Anfrage: Umsetzung der Aufstellungsbeschlüsse von sozialen Erhaltungssatzungen

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 22. Januar 2020

Mit Ratsbeschluss vom 25. Juni 2019 wurden Beschlüsse zur Aufstellung von sozialen Erhaltungssatzungen getroffen. Die Satzungen sollten bis zum 16. Oktober 2019 vorgelegt werden. Dies ist bisher nicht erfolgt. Zwischenzeitlich wurde seitens der Stadtverwaltung Zahlen zur Prüfung, Zurückstellung und Genehmigung von Bauvorhaben veröffentlicht. Von Interesse ist, aus welchen Gründen die Satzungen dem Stadtrat bisher nicht vorgelegt wurden.

Wir fragen an: 

  1. Wie viele Bauvorhaben wurden seit Veröffentlichung der Aufstellungsbeschlüsse im Amtsblatt mit welchem Ergebnis geprüft, zurückgestellt und genehmigt?
  2. In welchem Umfang wurden bei der Erarbeitung der statischen Grundlagen der Erhaltungssatzungen Nacherhebungen, z. B. durch zusätzliche Haushaltsbefragungen durchgeführt?
  3. Für welche Gebiete wurden mittlerweile soziale Erhaltungssatzungen durch die Stadtverwaltung erarbeitet?
  4. Aus welchen Gründen wurden dem Stadtrat die bereits erarbeiteten sozialen Erhaltungssatzungen noch nicht zum Beschluss vorgelegt und bis wann ist eine Vorlage geplant?
  5. Bis wann legt die Stadtverwaltung ein Konzept zur Kommunikation und Beratung von Mietern und Vermietern im Rahmen der Umsetzung der sozialen Erhaltungssatzungen vor?
  6. In welchem Umfang werden dabei bestehende Beratungsstrukturen genutzt?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 29. Januar 2020

Bürgermeisterin Dubrau: Es geht um die Umstellung der Aufstellungsbeschlüsse soziale Erhaltungssatzungen.

Zu Frage 1: Bis September 2019 wurden 82 Bauanträge im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung geprüft. Drei Anträge sind aufgrund nicht vollständiger Unterlagen bisher nicht prüffähig. 79 Anträge wurden bearbeitet und mit einer Stellungnahme gegenüber dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege bewertet. Im Ergebnis berühren sechs Vorhaben als Neubaumaßnahme die Schutzziele der Satzung nicht. 40 baugenehmigungspflichtige Maßnahmen konnten seitens des AWS erhaltungsrechtlich zugestimmt werden.
Für 33 Anträge wurde eine Stellungnahme zur Zurückstellung abgegeben, da zu befürchten ist, dass das mit der Umsetzung, der Erhaltung, der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet ist und damit die Verwirklichung der Entwicklungsziele erschwert würde. Von diesen 33 Anträgen wurden nach Gesprächen zwischen AWS und Planern die Bauanträge derzeitig in zehn Fällen
überarbeitet bzw. angepasst und sind jetzt genehmigungsfähig, wenn die entsprechenden Änderungen eingetragen sind. Zurückstellungsbescheide wurde bisher bei sieben Bauanträgen erlassen.

Zu Frage zwei: Die Ableitung der Satzung und der Gebietsumgriffe erfolgte im Rahmen der Zusammenführung der Analyseergebnisse als Bausteine der Detailuntersuchungen; das heißt, der Analyse der Sekundärstatistik, den Haushaltsbefragungen, den Ortsbildanalysen sowie den Infrastrukturanalysen. Zu Beginn der Detailuntersuchung wurde eine Haushaltsbefragung in allen fünf Stadtgebieten der Voruntersuchung durchgeführt. Dazu wurden gut 12.000 Fragebögen an zufällig ausgewählte Personen in diesen fünf Stadträumen verschickt. Der Rücklauf bestand aus 4.371 Fragebögen, die alle ausgewertet wurden. Die aus den Gutachten abgeleiteten Satzungsareale fußen auch auf diesen validen Daten der Haushaltsbefragung.

