Anfrage: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 15. November 2023

Wir hatten bereits mehrfach auf das Umsetzungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie, das bis 2027 erfüllt sein muss, hingewiesen. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Gewässerschutz. Im Rahmen der Anfrage „Prioritätensetzung in der Wasserwirtschaft“ (Anfrage VII-F-07937) hatten wir dazu bereits angefragt. Dort wurde auch ausgeführt, dass die Prioritätensetzung bis zum 1. Quartal 2023 dem zuständigen Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung vorgestellt werden soll. Diese Prioritätensetzung war das Ergebnis 6. Beschlusspunktes der Vorlage VII-DS-00815 vom 15. März 2022 („Zu diesem Zweck legt die Verwaltung dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2022 eine Priorisierung der Vorhaben zur Öffnung der Leipziger Mühlgräben sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vor. Soweit möglich und realistisch werden Prognosen zu Kosten und personellen Ressourcen getätigt“).

Die Bewirtschaftungsplanung soll entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Flussgebieten stattfinden, die eine Koordinierung unter allen Anrainer*innen erfordert. Die wichtigsten Elemente der zielgerichteten und koordinierten Planung für den Schutz der Gewässer sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für Flussgebiete bzw. Teilbereiche der Flussgebiete. Neben den Zielen und Instrumenten des Umweltschutzes sind auch wirtschaftliche Aspekte der Wassernutzung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu betrachten. Als Referenz gilt die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren in den Gewässern, ihre unverfälschte Gestalt und Wasserführung und die natürliche Qualität des Oberflächen- und Grundwassers.

Für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer gilt anstelle des guten ökologischen Zustands das Umweltziel des guten ökologischen Potenzials. Grundsätzlich gelten hinsichtlich des Zustands eines Gewässers sowohl ein Verbesserungsgebot als auch ein Verschlechterungsverbot.

Fragen:

  1. In welchem Zustand befinden sich die Leipziger Gewässer hinsichtlich des Verbesserungsgebots und im Blick auf die Referenzpunkte und welche Veränderungen haben sich im Unterschied zur oben genannten Anfrage ergeben bzw. haben sich Veränderungen ergeben und wenn nein warum nicht?
  2. Welche Prioritätensetzung verfolgt die Stadt bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. gibt es eine Prioritätensetzung bei der Umsetzung der Richtlinie? Wann wird der Sachstand zu BP 6 der Vorlage VII-DS-00815 veröffentlicht?
  3. Was sind die größten Hindernisse bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie innerhalb der Verwaltung und außerhalb?
  4. Wie stellt sich die Zusammenarbeit mit den Anrainer*innen der Gewässer dar, um die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen?
  5. Gibt es eine gemeinsame Datenbank für Gewässer der 1. und 2. Ordnung, um bestehende Planungsunterlagen und bisherige Maßnahmen nachzuvollziehen, so dass alle Beteiligten sich informieren und davon profitieren können?
  6. Wie stellt sich die Zusammenarbeit hinsichtlich der Gewässer mit angrenzenden Landkreisen und Städten dar? Gibt es außer dem Zweckverband Parthenaue weitere gemeinsame Gewässerunterhaltungsverbände oder sind solche geplant um die Zusammenarbeit mit angrenzenden Kommunen hinsichtlich der Unterhaltungslast zu koordinieren?

 

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