden vollumfänglich betreut.

Für Radfahrstreifen, die im Rahmen der Hauptnetzbetreuung des Fahrbahnwinterdienstes durch die Großtechnik (mit-)bearbeitet und so gut es geht von Schnee freigehalten werden, stehen ebenfalls keine belastbaren Daten zur Verfügung. Der EB SRL betreut (unter Inanspruchnahme von Dienstleistern) ca. 600 km des Leipziger Straßennetzes. Dabei handelt es sich überwiegend um Straßen des Hauptnetzes, aber auch um Straßen des Nebennetzes, sofern Buslinien, kritische Infrastruktur, Brücken usw. betroffen sind.

Beim Einsatz von Schnee-Räumtechnik auf Fahrbahnen ist es allerdings notwendig, den Schnee am äußersten Fahrbahnrand abzulagern. So werden letztendlich auch die auf der Fahrbahn eingerichteten Fahrradstreifen ganz oder teilweise genutzt, um den Schnee abzulagern. Sind benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt bzw. gestreut, dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen.

Entsprechend der Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig sind gemeinsame Geh- und Radwege durch den Anlieger mindestens in einer Breite von 1,20 Meter zu beräumen und bestreuen. Radfahrer dürfen diesen geräumten Bereich benutzen, allerdings haben die Fußgänger Vorrang. Gegebenenfalls müssen die Radfahrer dann absteigen und das Fahrrad schieben.

b) Wie wird die Einhaltung der Satzung hinsichtlich der Anliegerpflichten und der Trennung von Geh- und Radwegen derzeit umgesetzt und kontrolliert?

Durch die Außendienstmitarbeiter der Abteilung Stadtordnungsdienst (StOD) erfolgen Kontrollen zur Umsetzung der Anliegerpflichten im Sinne des § 2 (2) der Winterdienstsatzung. Hierbei handelt es sich um die Übertragung der Winterdienstpflicht für Gehwege auf die Anlieger der Grundstücke. Radwege werden nicht durch Bedienstete des Ordnungsamtes kontrolliert. Werden jedoch Hinweise aus der Bevölkerung gemeldet oder eigene Feststellungen zu Gefährdungen oder Mängeln getroffen, erfolgt eine Mitteilung an den EB SRL.

 

Frage 2: Welche Erfahrungen und Erkenntnisse konnten aus der Pilotierung des maschinellen Winterdienstes auf Radwegen in den Haushaltsjahren 2023/24 gewonnen werden?

a) Gibt es eine Auswertung zur Durchführbarkeit an verschiedenen Radwegtypen, insbesondere hinsichtlich baulicher Hindernisse (z.B. Poller, Engstellen, Schutzstreifen)?

Die in den Jahren gesammelten Erfahrungen wurden zwischen MTA und EB SRL ausgetauscht. Bauliche Hindernisse auf den Pilotstrecken (meist Poller) wurden, bis auf einige Ausnahmen, in Abstimmung mit dem MTA beseitigt. Anfang 2025 hat sich der Radverkehrsbeauftrage auf dem Betriebsgelände des EB SRL ein Bild von der eingesetzten Technik gemacht, um dies bei der Festlegung der Strecken berücksichtigen zu können.

Generell lässt sich sagen, dass der bauliche Zustand des Leipziger Radwegenetzes nicht im erforderlichen Maße für eine durchgängige maschinelle Bearbeitung geeignet ist. Es gibt viele Engstellen, die das Fahrpersonal des EB SRL, vor allem unter winterlichen Bedingungen, zu einer sehr langsamen und extrem vorsichtigen Fahrweise zwingen. Auch die Einrichtung von Baustellenabsperrung stellt eine enorme Herausforderung für den EB SRL dar, da die Befahrbarkeit mit Fahrzeugen dann nicht mehr in jedem Fall gegeben ist.

Im Idealfall kann der EB SRL die Radwege (z. B. bei Radfahrstreifen) im Rahmen der Großtechnikbetreuung mit bearbeiten. Separat geführte Radwege bedeuten immer einen zusätzlichen Technik- und Personalaufwand. Durch die bauliche Veränderung auf dem Leipziger Innenstadtring fahren vor dem Leipziger Hauptbahnhof derzeit beispielsweise 3 unterschiedliche Fahrzeugtypen, um alle Fahrbahnen bearbeiten zu können.

