Anfrage: Streusalz-Einsatz minimieren

Anfrage vom 18. Januar 2016

In den Wintermonaten kommt es aufgrund der Witterungsbedingungen vermehrt zum Einsatz von Streusalz. So berichtete die Stadtreinigung gegenüber der Leipziger Volkszeitung in ihrem Artikel am 05. Januar 2016, dass bei der dünnen Schneedecke Feuchtsalz auf das betreute Straßennetz aufgebracht wurde. 331 km Straße würden von der Stadtreinigung betreut, der Rest des 582 km langen Straßennetzes von anderen Anbietern bewirtschaftet. 2.500 t Streusalz gibt die Stadtreinigung als Reservoir für die Wintermonate 2015/2016 an.

Dem widerspricht die aktuelle Satzung über den Winterdienst in der Stadt Leipzig vom 20.09.2012. Demnach dürfen nach § 5 auftauende und umweltschädigende Streumittel wie Streusalz nur dann verwendet werden, „wenn auf Grund besonderer Witterungsbedingungen (z. B. Blitzeis) mit anderen Mitteln keine hinreichende Wirkung erzielt werden kann. […] Zum Abstumpfen sind Streumittel wie Sand, Splitt und Blähschiefer zu nutzen.“ Blitzeis ist nicht aufgetreten in den Tagen vom 04. bis 06. Januar 2016. Streusalz wurde dennoch massiv eingesetzt auf den Leipziger Straßen und im Schienennetz der LVB.

Der Einsatz von Streusalz und Salzlauge ist ökologisch bedenklich. Besonders für Bäume und Pflanzen wirkt das Salz schädlich, führt zum Absterben der Blätter und erhöht den ph-Wert des Bodens. Streusalz greift aber auch Gebäude und Fahrzeuge an. Es geht ins Grundwasser und schadet auch Tieren. Salz schadet und verursacht dadurch direkte und indirekte Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Es gibt bereits eine Reihe von umweltverträglichen Streugutmitteln, welche durch den Blauen Engel zertifiziert und genauso wirksam wie Salz sind.

Wir fragen daher an:

  1. Warum und in welchem Umfang wurde Streusalz in den Tagen vom 04. bis 06. Januar 2016 auf den von der Stadtreinigung betreuten Straßen Leipzigs sowie im Schienennetz der LVB ausgetragen, obwohl kein Blitzeis eintrat und die Winterdienstsatzung den Einsatz von Streumitteln wie Sand, Splitt und Blähschiefer vorschreibt?
  2. Wie sieht die Konzeption der Stadt Leipzig / Stadtreinigung und der LVB aus, die Streusalzverbringung zu minimieren?
  3. Welche kostensparenden und umweltschonenende Ersatzstoffe  nutzen die Stadtreinigung Leipzig und die LVB und in welchem Umfang?
  4. Wann werden aus Umweltgründen die einzusetzenden Mengen an Streusalz reduziert?
  5. Wie ist der Einsatz von Streusalz in Leipzig auf Straßen, Fahrradwegen, Gehwegen und im Wirkungsbereich der LVB geregelt?
  6. Wie werden die Leipzigerinnen und Leipziger und auch die Gehwegsreinigungsfirmen darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, ihre Gehwege zu reinigen und sturzfrei zu halten, dass aber die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen umweltschädlich und verboten ist?
  7. Wie oft wurde das unsachgemäße Streuen von Streusalz durch Anlieger bzw. Straßenreinigungsfirmen in Leipzig in den letzten fünf Jahren kontrolliert bzw. wie viele  Ordnungswidrigkeiten wurden diesbezüglich ausgesprochen? 