Zu Frage drei und vier: Die politische Vorgabe der Ratsversammlung war es, dem Stadtrat bis zum 16.10. soziale Erhaltungssatzungen im Ergebnis der Detailuntersuchung vorzulegen. Um dies zu erreichen, wurden entsprechende Satzungsvorlagen erarbeitet, die zunächst in Kurzfassung der städtebaulichen Begründung je Satzungsareal vorgesehen waren, da jeweilige umfangreiche
Vollgutachten bis dahin nicht möglich gewesen wären. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde es aber für notwendig erachtet, dass die umfänglichen Gutachten und städtebaulichen Begründungen für die Relevanzbereiche der Voruntersuchung den Satzungsvorlagen beigefügt werden müssen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, wurde also diese Satzung entsprechend vollständig dargestellt. Das erste städtebauliche Gutachten des beauftragten Büros wurde im September letzten Jahres vorgelegt. Zudem gab es ein verwaltungsinternes Abstimmungsverfahren. Es wurden aber zur rechtssicheren Qualifizierung weitere Angaben gefordert, so u. a. statistische Gewichtung der Haushaltsdaten und die Erarbeitung des zeitgemäßen Standards und Ausstattungsstandards.
Vorbereitet wird die Einbringung der ersten Satzung nun für April; das heißt, es wird im März vorgelegt. Bis Juni sollen alle Satzungen vorliegen.

Zu Frage fünf: Das Kommunikationskonzept befindet sich in Aufstellung. Geplant sind öffentliche Informationsveranstaltungen in den Satzungsgebieten parallel zur Behandlung der Satzungsvorlagen in den Stadtbezirksbeiräten. Hierzu laufen vorbereitende Abstimmungen mit dem Mieterverein Leipzig sowie weitergehend zu Kommunikationsangeboten für die Phase nach dem Satzungserlass. Weiterhin laufen Gespräche unter anderem zu den Kriterien des Leipziger Standards für das Genehmigungsgeschäft mit der LWB, den Genossenschaften, den privaten Eigentümern sowie Haus und Grund. Ebenso befinden sich Beratungsstrukturen
zu baugenehmigungsbedürftigen Vorhaben in Abstimmung zwischen AWS und ABD. Dieses wird gerade aufgebaut.
Für die derzeitig laufende Phase zur Umsetzung der Aufstellungsbeschlüsse wurde als Information für Bauherren, Architekten und MieterInnen ein erstes Faltblatt vorgelegt. Für Vermieter und Architekten werden zudem Beratungsgespräche im AWS angeboten. Der Aufbau von Informationsund Beratungsstrukturen für Mieterinnen und Mieter erfolgt in enger Abstimmung mit dem Mieterverein.
Berücksichtigt werden muss, dass der Mieterschutz als städtebauliches Instrument kein direkter Mieterschutz ist. Bei Informationsveranstaltungen in den Satzungsarealen wird aber natürlich immer der Mieterverein mit hinzugezogen.
Die Anzeige von baugenehmigungsfreien Vorgaben erfolgt gemäß der Praxis anderer Städte oftmals über die Mieterschaft. Diese Vorhaben sind ab Satzungsbeginn über das AWS zu genehmigen, weil baugenehmigungspflichtig wären die nicht. Das AWS nimmt dann Kontakt mit dem Eigentümer auf und organisiert ein Genehmigungsverfahren gemäß § 173 mit der erforderlichen Anhörung
der Mieterschaft.

Zu Frage sechs: Geprüft wird, ob die bestehenden Stadtteilmanagements die Beratung und den Dialog in den Satzungsbereichen mit einem erweiterten Leistungsbild unterstützen können. -Danke.