Farblich markierte Radwege sind aufgrund ihrer Beschaffenheit besonders glätteanfällig und stellen somit ein zusätzliches Risiko dar.

b) Welche technischen und organisatorischen Hürden wurden identifiziert und wie wurden diese adressiert?

Eine konkrete Ermittlung des benötigten Technik- und Personalbedarfs kann erst erfolgen, wenn das winterdienstlich zu betreuende Radwegenetz durch das MTA festgelegt wurde.

 

Frage 3: Wie ist konkret die Planung für eine Ausweitung des Winterdienstes im Doppelhaushalt 2025/26, insbesondere im Sinne eines „365-Tage-Netzes“?

a) Welche zusätzlichen Mittel und Kapazitäten sind veranschlagt?

Im Haushalt 2025/2026 des MTA wurden erstmalig nicht-investive Mittel für die Ausweitung von Reinigung und Winterdienst von Radwegen, die in der Baulast des MTA liegen, eingestellt. Für 2025 sind 350.000 Euro und für 2026 sind 650.000 Euro vorgesehen. Allerdings ist durch die Haushaltssperre derzeit keine Verfügung über die Mittel möglich. Von Seiten des MTA wird derzeit eine gesonderte Freigabe von Teilen der Mittel geprüft, da bei verkehrswichtigen Radverkehrsanlagen eine Winterdienstpflicht besteht, es sich also in Bezug auf den Winterdienst bei bestimmten Abschnitten des Hauptnetz Rad um eine Pflichtaufgabe handeln könnte.

Eine konkrete Ermittlung der beim EB SRL erforderlichen zusätzlichen Mittel und Kapazitäten kann erst nach Festlegung des winterdienstlich zu betreuenden Radwegenetzes erfolgen.

b) Wie erfolgt die Priorisierung und Kategorisierung, insbesondere im Rahmen von Hauptnetz, Nebenrouten und nach Nutzungsfrequenz?

Das zu bearbeitende Radwegenetz muss durch das MTA erarbeitet werden. Der EB SRL leistet hierfür erforderliche Zuarbeiten.

Langfristig wird angestrebt, Winterdienst auf verkehrswichtigen Radverkehrsverbindungen der Stadt zu erbringen, d. h. mit Räumung und dem Ausbringen von Salzlösung. Hierfür muss eine Analyse und Bestandsaufnahme der entsprechenden Verbindungen erfolgen, um das Winterdienstnetz für den Radverkehr zu fixieren, ggf. auch auf parallelen Wegen. Die Wege müssen für den erforderlichen Einsatz von Salzlösung geeignet sein. Darüber hinaus müssen die Flächen durchgängig maschinell befahrbar sein, d.h. Breite und Tragfähigkeit sind zu beachten, und durchgängig bedient werden.

Bei separaten Radwegen, einschließlich getrennter Rad- und Gehwege, ist jeweils zu überprüfen, ob die Breiten und Tragfähigkeiten den maschinellen Winterdienst zulassen. Anderenfalls wären Alternativen zu suchen. Zudem muss überprüft werden, ob Hindernisse die Einfahrt oder Durchfahrt durch die Radwege behindern oder sogar verhindern. Auch dann wäre Abhilfe zu schaffen.

Die Erfassung radwegbezogener Kenngrößen durch den EB SRL ist aufgrund der hohen Änderungsraten, z.B. Fahrstreifenreduktion zugunsten von Radfahrstreifen, Neubau, Rückbau, etc. nicht möglich.

Die Priorisierung ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen an eine Räumpflicht bei Schneelage, die sich allein auf verkehrswichtige Radverkehrsanlagen bezieht. Diese sind im Hauptnetz Rad der Stadt Leipzig durch die Kategorien Vorrangroute (IR II) und Hauptroute (IR III) abgebildet. Daneben gibt es noch eine Streupflicht auf verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Radverkehrsanlagen. Als gefährlich einzustufen sind Steigungen, Kurven und Kreuzungen sowie Abschnitte im Mischverkehr (mit Fußgängern und mit Kfz). Gerade letzteres wird bereits durch die Streupflichten im Bereich des Fuß- und Kfz-Verkehrs abgedeckt.

Das MTA hat mit dem EB SRL bereits seit 2022 einen Testbetrieb zur Räumung von bestimmten Vorrangrouten im Hauptnetz Rad abgestimmt. Hierzu wird auf die Ausführungen unter 1. a) verwiesen.