Antwort vom 1. März 2016

Grundsätzliche Antwort LVB:

Die Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH führen die Schnee- und Eisberäumung auf Haltestellen und Betriebshöfen der Leipziger Verkehrsbetriebe aus. Grundlage der Beauftragung ist unter anderem die Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Mitarbeiter werden vor Beginn der Frostperiode in ihre Aufgaben vollumfänglich eingewiesen. Dazu gehören die Tourenpläne, aber insbesondere auch der Verweis auf den Einsatz verschiedener Streumittel. Wir wissen, dass die Verwendung von Tausalz nur bei besonderen Witterungssituationen möglich ist. Der verantwortungsvolle Umgang mit Tausalz beschränkt sich nicht nur auf die wenigen mit Vegetation bewachsenden Haltestellen, sondern wird an allen Haltestellen praktiziert.

Ein vollkommener Verzicht ist jedoch nicht möglich, da wir eine enorme Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste der LVB tragen. Ein Ausrutschen eines Fahrgastes an der Haltestelle, im schlechtesten Fall verbunden mit einem Sturz vor eine einfahrende Straßenbahn, ist zwingend zu vermeiden.

Auch an Haltestellen, in deren in unmittelbarer Nähe Weichen verbaut sind, können nicht uneingeschränkt mit Splitt behandelt werden, da es sehr schnell zum Verstopfen der Gleisanlagen führt.

Frage 1:
Warum und in welchem Umfang wurde Streusalz in den Tagen vom 04. bis 06. Januar 2016 auf den von der Stadtreinigung betreuten Straßen Leipzigs sowie im Schienennetz der LVB ausgetragen, obwohl kein Blitzeis eintrat und die Winterdienstsatzung den Einsatz von Streumitteln wie Sand, Splitt und Blähschiefer vorschreibt?

Antwort EB SRL, WDK:

Die Winterdienstsatzung unterscheidet zwischen dem öffentlichen Winterdienst und dem auf die Anlieger übertragenen Winterdienst. Auftausalz wird ausschließlich auf den Fahrbahnen der dem kommunalen Winterdienst unterliegenden Straßen eingesetzt, nur in Ausnahmefällen (auf Grund besonderer Witterungsbedingungen, z. B. Blitzeis) auch auf Gehwegen.

Laut Winterdienstsatzung § 5 Einsatz von Streumitteln, Abs. 3 (siehe dazu Antwort 5) ist für den kommunale Winterdienst die Verwendung von auftauende Streumittel erlaubt.

In der fraglichen Zeit wurden rund 600 t Feuchtsalz aufgebracht.
 
Erläuterung zu alternativen Streumitteln:

Blähton/-schiefer: ist für Fahrbahnen nicht geeignet - er wird zerfahren und führt zu einem rutschigen Film.

Sand: ist auf Fahrbahnen nicht wirkungsvoll, weil er sofort durch die Last der Fahrzeuge in etwaige Schneefilme und Poren im Belag eingepresst wird.

Splitt: stellt ein Problem für die Straßenbahngleise und vor allem die Weichen dar und kann demzufolge dort nicht aufgebracht werden. Splitt ist außerdem kein dauerhaft wirkendes Streumittel. Es muss davon außerdem die 3 bis 5-fache Menge aufgebracht werden, um die gleiche abstumpfende Wirkung zu erreichen wie bei auftauenden Mitteln. Der Splitt muss ständig erneuert werden, da er durch die Fahrzeuge an den Straßenrand gewalkt wird.

Außerdem ist er nach Wegfall des Streubedarfs wieder aufzunehmen und je nach Schadstoffgehalt teuer, teils als Sondermüll, zu entsorgen. Durch das Aufbringen von Splitt entstehen unweigerlich Lackschäden an den am Rand parkenden Fahrzeugen.

Der Einsatz von Sand, Splitt und Blähschiefer hat somit beträchtliche ökologische Nachteile (z. B.: erhöhte Entstehung von Feinstaub PM 10), von den wirtschaftlichen ganz abgesehen.


