Anfrage: Transparenz des KI-Registers
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 24. September 2025
Mit der Vorlage VII-DS-09934 "Bewertung und Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Stadtverwaltung und Stadt Leipzig" hat sich die Verwaltung selbst dazu verpflichtet, KI entsprechend eigenen KI-Leitlinien verantwortungsvoll einzusetzen. Dazu soll ein KI-Register zur Erfüllung der Anforderungen aus dem EU AI Act erstellt werden, in dem jede neu einzuführende KI-Anwendung verzeichnet wird. Laut Vorlage sollte der Aufbau des KI-Registers bis März 2025 abgeschlossen sein.
Wie einem Artikel des städtischen IT-Dienstleisters Lecos aus dem Mai 2025 zu entnehmen ist, wurden bereits erste KI-Anwendungen bewertet und in das Register aufgenommen.
Ein weiteres Ziel der Vorlage ist es, Transparenz beim Einsatz von KI-Anwendungen in der Stadtverwaltung herzustellen.
Wir fragen daher an:
1. Wie und wo kann das KI-Register durch die Öffentlichkeit eingesehen werden?
2. Welche weiteren oder neu einzuführenden KI-Anwendungen, neben denen im Artikel der Lecos genannten, sind bereits in das KI-Register eingetragen?
3. Sind Neubewertungen bereits eingetragener KI-Anwendungen vorgesehen, wenn diese eine wesentliche Aktualisierung erhalten?
Antwort der Verwaltung vom 23. September 2025
zu Frage 1:
Das KI Register steht aktuell nur zur internen Transparenz zur Verfügung, um KI-Aktivitäten innerhalb der Stadt zu koordinieren. Es kann in der aktuellen Form nicht veröffentlicht werden, da es vorwiegend interne Prozessinformationen enthält. Wir planen jedoch bis Ende 2025 auf der Seite leipizg.de einen Bereich mit Informationen zu im produktiven Einsatz befindlichen KI-Lösungen aufzubauen. Ferner planen wir im 4. Quartal den FA Allgemeine Verwaltung über aktuelle Aktivitäten zu informieren.
zu Frage 2:
Neben der automatischen Postsortierung in der Ausländerbehörde und der Digitalisierung der Verkehrszählung im Artikel der Lecos sind Übersetzungstools auf leipzig.de und Bildpixelverbesserungen (Typo3 Upscale Programme) im KI-Register enthalten.
zu Frage 3:
Die aktuell in der internen Abstimmung befindliche Dienstanweisung zum Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Stadt Leipzig enthält auch Regelungen, dazu, dass Aktualisierungen in Anwendungen zur Neubewertung eingereicht werden müssen.