Stadtrat Weber (DIE LINKE): Eine Frage: Die Verwaltung hatte ja letztes Jahr im Mai hoch und heilig versprochen, dass quasi die Satzungsbeschlüsse im Oktober 2019 jetzt vorliegen. Dann hat die Verwaltung ja noch einmal darauf hingewiesen, dass der Oktober nicht mehr zu halten ist und dass es dann im Januar kommen soll. Jetzt haben Sie gerade noch einmal berichtet, dass dann eine Beschlussfassung im März bzw. April erfolgen soll. Ich habe jetzt ein bisschen die Befürchtung: Wenn wir - sage ich einmal - diese Hürde wieder reißen sollten: Was machen wir dann mit diesen 33 zurückgestellten Maßnahmen? Wie gehen wir dann letztendlich damit um? Wenn die Aufstellungsbeschlüsse nach einem Jahr abgelaufen sind, sind dann diese Maßnahmen
ja genehmigungspflichtig. Ich möchte hier tatsächlich noch einmal daran erinnern, dass hier
allerhöchste Eisenbahn geboten ist.

Bürgermeisterin Dubrau: Das ist uns bewusst, und es geht uns darum, vor diesen Terminen alle Satzungen tatsächlich zur Beschlussfassung zu bringen. Parallel dazu sollen natürlich mit all denjenigen, die im Moment noch in diesen Verfahren der Rückstellung sind, Gespräche geführt werden, um sie tatsächlich dazu zu veranlassen, eine entsprechende Umarbeitung vorzunehmen, dass dann doch eine entsprechende Genehmigungsfähigkeit bestehen kann. - Es wird nicht bei allen gelingen, das ist schon sicher.

Stadtrat Dr. Peter (Bündnis 90/Die Grünen): Das schließt eigentlich ein Stück weit an: Es ist natürlich schon eine große Verwunderung auch auf unserer Seite da, dass es sich so lange hinzieht. Die Frage ist einfach: Was war bei Beschlussfassung vor der Sommerpause eigentlich nicht absehbar? Wir alle wussten, dass es eine gewisse Rechtssicherheit, eine Validität geben muss; es müssen natürlich entsprechende Gutachten gemacht werden. All das war eigentlich schon absehbar. Unser Verdacht ist tatsächlich, dass es nicht unbedingt nur daran liegt, dass sozusagen bestimmte normale Verzögerungen auftreten, sondern dass tatsächlich
auch Abstimmungsprobleme sozusagen zwischen den Dezernaten und letzten Endes auch in der Dienstberatung vorliegen.

Die Frage ist schon, wie die Schrittigkeit gewesen ist. Was gibt es tatsächlich noch für Verhinderungsgründen, die vielleicht eher politisch, nicht unbedingt rechtlich oder von der Validität her sind? Das ist tatsächlich eine Frage, die sich stellt, vielleicht auch an Herrn Jung. Und die Frage, die sich auch noch einmal ein Stück weit stellt, ist, für wie viele der Gebiete - April ist jetzt angekündigt worden - es sein wird. Außerdem: Wann ist damit zu rechnen, dass sozusagen für alle Gebiete, für die wir Aufstellungsbeschlüsse
getroffen haben, dann eine Entscheidung fällt? Entweder ja oder nein, sodass wir eigentlich insgesamt zumindest im Rahmen dieser
12 Monate, die wir ja beschlossen haben, bleiben. Also können Sie zusichern, dass wir im Rahmen dieser 12 Monate, die wir Zeit haben, bis die Aufstellungsbeschlüsse wirksam oder noch wirksam sind, dann tatsächlich insgesamt das Verfahren abschließen und tatsächlich dann auch ins Verfahren kommen?