Antwort der LVB:

In der Anlage 1 finden Sie die Spezifische Glättevorhersage für die Stadt Leipzig, herausgegeben am 04.01. um 16.00 Uhr von MeteoGroup Berlin. Sie macht sehr deutlich, dass in den beiden folgenden Nächten mit Eisregen, Eisbildung und Glatteis zu rechnen war.

Die Temperaturen befanden sich knapp unter dem Gefrierpunkt. Damit waren alle Voraussetzungen für das Auftreten von Blitzeis erfüllt. In Abwägung der Wettersituation, der Winterdienstsatzung und der Verantwortung für die Gesundheit der Leipziger Bürger erfolgte ein punktueller Einsatz von Tausalz auf den Haltestellen.

Die letztendliche Entscheidung (Beräumung, Einsatz von Splitt oder Tausalz) erfolgt durch den Mitarbeiter vor Ort, da sich die konkrete Situation von Haltestelle zu Haltestelle unterschiedlich darstellen kann.

 
Frage 2:
Wie sieht die Konzeption der Stadt Leipzig / Stadtreinigung und der LVB aus, die Streusalzverbringung zu minimieren?

Antwort EB SRL, WDK:

Die Streumenge wird nach den örtlichen Erfordernissen individuell von den Fahrern bzw. GPS[1] gesteuert bei den Streufahrzeugen eingestellt. Durch den Einsatzleiter wird für jeden Einsatz die maximal auszubringende Streumenge festgelegt, diese darf den Wert von 30 g/m2 in keinem Fall überschreiten.

Erstmals in der ab 1991 gültigen Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig[2] wurde für den Straßenwinterdienst in Leipzig eine maximale Streudichte von 30 g/m² vorgeschrieben. Da solche Regelungen keines Satzungsbeschlusses bedürfen, wurde diese Festlegung in die Neufassung der Winterdienstsatzung[3] nicht wieder aufgenommen. Die Festlegung gilt jedoch weiterhin.

Die in der Stadt Leipzig maximal zulässigen Streudichten werden in Anlehnung an die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. publizierten Anhaltswerte[4] festgelegt. Die dort genannte maximale Streudichte bei extremen Witterungsbedingungen (Eisregen, Temperaturen unter –10°C) beträgt 40 g/m².

Studien und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der Einsatz von Auftausalz[5] / Feuchtsalz auf Fahrbahnen die wirkungsvollste, wirtschaftlichste und ökologisch sinnvollste Mittel ist, wenn die Dosierung in den notwendigen Mindestmengen erfolgt. Das ist beim kommunalen Fahrbahnwinterdienst durch die spezielle Fahrzeugtechnik garantiert.

Ökologisch sinnvoller ist nur die sogenannte Nullstreuung – also der Verzicht auf jeglichen Winterdienst.

Antwort der LVB:

Die Mitarbeiter sind auf den äußerst sparsamen Einsatz von Tausalz hingewiesen. Es erfolgt eine Kontrolle der eingesetzten Mengen. Ein Jahresvergleich ist wenig aussagekräftig, da die Wetterbedingungen z. B. der Winter 2012/2013 (viel Schnee und Frost) und 2014/2015 (wenig Schnee und Frost) sehr unterschiedlich waren.


Frage 3:
Welche kostensparenden und umweltschonenende Ersatzstoffe nutzt die Stadtreinigung Leipzig und die LVB und in welchem Umfang?

Antwort EB SRL:

Der kommunale Fahrbahnwinterdienst ist auf auftauende Mittel festgelegt. Auf Gehwegen entlang städtischer Grünanlagen (Länge 147 km) wird im Rahmen der Anliegerpflichten durch die Stadtreinigung Blähton verwendet, da die Winterdienstsatzung dort den Einsatz von auftauenden Mitteln verbietet.

Antwort LVB:

Neben dem Einsatz von Splitt werden die Flächen der LVB (Betriebshöfe und Flächen) kostengünstig vom Schnee beräumt. Um dies in einem sehr kleinen Zeitfenster nach dem Schneefall auf allen Flächen durchzuführen, erfolgte eine Aufteilung des Winterdienstes auf die LSB und weitere zuverlässige Partner. So können bis zu 70 Mitarbeiter, verteilt auf zwei Schichten, den Winterdienst durchführen.


