Anfrage: Transparenz bei der Prüfung von Zweckentfremdungsmeldungen von Wohnraum
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 27. August 2025
Auf leipzig.de kann man über ein Webformular schnell und niedrigschwellig die Zweckentfremdung von Wohnung melden. Es werden Hintergründe erklärt und in einem Q&A wird auf häufige Fragen eingegangen.
Auf unsere Anfrage zur bisherigen Bilanz der Zweckentfremdungssatzung (VIII-F-00913) erklärte die Verwaltung, dass zum Stichtag 06.03.2025 rund 39% aller Meldungen Doppelmeldungen oder Objekte mit (beantragtem) Übergangsschutz waren (keine Aufschlüsselung der beiden Kategorien vorgenommen).
Insbesondere Doppelmeldungen ließen sich vermeiden, wenn online schnell überprüfbar wäre, welche Objekte bereits zur Überprüfung gemeldet wurden. Dies könnte auch ohne Auskunft über die Ergebnisse der Prüfung möglich sein, die gegenüber nicht unmittelbar Beteiligten dem Datenschutz unterliegen. Und es würde zur Transparenz der Verwaltungsarbeit beitragen und die Verwaltung durch die Abnahme von Doppelmeldungen entlasten.
Dazu fragen wir:
- Wie viele Doppelmeldungen sind bis zum Stichtag 18.08. bei der Stadtverwaltung zu Zweckentfremdungsmeldungen von Wohnraum eingegangen?
- Wäre bereits bei der Meldung eine Überprüfung ohne Ausführung zu den Prüfergebnissen möglich, um Doppelmeldungen zu vermeiden?
- Wenn ja, wurde dies bereits in Betracht gezogen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Überprüfung bereits bei der Eingabe der Meldung?