Anfrage: Streusalzeinsatz in Leipzig auf Straßen und Fußwegen

Anfrage vom 6. März zur Beantwortung durch die Verwaltung in der Ratsversammlung am 12. April 2017

Der Winter 2016/17 war bisher der seit 2010 kälteste Winter, Leipzig erlebte einige Frost- und Schneetage in Folge. Das Auftreten von Blitzeis ist ausgeblieben.
Die Stadt Leipzig hatte mehrmals über die Presse auf die Pflicht von Eigentümern zum Winterdienst und die Zuständigkeiten hingewiesen. Im Interesse des Baumschutzes und des Grundwasserschutzes ist die Streusalznutzung in Leipzig nur im Notfall (Blitzeis) gestattet. Auch Hunde(-pfoten) sind gefährdet, wenn auf den Gehwegen Streusalz (unnötig) ausgebracht wurde. Streusalz muss sensibel angewendet werden, da das Abwasser und Grundwasser durch Tausalz (vor allem bestehend aus NaCl) sehr belastet wird und die Ressource Wasser dringend geschützt werden muss. Es gibt bei Schnee und Glätte auch verschiedene Alternativen.
Den Einsatz von Streusalz gestatten manche Großstädte deswegen grundsätzlich erst gar nicht:
z. B. Berlin und Hamburg. In Stuttgart und München ist die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen verboten.

In Leipzig waren während der Kältetage die Hausmeister, Grundstücksbesitzer und die Stadtreinigung im unermüdlichen Einsatz im Winterdienst. Vielerorts waren die Fahr- und Gehbedingungen auf Straßen und Gehwegen den winterlichen Bedingungen angemessen und gut nutzbar.

Dennoch sind auch wieder viele Beschwerden seitens der Bevölkerung geäußert worden, weil an Grundstücken erkennbar kein Winterdienst geleistet worden ist oder an andere Stelle Streusalz unsachgemäß und ohne Begründung angewendet wurde. Fakt ist: Noch lange lagen auf manchen Gehwegen und in Haushöfen die kristallinen Reste von Streusalz.

Wir fragen an:

  1. Welche Erfahrung hat die Stadt Leipzig im Winter mit übermäßigem und unangebrachten Streusalzgebrauch (z.B. Bürgerbeschwerden beim Ordnungstelefon)?

  2. An welchen Tagen wurde Streusalz angewendet, an welchen Tagen war also der Einsatz durch Blitzeisankündigung der Wetterstation letztlich begründet?

  3. Gibt es einen Bericht über die Winterdienstleistungen in der Stadtreinigung Leipzig? Wann wird dem Stadtrat dieser Bericht vorgelegt werden?


Schriftliche Antwort der Verwaltung:

Zu 1.:
Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass es in keiner deutschen Großstadt ein Verbot von Streusalz, Feuchtsalz bzw. Auftausalz für die jeweils zuständigen Straßenreinigungsbetriebe bzw. Ämter gibt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass es sehr wohl Verbote, wie auch in der Stadt Leipzig, für den Gebrauch von Streusalz auf Gehwegen gibt, jedoch nicht auf Straßen (kommunaler Winterdienst). Der Einsatz von Auftausalz auf Straßen ist erforderlich, da nur das Wegtauen von Eis- und Schneeglätte Verkehrssicherheit ermöglicht. So ist zum Beispiel in Berlin der Einsatz von „Auftaumittel Feuchtsalz“ ausdrücklich per Gesetz erlaubt: Straßenreinigungsgesetz Berlin § 3 Winterdienst Abs. 7, auch in allen andern in der Anfrage genannt Städten ist der Einsatz Feuchtsalz auf Straßen erlaubt und wird auch auf den offiziellen Internetseiten in km (betreute Straßen) und Tonnen (Verbrauch pro Winter) angegeben!

Leipzig:
Im Winter 2016/17 gingen im Ordnungsamt drei Bürgerbeschwerden zum unangebrachten Einsatz von Streusalz ein. Auf Grund der Ermittlungsergebnisse des Stadtordnungsdienstes wurde von den insgesamt drei eingegangenen Anzeigen ein Fall an die Zentrale Bußgeldbehörde als Ordnungswidrigkeitenanzeige übergeben. Bei den beiden anderen Fällen konnte der Verursacher bzw. Verantwortliche nicht festgestellt werden. Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass die Bürger sich eher über nicht geräumte Gehwege bzw. Straßen beschweren als über den Einsatz von Streusalz.

Zu 2.:
Die Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig erlaubt dem kommunalen Winterdienst zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht auftauende Streumittel einzusetzen. Zur Erfüllung der Anliegerpflicht sind diese nur gestattet, wenn aufgrund besonderer Witterungsbedingungen (z. B. Blitzeis) mit anderen Mitteln keine hinreichende Wirkung erzielt werden kann. Auf Fahrbahnen wurde an jedem Winterdiensttag in den notwendigen Mindestmengen Streusalz angewendet. Auf Gehwegen könnte, begründet durch Vorhersagen des Wetterdienstes, Streusalzeinsatz an folgenden 11 Tagen eingesetzt worden sein:

01./02.01.2017; 08./09.01.2017; 11./12.01.2017; 12.01.2017; 19./20.01.2017; - 20.01.2017; 21.01.2017; 24.01.2017; 29.01.2017; 30.01.2017; 02.02.2017

Zu 3.:
Ja es gibt für die strategische Steuerung zwischen der Stadt Leipzig, dem Eigenbetrieb Stadtreinigung und allen anderen Winterdienstpflichtgen Ämtern zum Thema Winterdienst einen Bericht über die erbrachten Leistungen. Vielen Dank für die gestellte Anfrage, die Verwaltung prüft ob es relevante Informationen aus dem Bericht für den Stadtrat zur Berichterstattung gibt.

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