Frage 4:
Wann werden aus Umweltgründen die einzusetzenden Mengen an Streusalz reduziert?

Antwort EB SRL:

Die Wetterbedingungen bestimmen die notwendigen Mindestmengen an auftauenden Streumitteln, siehe dazu Antwort 2.


Antwort der LVB:

Sie wurden seit 2012 (siehe dazu Antwort 2) deutlich reduziert.


Frage 5:
Wie ist der Einsatz von Streusalz in Leipzig auf Straßen, Fahrradwegen,Gehwegen und im Wirkungsbereich der LVB geregelt?

Antwort EB SRL, WDK:

Die aktuell gültige Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig legt im § 5 Einsatz von Streumitteln für alle Beteiligten den Umgang mit Streumitteln fest.

Auszug Winterdienstsatzung: § 5 Einsatz von Streumitteln

(1) Zum Abstumpfen sind Streumittel wie Sand, Splitt und Blähschiefer zu nutzen. Asche, Kohlengrus und Ähnliches darf nicht verwendet werden.Die Verwendung von auftauenden Streumitteln wie Streusalz ist nur erlaubt, wenn auf Grund besonderer Witterungsbedingungen (z. B. Blitzeis) mit anderen Mitteln keine hinreichende Wirkung erzielt werden kann.

(2) Die Wiederaufnahme des Streumittels muss alsbald nach Wegfall des Erfordernisses zur Abstumpfung durch den Streupflichtigen erfolgen.

3) Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht durch den kommunalen Winterdienst werden auftauende Streumittel in den notwendigen Mindestmengen eingesetzt.


Antwort der LVB:

Es erfolgt nur der punktuelle Einsatz unter Abwägung der technischen Gegebenheiten (Gleisbefahrbarkeit), Haltestellenausstattung, der Wettersituation und der Gewährleistung der Sicherheit der Leipziger Bürger.


Frage 6:

Wie werden die Leipzigerinnen und Leipziger und auch die Gehwegsreinigungsfirmen darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, ihre Gehwege zu reinigen und sturzfrei zu halten, dass aber die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen umweltschädlich und verboten ist.

Antwort EB SRL, WDK:

Über die aktuell gültige Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig (gültig ab 14.10.2012) sind die Bürger/innen informiert. Diese ist ein Teil des Kommunalrechts, nach dem sich alle Einwohner richten müssen. Sie wurde öffentlich bekannt gegeben und liegt in den Bürgerämtern und in der Stadtreinigung Leipzig für jedermann zugängig aus. Zusätzlich steht die Winterdienstsatzung im Internet auf den Seiten der Stadt Leipzig und des EB SRL zum Download bereit (Stichwort: Winterdienstsatzung).

Die Satzung legt den Umgang mit Streumitteln im § 5 Einsatz von Streumitteln abschließend fest. (siehe Antwort 5 dazu)

Im Amtsblatt der Stadt Leipzig wird rechtzeitig und vor Beginn der Winterperiode auf die Rechten und Pflichten der Bürger/innen hingewiesen sowie auf die Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig verwiesen.

Zusätzlich wurde mit dem letzten Abfallwegweiser (verteilt 01/2013) ein überarbeiteter Winterdienstflyer (Anlage 2) erstellt und an alle Haushalt der Stadt Leipzig verteilt.

Für die Bürger/innen gibt es eine, sich in unregelmäßigen Abständen wiederholende, Informationsveranstaltung auf dem Gelände des EB SRL zum Thema Winterdienst, mit Vorführung der Winterdiensttechnik und einer Fragerunde für interessierte Bürger/innen.

