Anfrage: Stellen für die Gremienbetreuung des Senior*innenbeirats sowie des Beirats Menschen mit Behinderung

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 19. März 2025

Mit dem Beschluss der Ratsversammlung zum Antrag A 0145/ 23/24-01-ÄA im Doppelhaushalt 2023/24 wurde die personelle Stärkung der Geschäftsstellen des Senior*innenbeirats sowie des Beirats Menschen mit Behinderung um je 0,5 VzÄ beschlossen. Durch die zusätzliche Fachkraft konnte eine essentielle operative und fachliche Unterstützung der beiden Beiräte gewährleistet werden.

Aufgrund interner Umstrukturierung ist die bis vor kurzem für die beiden Beiräte mit 1,0 VzÄ zuständige Person nun für die Gremienbetreuung anderer Beiräte zuständig. Dabei wurde dem Senior*innenbeirat sowie dem Beirat Menschen mit Behinderung mitgeteilt, dass die Stelle der Gremienbetreuung der beiden Beiräte nicht neu besetzt werden soll bzw. kann. Stattdessen solle die Gremienbetreuung von der jeweiligen Beauftragten mit übernommen werden. Bis zur Neubesetzung der Stelle der Beauftragten für Senior*innen soll die Gremienbetreuung beider Beiräte durch die Beauftrage für Menschen mit Behinderung übernommen werden.

Beide Beiräte vertreten große Bevölkerungsgruppen mit spezifischen Bedarfen und erfordern daher eine ebenso verlässliche fachliche Begleitung wie andere Beiräte. Hinzu kommt, dass der Beirat für Menschen mit Behinderungen besondere Anforderungen an Barrierefreiheit und inklusive Kommunikationsformen (einfache Sprache, Gebärdensprache, barrierefreie Dokumente) stellt.

Deshalb fragen wir an:

1. Sind oder werden die beiden halben Stellen für die Gremienbetreuung für die Sperrung oder Umlenkung angemeldet? Wenn ja, aus welchem Grund?

2. Sofern die beiden Stellen für die Sperrung/Umlenkung angemeldet wurden/werden: Inwiefern steht dies im Einklang mit dem Ratsbeschluss zu A 0145/ 23/24-01-ÄA?

3. Wie ist konkret geplant, die Arbeit der wegfallenden Gremienbetreuung für den Senior*innenbeirat sowie den Beirat Menschen mit Behinderung zu leisten?

4. Wie kann die Qualität der Betreuung beider Gremien sichergestellt sowie eine Überlastung von mit zusätzlichen Aufgaben belasteten Mitarbeitenden vermieden werden?

 

Antwort vom 19. März 2025

1. Sind oder werden die beiden halben Stellen für die Gremienbetreuung für die Sperrung oder Umlenkung angemeldet? Wenn ja, aus welchem Grund?

Nein. Die Stellenanteile (insgesamt 1,0 VZÄ) wurden nicht für die Stellensperrung oder Stellenumlenkung genutzt.

2. Sofern die beiden Stellen für die Sperrung/Umlenkung angemeldet wurden/werden: Inwiefern steht dies im Einklang mit dem Ratsbeschluss zu A 0145/ 23/24-01-ÄA?

Die Stellenanteile (insgesamt 1,0 VZÄ) wurden nicht für die Stellensperrung oder Stellenumlenkung angemeldet. Die Stellenanteile wurde im Zuge einer Umstrukturierung innerhalb des Dezernates Soziales, Gesundheit und Vielfalt dem Gesundheitsamt zugeordnet. Die Umstrukturierung zielt darauf ab, Aufgaben mit den bestehenden personellen Ressourcen bestmöglich zu erledigen.

3. Wie ist konkret geplant, die Arbeit der wegfallenden Gremienbetreuung für den Senior*innenbeirat sowie den Beirat Menschen mit Behinderung zu leisten?

Die Leitung der Geschäftsstelle des Beirates für Menschen mit Behinderung obliegt der Beauftragen für Menschen mit Behinderung. Die Leitung der Geschäftsstelle des Seniorinnen- und Seniorenbeirats obliegt der/dem Beauftragten für Seniorinnen und Senioren. Der/Die Beauftragte für Seniorinnen und Senioren wird bis zur Wiederbesetzung der Stelle durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung vertreten.

Zu den Aufgaben der Beauftragten gehören u.a. die Organisation der Beiratssitzungen, die Unterstützung der Beiratsvorsitzenden, die Begleitung der Arbeitskreise der Beiräte und die Beratung des Beirates bei der Entwicklung von Empfehlungen und Stellungnahmen. Diese Aufgaben werden wie bisher von den Beauftragten wahrgenommen. Die Beauftragten werden dabei durch eine Beschäftigte im Referat Beauftragte unterstützt, insbesondere bei der Vor- und Nachbereitung der Beiratssitzungen.

4. Wie kann die Qualität der Betreuung beider Gremien sichergestellt sowie eine Überlastung von mit zusätzlichen Aufgaben belasteten Mitarbeitenden vermieden werden?

Die Qualität der Gremienbetreuung wird wie bisher durch die Beauftragten sichergestellt. Die Beauftragten werden dabei durch eine erfahrene Beschäftigte im Referat Beauftragte unterstützt.

Zusätzlich wird im Referat Beauftragte eine Honorarkraft beschäftigt, welche projektbezogene Aufgaben übernehmen wird und über Fördermittel refinanziert wird. Darüber hinaus werden im Referat Beauftragte Auszubildende eingesetzt, welche je nach Ausbildungsstand unterstützen können.

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