Mit dem Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ wurden in Maßnahme 1.16 folgende Grundsätze zur Definition und Umsetzung eines Ganzjahres-Netzes beschlossen:

„Der Winterdienst wird kurzfristig auf IR II-Verbindungen, mittelfristig auch auf stark nachgefragten Routen im IR III-Netz unter Berücksichtigung von naturschutzfachlichen und technischen Anforderungen geprüft und umgesetzt. Langfristig soll ein Winterdienstnetz auf definierten IR II und IR III-Routen umgesetzt werden. Radfahrstreifen entlang von geräumten Kfz-Achsen sollen grundsätzlich prioritär geräumt werden (unabhängig von der Netzbedeutung, da dies sicherheitsrelevant ist).“

Aus Kapazitätsgründen konnte noch keine weitere Prüfung der laut Radverkehrsentwicklungsplan 2030+ mittelfristig angesetzten Einbeziehung von stark nachgefragten IR III-Routen des Hauptnetz Rad in den Winterdienst begonnen werden. Entsprechend fehlt auch noch ein Konzept zur weiteren Priorisierung der im Hauptnetz Rad ausgewählten Routen unter Aspekten der Nutzungsfrequenz.  

 

Frage 4: Wie wird sichergestellt, dass bei Schneeablagerungen durch Straßenwinterdienst und Anlieger keine Beeinträchtigungen der Radwege erfolgen?

a) Welche Maßnahmen zur Sensibilisierung und Kontrolle gibt es?

In den jährlich stattfindenden Winterdienstschulungen des EB SRL werden diese Themen behandelt und die Fahrer werden angewiesen, die Radwege so lange wie möglich freizuhalten. Ab einer gewissen Schneehöhe ist dies aber ggf. nicht mehr möglich, so dass Schneeablagerungen auf Radwegen nicht vollumfänglich zu vermeiden sind.

Eine Kontrolle durch das Ordnungsamt (Stadtordnungsdienst) erfolgt nicht. Es wird auf die Ausführungen zu 1. b) verwiesen.

b) Welche Strukturen der Bürgerinformation und welche Sanktionsmöglichkeiten werden angewendet?

Der EB SRL sensibilisiert die Leipziger Bürgerschaft über dessen Social-Media-Kanäle und Internetseite sowie einen Flyer, der über die winterdienstlichen Anliegerpflichten informiert.

Eine Kontrolle durch das Ordnungsamt (Stadtordnungsdienst) erfolgt nicht. Es wird auf die Ausführungen zu 1. b) verwiesen.

 

Frage 5: Wie erfolgt die Zusammenarbeit und Abstimmung der Akteure (Stadtreinigung, Verkehrs- und Tiefbauamt, externe Dienstleister, Anliegervertretungen, Interessenverbände), um eine durchgängige Befahrbarkeit und Sicherheit für Radfahrende auch im Winter zu gewährleisten?

Zwischen EB SRL und MTA erfolgen fortlaufende Abstimmungen, siehe auch Ausführungen zur Frage 2. a).

Wird der Einsatzstelle des Ordnungsamtes die Verletzungen von Anliegerpflichten nach der Winterdienstsatzung gemeldet (via LeipzigGIS), prüfen die Beschäftigten grundsätzlich, wer Eigentümer der betreffenden Fläche ist. Sollten städtische Ämter betroffen sein, ergeht i. d. R. eine Info an das zuständige Amt. Sind die genauen örtlichen Gegebenheiten unklar oder kein konkreter Eigentümer bekannt bzw. kann der Sachverhalt nicht einem Eigentümer zugeordnet werden, wird der StOD mit einer Kontrolle vor Ort beauftragt. Weitere Maßnahmen obliegen daraufhin den Außendienstmitarbeitern/-innen.

Im Zeitraum ab 2022 sind der Einsatzstelle nur vereinzelte Meldungen über die Verletzung von Anliegerpflichten nach der Winterdienstsatzung bekannt geworden, bei denen regelmäßig keine Radverkehrseinrichtungen betroffen waren.

Zudem findet regelmäßig ein Informationsaustausch mit dem kommunalen Winterdienst statt. Dieser beschränkt sich nicht nur auf die Befahrbarkeit von Radwegen. Schwerpunkte bilden erfahrungsgemäß u. a. Brücken, Treppen, Stufen, Kreuzungsbereiche und Schulwege.

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