Bei Vergabe von Winterdienstleistungen durch die Stadt Leipzig an externen Firmen werden diese in der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen explizit und ausführlich über den Einsatz von Streumittel vertraglich bindend informiert.

Auszugs aus der aktuellen Ausschreibung Anliegerwinterdienst:

„Leistungsbeschreibung Lose 1-10 Winterdienstleistungen an Grundstücken der Stadt Leipzig „
1. Leistungsinhalt und -umfang: …

Als Abstumpfmittel sind Sand, Splitt und Blähschiefer zu nutzen. Asche, Kohlengrus und Ähnliches dürfen nicht verwendet werden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln wie Streusalz ist nur erlaubt, wenn auf Grund besonderer Witterungsbedingungen (z. B. Blitzeis) mit anderen Mitteln keine hinreichende Wirkung erzielt werden kann. Die Wiederaufnahme des Streumittels durch den Streupflichtigen muss alsbald nach Wegfall des Erfordernisses zur Abstumpfung erfolgen. ...


Frage 7:

Wie oft wurde das unsachgemäße Streuen von Streusalz durch Anlieger bzw. Straßenreinigungsfirmen in Leipzig in den letzten fünf Jahren kontrolliert bzw. wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden diesbezüglich ausgesprochen?

Antwort OA – Stadtordnungsdienst:

Im Rahmen der Winterdienstkontrollen wird durch den gemeindlichen Vollzugsdienst die Erfüllung der Winterdienstpflichten i. S. d. § 4 und 5 Winterdienstsatzung i. d. gültigen Fassung in ihrer Gesamtheit kontrolliert und erfasst.

Davon losgelöste Kontrollen ausschließlich zur Einhaltung des Verbots/Gebots des Einsatzes von Streusalz (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Winterdienstsatzung) erfolgen nicht.

Übersicht Winterdienstkontrollen 2011 bis 2016 (Stadtordnungsdienst):

Winterperiode Anzahl der Winterdienstkontrollen StOD Anzahl der Aufforderungen an Pflichtigen
Anzahl der Nachkontrollen   Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen  
2011/2012 785 125 203 213
2012/2013 1295 80 76 680
2013/2014 130 6 6 15
2014/2015 18 0 0 0
2015/2016 147 37 37 26


Der Nachweis eines unrechtmäßigen Einsatzes von Streusalz ist jedoch sehr schwierig.
Hier muss entweder der Pflichtige auf frischer Tat ermittelt, der Verstoß im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zugegeben oder durch Zeugenaussagen eindeutig bewiesen werden.

Anzahl Anzeigen wegen Verwendung auftauender Streumittel ohne besonderen Grund bei der Bußgeldbehörde

Kalenderjahr Anzahl der OwiG Anzeigen
2011 0
2012 1
2013 40
2014 1
2015 0


[1] Global Positioning System (GPS) deutsch Globales Positionsbestimmungssystem

[2] Satzung über die Durchführung des Straßenwinterdienstes in der Stadt Leipzig vom 16.10.1991, Anlage 3
Rechtsverbindliche Grundsätze

[3] Satzung über die Durchführung des Straßenwinterdienstes in der Stadt Leipzig (Winterdienstsatzung) vom 25.10.1995

[4] Tabelle Anhaltswerte für die Streudichte mit Feuchtsalz in Abhängigkeit von Fahrbahnzustand und Temperatur.
In: Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen. Ausgabe 2010. Hrsg. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. Köln (FGSV), Arbeitsgruppe Infrastrukturmanagement, S. 18

[5] Auftausalz wird im Feuchtsalzverfahren aufgebracht, das geschieht bei eindeutigen winterlichen Wetterverhältnissen. Es kommt das FS-30-Verfahren zur Anwendung. Dabei erfolgt die Vermischung von Auftausalz und Sole in einem Mischungsverhältnis von 70 Gew.-% Auftausalz und 30 Gew.-% Sole erst unmittelbar vor der Ausbringung direkt auf dem Streuteller.

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