Anfrage: Supermarkt-Eröffnung auf dem Felsenkeller-Areal: Wann kommen die zugesagten Baumersatzpflanzungen?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 22. November 2018

Mit roten und weißen Ballons wurde jüngst die Eröffnung des neuen Supermarktes auf dem Felsenkeller-Areal gefeiert. Eine Begehung des Felsenkeller-Areals offenbart nun, dass von den 2016 vom Investor und der Stadtverwaltung im Bereich der Stellplätze zugesagten „8 großkronigen“ Ersatzpflanzungen bislang keine einzige Ersatzpflanzung vorgenommen wurde. Mehr noch: die leblose Betonwüste hält nicht einmal Baumscheiben für diese versprochenen Ersatzpflanzungen bereit (siehe: Fotodokumentation). Auch im Bereich des Biergartens fehlen bis heute die zugesagten Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume („Kastanienreihe“).

Deshalb fragen wir:

  1. In welchen Punkten widerspricht die Umsetzung der Bebauung des Felsenkeller-Areals den im Stadtrat und in den Stadtbezirksbeiräten vorgestellten Vorhabenplanungen (siehe: Skizze)? Welche Gründe sind für die offensichtlichen Abweichungen zu nennen?
  2. Warum wurden die in den Plänen dargestellten Ersatzpflanzungen nicht vollzogen?
  3. Wurde aufgrund der offensichtlich geänderten Umsetzung des Bauvorhabens durch den Vorhabenträger gegen die erteilte Baugenehmigung und ihre Auflagen verstoßen?
  4. Welche nächsten Schritte plant die Stadtverwaltung zur Durchsetzung der zugesagten Baumersatzpflanzungen auf dem gesamten Areal?

Zum Hintergrund:
Mitte 2016 machten erste Gerüchte die Runde, dass neben dem Felsenkeller ein Supermarkt gebaut werden soll. Unsere Fraktion reichte dazu eine Anfrage zu den großflächigen Baumfällungen ein.

In der Antwort der Verwaltung hieß es unter anderem: „Die Genehmigung (zur Fällung von neun beantragten Bäumen) wurde mit Auflagen für entsprechende Ersatzpflanzungen versehen. Es wurden auf dem Gelände des Felsenkellers fünf Ersatzpflanzungen gefordert.… Da der Baumbestand nicht zu erhalten war, wurde dieser Bereich des Felsenkellergeländes frei gehalten, um einer perspektivischen Entwicklung der Fläche größtmöglichen Gestaltungsfreiraum zu gewährleisten. Deshalb wurden auch lediglich fünf Bäume nachgepflanzt.“

Im August 2016 reichte unsere Fraktion den Antrag 3076 „Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Karl-Heine-Straße, Birkenstraße, Felsenkellerstraße und Zschochersche Straße“ ein, mit dem Ziel, den Oberbürgermeister zu beauftragen, dem Stadtrat für den Bereich Karl-Heine-Straße, Birkenstraße, Felsenkellerstraße und Zschochersche Straße kurzfristig einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen und das B-Planverfahren zügig zum Abschluss zu bringen. Dabei sollten folgende Ziele erreicht werden:

  • die geordnete Entwicklung sowie die Sicherung und verträgliche Einordnung von Stellplätzen für den Felsenkeller-Ballsaal und Gaststätte unter Beachtung der Nachpflanzung für alle gefällten Bäume;
  • die Sicherung aller notwendigen Funktionen für den Gewölbekeller / Alter Felsenkeller mit öffentlicher kultureller Nutzung;
  • die Sicherung aller Funktionen für die Stadtteilbibliothek einschließlich erforderlicher Brandschutzmaßnahmen und Fluchtwege;
  • die dauerhafte Etablierung des Gemeinschaftsgartens „Annalinde“.