Bürgermeisterin Dubrau: Es sind alle mehr oder weniger gleichmäßig vorbereitet, und ich gehe davon aus, dass es dann relativ einfach ist, wenn das erste beschlossen ist, auch mit den nächsten hinein zu gehen, weil das vergleichbar ist. Es ist nur das Problem aufgetreten, dass wir davon ausgegangen sind, dass allgemein in Deutschland übliche Verfahren auch hier in Leipzig funktionieren.
Es hat sich letztendlich herausgestellt, dass hier ein Sonderweg gegangen wird, und der dauert jetzt sehr viel länger.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage richtet sich auf den Zeitpunkt der Einjahresfrist. Ab wann beginnt diese Einjahresfrist zu laufen? Ist es ab Beschlussfassung im Stadtrat, ab Veröffentlichung im Amtsblatt oder ab Erteilung des Zustellungsbescheides? Ab welchem Zeitpunkt beginnt diese Frist zu laufen? Und dann natürlich in Abhängigkeit von der Beantwortung dieser Frage: Bis wann müssten die Satzungen öffentlich bekannt gemacht werden, damit tatsächlich nicht einer von den bereits eingereichten Bauanträgen wegen Fristablauf genehmigt werden müsste?

Bürgermeisterin Dubrau: Also meiner Erkenntnis nach ist die Veröffentlichung im Amtsblatt das entscheidende Datum. Ich würde es noch einmal prüfen lassen. Wenn es dann eine Abweichung gibt, würde ich eine Information an den Stadtrat geben.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es auf die Veröffentlichung ankommt. Nun stellen Sie sich mal vor, Frau Dubrau, wenn jemand zwei Tage vor Fristablauf einen Bauantrag stellt, dann kann wohl kaum die Veröffentlichung Grundlage sein. Eigentlich müsste die Einjahresfrist mit dem Datum oder mit Bekanntmachung des Zurückstellungsbescheides laufen. Ich bitte Sie, das noch einmal zu überprüfen,

Bürgermeisterin Dubrau: Ich würde das noch einmal prüfen, das hatte ich gesagt.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): - weil ja das einzelne Vorhaben zurückgestellt werden muss. Ich bitte dann auch darum, dem Stadtrat mitzuteilen - je nachdem, wie das Ergebnis ist -, bis zu welchem Zeitpunkt die entsprechenden Beschlüsse, die wir hier dann treffen müssen, veröffentlicht werden müssen.

Bürgermeisterin Dubrau: Das würde ich prüfen. Die drei Monate Genehmigung für die Bauaufsicht gibt es dann in jedem Falle.

Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich habe eine Frage. Erstens: Was ist der Leipziger Sonderweg? Können Sie darauf noch einmal eingehen? Dann möchte ich gerne wissen, wie ernst wir April nehmen können. Denn es ist nicht die erste Vorlage, bei der wir ständig neue Terminsetzungen bekommen. Ich erinnere daran, dass wir im Stadtrat den 31.12.2019 beschließen wollten, uns die Stadtverwaltung dann aber zugesichert hat, dass sie es bis Ende März tatsächlich dann schaffen. Deswegen sind wir darauf eingegangen in der Hoffnung, dass es genauso passiert. Jetzt sind wir bei April. Ich glaube langsam gar kein Datum mehr, was Sie sagen. Deswegen meine Nachfrage: Wie ernst ist das zu nehmen, und können Sie einschätzen, dass April tatsächlich gehalten wird?

Bürgermeisterin Dubrau: Das ist jetzt eine Frage aufs Gewissen. Ich sage jetzt: Ja. Von unserer Seite ist es fertig.

Oberbürgermeister Jung: Es war noch die Frage nach dem Sonderweg.

Bürgermeisterin Dubrau: Der Sonderweg bezieht sich auf die statistischen Daten. In Leipzig werden andere statistische Daten, sehr weitergehende statistische Daten bezogen im Vergleich zu anderen Städten. Und die sind jetzt in die Gutachten alle eingearbeitet worden.

Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Wenn wir eine fundiertere Datenlage haben, dann müsste das doch eigentlich zur Beschleunigung führen. Dann frage ich mich, warum das nicht zur Beschleunigung führt.

Bürgermeisterin Dubrau: Weil diese Datenlage sehr viel umfänglicher ist und abgeglichen werden muss und ein anderes System darstellt als das, was ansonsten in den anderen Städten in Deutschland üblich ist.

Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Da gehen wir einen Sonderweg. Warum? Ich verstehe es weiterhin nicht, auch wenn Sie jetzt hier Ausführungen machen. Und ich erinnere eben auch, Herr Jung, wie Sie sich beim Immobilienforum geäußert haben und klar erkennen ließen, dass Sie auch gar kein großes Interesse haben, dass es schneller geht. Insofern die Frage: Warum müssen wir in unserer Stadt einen Sonderweg gehen? Machen wir das jetzt demnächst auch bei allen anderen Dingen, dass wir Sonderwege gehen?
Und dann ist auch die Frage: Wie verbindlich ist die Zusage? Also ich möchte eine verbindliche Zusage, dass wir vor dem Sommer, vor dem Ablauf der Fristen diese Vorlage im Rat haben. Geben Sie diese Zusage?

Bürgermeisterin Dubrau: Aus dem jetzigen Erkenntnisstand - das hatte ich schon gesagt - kann ich die Zusage geben. Und der Sonderweg deshalb, weil es in dieser Stadt weitergehende statistische Werte gibt, als es in anderen Städten der Fall ist.

Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich muss noch einmal nachfragen: Also Sie sagten, auf Ihrer Seite ist es fertig. Woran hapert es also jetzt? Ich habe es noch nicht ganz verstanden. An der gutachterlichen Seite? Und wir können dort keine Beschleunigung herführen? Warum nicht?

Bürgermeisterin Dubrau: Der Gutachter hat das Gutachten mehrfach überarbeiten müssen aufgrund dieser Angaben, die zusätzlich zur Verfügung gestellt worden sind.

Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Das bedeutet, wir haben den falschen Gutachter genommen, und dem können wir keine Fristen setzen, oder was?

Bürgermeisterin Dubrau: Dem sind mehrfach Fristen gesetzt worden. Es gibt in Deutschland insgesamt nur drei oder vier Gutachter. Wir haben ein Ausschreibeverfahren gemacht, und wir haben jemanden genommen, der diese Gutachten schon an vielen Städten Deutschlands gemacht hat.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Eine inhaltliche Frage zum möglichen Inhalt der Erhaltungssatzungen: Der Stadtrat hat ja im letzten Jahr den Klimanotstand ausgerufen. Diesbezüglich die Frage: Erachten Sie es angesichts dieser Notstandssituationen für gerechtfertigt, im Rahmen von solchen sozialen Erhaltungssatzungen Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, die zur CO2-Vermeidung führen, im Rahmen dieser Erhaltungssatzungen für genehmigungsfähig zu erklären?

Bürgermeisterin Dubrau: Das ist schon vom Gesetzgeber gegeben. Alles das, was unter dem Thema Energiesparverordnung und der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben läuft, ist uneingeschränkt genehmigungsfähig.

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Das ist richtig. Das ist Gesetz, daran kann man nicht vorbei. Aber wenn man als Stadt den Notstand ausruft, dann könnte man ja zu dem Ergebnis kommen, dass es in einer solchen Notstandssituation von Interesse ist, auch weitergehende Maßnahmen zur energetischen Sanierung, weitergehende Maßnahmen zur CO2-Vermeidung zu genehmigen.

Bürgermeisterin Dubrau: Der Standard in Deutschland ist extrem hoch. Das ist etwas, was in diesem Hause auch schon sehr häufig diskutiert worden ist. Wir haben leider zu verzeichnen, dass es Investoren gibt, die auch weit darüber hinaus etwas machen; die also an Wänden, die schon dem Standard entsprechen, zusätzliche Maßnahmen anfügen, weil es natürlich mietwirksam ist, was letztendlich nicht zu einer Verbesserung im CO2-Haushalt und zur Verbesserung des Klimahaushalts führt. Insofern sind diese tatsächlich nicht notwendig. Wenn sie dann trotzdem zu starken Mieterhöhungen führen, ohne dass eine Notwendigkeit besteht, dann ist das eine Sache, denke ich, die wir durchaus kontrollieren sollten.

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