Anfrage: Tempo 30/ Radfahr-Schutzstreifen im südlichen Bereich der Erich-Zeigner-Allee

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 18. April 2018

Im April 2014 wurde vom Stadtrat beschlossen, die Einrichtung von Tempo 30 vor Kitas und Schulen zu prüfen und wo möglich auch einzurichten. Mittlerweile hat der Bund die Einrichtung dieser Tempo-30-Zonen, auch an Hauptverkehrsstraßen, noch einmal deutlich durch eine Novellierung der StVO vereinfacht und mittels einer Durchführungsverordnung konkretisiert. Entsprechend wurde mit  StVO §45 Abs. 9 Nr.6 eine Anordnung von  „innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“ möglich gemacht.

Die Erich-Zeigner-Allee ist eine vielbefahrene Straße, auf der sich zahlreiche Sozialeinrichtungen wie Kitas, Altenpflegeheime und eine Grundschule befinden. Seit über zwei Jahren wird daher die Einrichtung einer zeitlich begrenzten Tempo-30-Regelung gefordert, welche bislang aber nur im nördlichen Bereich an der Erich-Zeigner-Schule umgesetzt wurde. Auch an den bestehenden Kindertagesstätten (Kita Zwergenland und Kita Wilde Hummeln) und dem Altenpflegeheim (Alloheim Seniorenresidenz „An der Weißen Elster“ Leipzig) ist eine Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrezung aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwingend geboten. Zudem befindet sich eine weitere Kindertagesstätte befindet in unmittelbarer Nähe auf dem Baugebiet der ehemaligen Naumann´schen Brauerei im Zustand der Errichtung.

Unabhängig von dieser weiter bestehenden Forderung im südlichen Straßenabschnitt ist es für Radfahrende notwendig, Schutzstreifen zu markieren, um das Sicherheitsbedürfnis der Radfahrenden zu erhöhen. Dazu wurde auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Juni 2017 vom Stadtrat beschlossen die Einrichtung von Radfahr-Schutzstreifen zu prüfen. Diese Prüfung sollte bis Ende 2017 abgeschlossen sein.

Tempo 30 und die Einrichtung von Radfahr-Schutzstreifen – zwei verkehrliche Maßnahmen, die im südlichen Bereich der Erich-Zeigner-Allee längst überfällig sind, um dem hohen Verkehrsaufkommen und dem damit verbundenen Sicherheitsbedürfnis von Familien und Kindern sowie Radfahrenden zu entsprechen.

Hierzu fragen wir den Stand an:

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die verkehrliche Situation für alle Verkehrsteilnehmer im betreffenden Bereich der Erich-Zeigner-Allee ein?
  2. Warum wurde bis jetzt noch keine Tempo-30-Zone an den Kindergärten und dem Altenheim in der Erich-Zeigner-Allee eingericht und wann ist mit einem Prüfergebnis und einer Umsetzung zu rechnen?
  3. Wie lautet das Ergebnis der Prüfung zur Einrichtung des Radfahr-Schutzstreifen in der Erich-Zeigner-Allee und welche Konsequenzen und Maßnahmen entwickeln sich daraus?

 

Antwort des Oberbürgermeisters am 25. April 2018

Die Fragen können durch die Verwaltung wie folgt beantwortet werden:

Zu 1.)
Bei der Erich-Zeigner-Allee handelt es sich grundsätzlich um eine Vorfahrtstraße mit einer erheblichen Verkehrsbedeutung im Straßennetz der Stadt Leipzig. Entsprechend der Bedeutung sollen die Hauptverkehrsstraßen mit der innerorts üblich zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h befahren werden können.

Der auch in diesem Bereich hohe Parkdruck führt z.T. zu Behinderungen des fließenden Verkehrs, was allerdings an vielen innerörtlichen Stellen der Fall ist und daher keine besondere Situation darstellt. Der Verwaltung liegen keine Informationen über eine erhöhte Unfalllage vor, so dass davon ausgegangen wird, dass die Situation von allen Verkehrsteilnehmern gut eingeschätzt werden kann und beherrscht wird.

Dessen ungeachtet wurden im Umfeld der Erich-Zeigner-Grundschule bereits zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, um insbesondere die Schulwegsicherheit zu verbessern. So wurden auf Grundlage des Ratsbeschlusses zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kitas und Horten im Abschnitt zwischen Amalienstraße und Weißenfelser Straße Tempo 30 angeordnet. Um im Bereich der an der Schule gelegenen Fußgängersignalanlage das ordnungswidrige Parken und Befahren des Gehweges zu verhindern sowie die Sichtbeziehungen zu verbessern, wurden zudem ein Absperrbügel und vier Fahrradbügel errichtet.

Auch die Situation beim Bringen und Holen der Schüler konnte durch die Anordnung eines zeitlich eingeschränkten Haltverbotes (Mo-Fr, 7-9 h, 15-17 h) im Bereich der Weißenfelser Straße verbessert werden. Auf ca. 35 m können Eltern hier mit ihren Pkw´s zum Ein- oder Aussteigen halten.

Darüber hinaus werden vom Ordnungsamt regelmäßig Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt, um ein ordnungswidriges Parken zu ahnden.

Zu 2.)
Auf Grundlage des Beschlusses RBV-2023/14/ zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kitas und Horten wird, dort wo es rechtlich möglich ist, eine Tempo-30-Regelung eingeführt.

Allerdings ist es erforderlich, dass an allen Standorten (300 Kindertagesstätten und Horte, über 70 Grundschulen und über 60 Oberschulen, Förderschulen und Gymnasien) Einzelfallprüfungen durchgeführt werden. Die Prüfung der angefragten Einrichtungen wird in Abhängigkeit der Personalsituation sukzessive abgearbeitet. Ein genauer Zeitrahmen für die Einrichtungen in der Erich-Zeigner-Allee kann auf Grund des Gesamtumfanges aller Standorte derzeit noch nicht benannt werden.

Zu 3.)
Die Prüfung zur Anordnung von Schutzstreifen in der Erich-Zeigner-Allee konnte leider noch nicht abgeschlossen werden. Da es diesbezüglich noch erheblichen Abstimmungsbedarf gibt, können konkrete Ergebnisse erst Ende des 1. Halbjahrs 2018 benannt werden.

Zurück