Bis zur Rechtskraft des B-Planes sollte für das Gebiet eine Veränderungssperre erlassen werden.
Die Verwaltung lehnte dieses Ansinnen im Verwaltungsstandpunkt ab und begründete dies u.a. so:
„Bedingt durch diese Grunddisposition ist vergleichbar zu anderen integrierten Märkten (Könneritzstraße, Adler, Coppistraße, …) nur von einem reduzierten PKW Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Hinsichtlich der beabsichtigten Stellplätze ist festzustellen, dass lediglich 14 der 48 Stellplätze für den Lebensmittelmarkt bauordnungsrechtlich erforderlich sind. Die darüber hinaus gehenden Stellplätze sind durch die im Felsenkeller ausgeübten Nutzungen veranlasst. In einer wirksamen Baugenehmigung von 2014 wurden bereits 54 Stellplätze nur für den Felsenkeller genehmigt, die in der Zahl jetzt sogar reduziert werden sollen. Vor diesem Hintergrund wird eingeschätzt, dass die geplanten Zufahrten ausreichend leistungsfähig und sicher ausgebildet werden können.
Mit dem vorliegenden Antrag soll die östlich des Felsenkellers gelegene doppelte Kastanienreihe, die stark geschädigt ist und in der Bäume fehlen, saniert und um Ersatzpflanzungen ergänzt werden. Die Stellplätze werden ausschließlich im nördlichen Bereich hinter dem Felsenkeller eingeordnet. Im Bereich der Stellplätze sollen 8 großkronige Bäume als Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Der Markt soll ein extensives Gründach erhalten. Angesichts der zulässigen Nutzungsanforderungen ist das vorliegende Konzept zur Begrünung bereits als optimiert anzusehen.

Vor dem geschilderten Hintergrund der Konformität des geplanten Vorhabens mit dem öffentlichen Recht und dem STEP Zentren kann seitens der Verwaltung dem Vorschlag der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Verhinderung des beantragten Investitionsvorhabens nicht gefolgt werden.“
Aufgrund der Ausführungen, die sich mit den Äußerungen des Vorhabenträgers in verschiedenen Sitzungen des Stadtbezirksbeirates im September 2016 deckten, hatte unsere Fraktion, nachdem sich auch im Stadtrat keine Mehrheit abzeichnete,  Abstand von dem eingereichten Antrag genommen. Der Eigentümer des Felsenkeller-Areals benötigte diesen Lebensmittelmarkt, auch um seine Bonität zu erhöhen, um die weiteren Baumaßnahmen zur Sanierung des Felsenkellers verwirklichen zu können.

Antwort der Verwaltung:

Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte und Gäste auf der Tribüne!

Zur Frage 1. Die Zufahrt, die von der Karl-Heine-Straße entlang des Felsenkellers, Westseite, geplant ist, ist  derzeit noch nicht realisiert. Diese Anbindung soll im zweiten Bauabschnitt hergestellt werden, sofern dies im
Zuge des Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle erforderlich ist; solange der nicht erfolgt, ist es nicht erforderlich. Bisher wurden noch keine Ersatzpflanzungen im Bereich des Rewe-Marktes und der Stellplätze umgesetzt.

Zur Frage 2. Der Vertreter der Bauherrenschaft erklärte unter Hinzuziehung des Fachgutachters, dass der günstigste Zeitpunkt für das Pflanzen von Bäumen das Frühjahr ist. Dann sollen die Ersatzpflanzungen erfolgen. Es besteht hierfür ein Pflanzgebot.

Zur Frage 3. Es wurde nicht gegen die erteilte Baugenehmigung verstoßen. Die Umsetzung des Pflanzgebots wird in der nächsten Pflanzperiode, im Frühjahr 2019, erwartet.

Zur Frage 4. Weitere Schritte sind derzeit nicht nötig. Sollten allerdings die Ersatzpflanzungen im Frühjahr nicht erfolgen, werden natürlich ordnungsbehördliche Maßnahmen einzuleiten sein.

Zurück